Was ist der graue Pass (Reiseausweis für Ausländer)?
Er ist ein deutsches Reisedokument, das gemäß § 5 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) ausgestellt wird und als Ersatz für den Pass des Herkunftsstaates dient.
Er wird in Ausnahmefällen erteilt, wenn es nicht möglich ist, einen nationalen Pass zu erhalten. Auf dem Dokument steht der Hinweis:
„Reiseausweis für Ausländer“ gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsverordnung
Wer hat Anspruch auf den grauen Pass?
1) Staatenlose (Staatenlose Personen)
Personen ohne anerkannte Staatsangehörigkeit, die keinen blauen Pass für Staatenlose erhalten haben (§ 28 AufenthV).
2) Ausländer, die keinen Pass ihres Herkunftsstaates bekommen können, zum Beispiel wegen:
-
Verweigerung oder Blockade durch die Botschaft aus politischen oder sicherheitsbezogenen Gründen
-
fehlender funktionsfähiger Botschaft oder diplomatischer Vertretung
-
Verlust der Staatsangehörigkeit oder Schwierigkeiten beim Nachweis der Staatsangehörigkeit
3) Personen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis, aber ohne Pass
Wenn Reisen oder Identitätsnachweis notwendig sind, kann ein Ausnahme-Antrag gestellt werden.
Hinweis: Die Ausstellung des grauen Passes ist kein automatisches Recht, sondern eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nach genauer Prüfung des Einzelfalls.
Was ist der Unterschied zwischen grauem und blauem Pass?
| Merkmal | Grauer Pass (Reiseausweis für Ausländer) | Blauer Pass (Blauer Pass) |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Ausländer ohne nationalen Pass | Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention (Flüchtlingsschutz) |
| Rechtsgrundlage | § 5 AufenthV | § 3 AufenthG + Genfer Konvention 1951 |
| Reisemöglichkeiten | Begrenzt – nicht in allen Ländern anerkannt | Weitgehend – in den meisten Ländern anerkannt |
| Gültigkeitsdauer | Oft 2 Jahre (Verlängerung je nach Aufenthaltsstatus) | In der Regel 3 Jahre |
| Schutzrechte | Enthält keinen Flüchtlings- oder Asylschutz | Belegt Flüchtlingsstatus und schützt vor Zurückweisung/Abschiebung |
Kann man mit dem grauen Pass reisen?
Ja, aber unter Bedingungen:
-
Nicht alle Staaten erkennen ihn an: Vor der Reise immer prüfen, ob das Zielland den „Reiseausweis für Ausländer“ akzeptiert. Manche Länder verweigern die Einreise ohne Visum.
-
Visum erforderlich: Die meisten Länder verlangen ein Visum, auch andere Schengen-Staaten.
-
Reise ins Herkunftsland ist grundsätzlich verboten, außer mit besonderer Genehmigung der Ausländerbehörde (selten).
Wie stellt man den Antrag?
-
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
-
Nachweise vorlegen:
-
erfolglose Versuche, einen Pass bei der Botschaft zu erhalten
-
Dokumente zum legalen Aufenthalt (Duldung / Aufenthaltstitel)
-
Begründung der Reise (Studium, Behandlung, Familienbesuch …)
-
-
Gebühren zahlen: meist zwischen 40–100 Euro je nach Fall
-
Der Pass wird oft für ein bis zwei Jahre ausgestellt und bei fortbestehenden Hinderungsgründen verlängert.
Was passiert, wenn man später doch einen Pass aus dem Herkunftsland bekommt?
Dann wird der graue Pass in der Regel eingezogen, und man muss den nationalen Pass verwenden.
Das kann sich zudem negativ auf den Aufenthaltsstatus auswirken, wenn man eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis oder Duldung hat, weil dann angenommen werden kann, dass der Grund der „Nichtmöglichkeit“ weggefallen ist.
Fazit
Der graue Pass (Reiseausweis für Ausländer) ist in Deutschland eine außergewöhnliche rechtliche Lösung für Personen ohne nationalen Pass. Er ermöglicht Reisen oder den Identitätsnachweis, ist jedoch kein vollständiger Ersatz für den Herkunftspass und unterliegt rechtlichen und politischen Einschränkungen. Deshalb sollte er mit Vorsicht und nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen genutzt werden.
— Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website bemüht sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachten Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.