Daueraufenthalt – EU-Bürger (Daueraufenthalt-EU)

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Was ist die europäische Daueraufenthaltskarte (Daueraufenthalt-EU)?
Der Daueraufenthalt-EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel, der nach § 9a AufenthG erteilt wird und auf der EU-Richtlinie 2003/109/EG basiert. Er gibt Personen aus Nicht-EU-Staaten das Recht auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland – und zusätzlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in ein anderes EU-Land umzuziehen, ohne ins Herkunftsland zurückkehren und dort ein neues Visum beantragen zu müssen.

Wer darf einen Antrag stellen?
Dieser Aufenthaltstitel wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mindestens 5 Jahren

  • Dauerhaftes und ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen (§ 2 Abs. 3 AufenthG)

  • Anerkannte Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)

  • Angemessener Wohnraum für die Familie (Nachweis durch Mietvertrag oder Eigentum)

  • Bestehen eines Deutschtests mindestens auf A2-Niveau

  • Bestehen des Tests „Leben in Deutschland“ oder erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses

  • Keine schweren Straftaten oder gravierenden Verstöße

Hinweis: Zeiten mit bestimmten befristeten Aufenthaltstiteln (z. B. Asyl, Studium, Duldung) werden nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet.

Welche Rechte gewährt dieser Aufenthaltstitel?

  • Recht auf unbefristeten Aufenthalt in Deutschland (ohne jährliche Verlängerung)

  • Recht auf Arbeit und Selbstständigkeit ohne Einschränkungen

  • Recht auf Mobilität und Leben in anderen EU-Staaten nach Erfüllung der jeweiligen Bedingungen des Ziellandes

  • Recht auf Familiennachzug

  • Schutz vor Abschiebung, außer in sehr seltenen Fällen (z. B. Gefahr für die öffentliche Ordnung)

  • Anrechnung der Aufenthaltszeit für spätere Einbürgerungsvoraussetzungen

Was ist der Unterschied zur deutschen Niederlassungserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)?

  • Niederlassungserlaubnis: Deutschland als ausstellender Staat – gilt im Kern national

  • Daueraufenthalt-EU: EU-Rahmen – wird EU-weit anerkannt (mit nationalen Folgeanträgen im Zielland)

Vergleich (kurz):

  • Ausstellende Stelle: Niederlassungserlaubnis = Deutschland | Daueraufenthalt-EU = EU-Rahmen

  • Rechte in Deutschland: beide vollständig

  • Umzug in andere EU-Staaten: Niederlassungserlaubnis = nicht direkt | Daueraufenthalt-EU = möglich, aber mit lokalem Antrag im Zielland

  • Anerkennung in anderen EU-Staaten: Niederlassungserlaubnis = nein | Daueraufenthalt-EU = ja

  • Rechtsgrundlage: § 9 AufenthG | § 9a AufenthG + Richtlinie 2003/109/EG

Ablauf der Antragstellung:

  1. Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren

  2. Folgende Unterlagen einreichen:

  • Gültiger Reisepass

  • Aktueller Aufenthaltstitel

  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge)

  • Mietvertrag oder Nachweis des Wohnraums

  • Nachweis der Krankenversicherung

  • Nachweis der Deutschkenntnisse (A2-Zertifikat oder höher)

  • Nachweis über Integrationskurs oder Test „Leben in Deutschland“

  1. Gebühren bezahlen (ca. 113 €)

Bearbeitungsdauer:
Sie ist je nach Stadt unterschiedlich, dauert aber häufig zwischen 4 und 12 Wochen. Der Titel wird als elektronische Karte (eAT) erteilt, die 5 Jahre gültig ist – mit Möglichkeit der automatischen Verlängerung.

Wann kann der Antrag abgelehnt werden?

  • Bei Bezug von Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt

  • Bei einer strafrechtlichen Verurteilung in den letzten 5 Jahren

  • Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an Sprache oder Integration

Fazit
Der Daueraufenthalt-EU ist eine starke Möglichkeit für mehr Stabilität und eine europäische Perspektive. Er bietet mehr Bewegungs- und Arbeitsfreiheit innerhalb der EU als die klassische deutsche dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Gleichzeitig erfordert er finanzielle Planung, berufliche Stabilität sowie das Erfüllen der Mindestanforderungen an Sprache und Integration. Er ist daher nicht nur eine Daueraufenthaltserlaubnis, sondern eine Tür zu einem weiteren europäischen Horizont.

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