Was ist die Steuerklasse in Deutschland?

Einleitung

Die Steuerklasse (Steuerklasse) ist ein Einstufungssystem, das in Deutschland verwendet wird, um zu bestimmen, wie viele Steuern eine Person zahlen muss – abhängig von ihrer persönlichen und familiären Situation. Die Steuerklasse eines Arbeitnehmers wird anhand verschiedener Faktoren festgelegt, zum Beispiel Familienstand und Kinderzahl. Dieses System hilft dem Arbeitgeber, die Lohnsteuer zu berechnen, die vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

Was sind die Steuerklassen in Deutschland?

In Deutschland gibt es sechs Hauptsteuerklassen (Lohnsteuerklassen). Erwerbstätige werden je nach ihrer persönlichen Situation einer dieser Klassen zugeordnet:

  1. Steuerklasse I:
    Gilt für ledige, geschiedene oder getrennt lebende Verwitwete. Sie gilt auch für Arbeitnehmer, die keine Kinder haben oder allein leben.

  2. Steuerklasse II:
    Ist für Alleinerziehende vorgesehen, die mit ihrem Kind zusammenleben und Kindergeld (Kindergeld) oder den Kinderfreibetrag (Kinderfreibetrag) erhalten. Damit diese Steuerklasse gewährt wird, darf keine weitere volljährige Person im selben Haushalt gemeldet sein.

  3. Steuerklasse III:
    Gilt für Verwitwete im Jahr des Todes des Ehepartners und auch im Folgejahr. Außerdem kann sie von verheirateten Paaren genutzt werden, wenn ein Partner nicht arbeitet oder deutlich weniger verdient als der andere. In diesem Fall wird der geringer verdienende Partner in die Steuerklasse V eingestuft.

  4. Steuerklasse IV:
    Gilt für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, bei denen beide Partner ein ungefähr gleich hohes Einkommen erzielen. Sie ist die Standardsteuerklasse für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.

  5. Steuerklasse V:
    Wird verwendet, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen – oder der nicht erwerbstätige Partner – wird in Steuerklasse V eingestuft.

  6. Steuerklasse VI:
    Gilt für Personen, die mehr als ein Arbeitsverhältnis haben. Das Haupteinkommen wird einer „normalen“ Steuerklasse (z. B. I, III oder IV) zugeordnet, während zusätzliche Beschäftigungen in Steuerklasse VI fallen und höher besteuert werden.

Wie ändert sich die Steuerklasse?

Die Steuerklasse kann sich ändern, wenn sich die persönliche Situation ändert – etwa durch Heirat, Scheidung oder Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis (z. B. Aufnahme eines Nebenjobs oder Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit).

Für verheiratete Paare besteht die Möglichkeit, die Kombination der Steuerklassen zu wählen, um steuerlich besser dazustehen. Verdient zum Beispiel ein Partner deutlich mehr als der andere, kann es sinnvoll sein, dass der Besserverdienende in Steuerklasse III und der andere in Steuerklasse V eingestuft wird.
Ein Wechsel der Steuerklasse kann in der Regel einmal im Jahr bis zum 30. November beantragt werden.

Selbstständig Tätige

Selbstständig Tätige werden nicht in die oben genannten Lohnsteuerklassen eingestuft, da sie keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer (Einkommensteuer) zahlen.
Ist der Ehe- oder Lebenspartner einer selbstständigen Person jedoch angestellt, wird dieser Partner ganz normal einer Lohnsteuerklasse zugeordnet.

Wie lässt sich die Steuerklasse ändern?

Um die Steuerklasse zu ändern, kann beim Finanzamt ein Antrag mit dem entsprechenden Formular gestellt werden (Antrag auf Steuerklassenwechsel). Dieses Formular ist in der Regel auch online erhältlich. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig vor Jahresende zu stellen, damit die Änderung noch im laufenden Jahr berücksichtigt werden kann.

Fazit

Das deutsche Steuersystem ist flexibel und erlaubt es, die Steuerklasse an Veränderungen im persönlichen Leben anzupassen. Wer die Grundlagen dieses Systems kennt, kann Steuern sparen und die vorhandenen steuerlichen Vorteile besser nutzen.


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