Verstoß: Fahren auf dem Standstreifen zur Stauumfahrung – Drohnenaufnahmen

Verstoß: Fahren auf dem Standstreifen zur Stauumfahrung – und Drohnenaufnahmen aus dem Auto

Fahren auf dem Standstreifen (Standstreifen)
Wie ist der Standstreifen in Deutschland geregelt?
Der Standstreifen bzw. Seitenstreifen ist ein Teil der Straße, der für Notfälle vorgesehen ist – etwa für liegengebliebene Fahrzeuge oder für den Einsatz von Rettungs- und Einsatzkräften – und nicht für das normale Fahren oder das Umfahren von Staus.

Warum ist das eine Ordnungswidrigkeit?
Wer den Standstreifen zur Stauumfahrung nutzt, stört den Verkehrsfluss und gefährdet insbesondere abgestellte Fahrzeuge sowie Personen von Pannen- und Rettungsdiensten. Deshalb wird dieses Verhalten in Deutschland streng geahndet.

Welche Strafen drohen?

Verhalten Bußgeld Punkte Hinweise
Standstreifen zum Umfahren eines Staus befahren 75 € 1 Punkt vorsätzliche Nutzung
… mit Behinderung anderer 90 € 1 Punkt
… mit Unfallfolge 110 € 1 Punkt
Nur Fahren (ohne klaren Zweck) 55 € eher unbeabsichtigte Nutzung

Eine typische Sanktion für das bewusste Ausweichen auf den Standstreifen zur Stauumfahrung liegt bei 75 € + 1 Punkt. Bei Gefährdung kann es 90 €, bei Unfall 110 € werden. Eine reine Nutzung wegen Panne/Notfall wird in der Regel nicht als normale „Stau-Umfahrung“ behandelt.


Aufnahmen mit einer Drohne (Drone) während der Fahrt
Wann wird Filmen während der Fahrt problematisch?
Das Nutzen einer Kamera während der Fahrt – z. B. Videoaufnahmen mit Handy oder Kamera – ist unzulässig, wenn das Gerät in der Hand gehalten wird oder den Fahrer ablenkt.

Wenn Drohnenaufnahmen aus dem Fahrzeug heraus dazu führen, dass der Fahrer ein Gerät bedient, den Blick stark abwendet oder sich ablenken lässt, kann das als rechtswidrig und sicherheitsgefährdend gewertet werden.

Grundregel im Straßenverkehr:

  • Handy/Elektronik in der Hand während der Fahrt ist grundsätzlich verboten.

  • Filmen/Bedienen ohne sichere, feste Halterung kann als verschärfte Verkehrsordnungswidrigkeit gelten.

Welche Strafen sind möglich, wenn man „in der Hand“ filmt?

  • Grundsanktion: 100–150 € + 1 Punkt

  • Bei Gefahr oder Unfall: bis 200–300 €, plus weitere Punkte und ggf. Fahrverbot

Praktische Tipps

  • Den Standstreifen niemals zur Stauumfahrung nutzen.

  • Wenn du filmen willst: sicher anhalten – und kein Handy in der Hand während der Fahrt.

  • Falls Aufnahmen zwingend nötig sind: nur mit fester, sicherer Halterung und ohne Ablenkung.

Fazit
Das Befahren des Standstreifens zur Stauumfahrung ist ein ernster Verstoß (typisch 55–110 € und teils Punkte). Das Filmen/Bedienen von Kamera oder Handy während der Fahrt kann zusätzliche, deutlich höhere Sanktionen nach sich ziehen – bis hin zu 300 €, Punkten und einem zeitweisen Fahrverbot.

Hinweis zur Genauigkeit:
Das Autor:innen- und Redaktionsteam bemüht sich um sorgfältige Recherche. Dennoch können Fehler vorkommen oder Informationen nicht abschließend gesichert sein. Bitte verstehen Sie die Angaben als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


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