Nicht abgeblendetes Fernlicht beim Gegenverkehr: Verkehrsverstoß, der automatisch erfasst werden kann
Auf Landstraßen und in schwach beleuchteten Bereichen verlassen sich viele Autofahrer in Deutschland auf Fernlicht (Fernlicht), um die Sicht zu verbessern.
Doch das Nicht-Abblenden dieses Lichts beim Nähern eines Fahrzeugs aus der Gegenrichtung ist nicht nur lästig – es gilt als ernsthafte Verkehrsordnungswidrigkeit. Denn es führt zur Blendung (Blendung) des anderen Fahrers, was Unfälle verursachen kann.
Und noch wichtiger: Dank moderner Überwachungstechnik bleibt dieser Verstoß immer seltener ohne Folgen. Es gibt automatische Erfassungssysteme mit lichtempfindlichen Kameras, die den Verstoß sogar ohne anwesende Polizei dokumentieren können.
Was ist Fernlicht – und wann muss man abblenden?
Fernlicht (Fernlicht) ist eine Funktion der Frontscheinwerfer, die die Sicht im Dunkeln über größere Distanzen verbessert.
Nach § 17 StVO darf es nur verwendet werden, wenn:
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kein Fahrzeug in geringem Abstand vorausfährt,
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kein entgegenkommendes Fahrzeug vorhanden ist,
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keine starken Lichtreflexionen an Verkehrszeichen oder Wänden entstehen.
Sobald sich ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung nähert, muss sofort umgeschaltet werden auf:
Abblendlicht (Abblendlicht).
Welche gesetzlichen Sanktionen drohen?
| Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Fernlicht nicht abblenden beim Nähern | 10 € | Nein | wenn kein Schaden entsteht |
| mit Blendung des anderen Fahrers | 15–20 € | Nein | erhöhte Sicherheitsrelevanz |
| mit Unfall oder unmittelbarer Gefahr | bis 35 € | 1 Punkt | + mögliches zivilrechtliches Vorgehen |
Wie wird der Verstoß automatisch erfasst?
Einige Bundesländer (z. B. Bayern und Niedersachsen) haben begonnen, Folgendes einzusetzen:
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digitale Nacht-Überwachungskameras, die die Wirkung von Fernlicht erfassen,
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Analyse-Software, die übermäßige „Blendung“ in Risikobereichen registriert,
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Videoaufzeichnungen, die später als Beweis dienen und per Post zur Ahndung führen können.
Das bedeutet: Der Verstoß kann erfasst werden, selbst wenn die Polizei dich nicht direkt anhält.
Reale Fälle
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In der Stadt Kassel wurde ein Fahrer nachträglich verwarnt, weil sein Fernlicht einen Motorradfahrer blendete und dieser dadurch von der Spur abkam. Die Dokumentation erfolgte über eine Dashcam.
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In Dresden wurde eine „Massenblendung“ auf einer Schnellstraße registriert: Kameras erfassten zahlreiche Fälle, und die Verwarnungen wurden automatisiert verschickt.
Tipps, um den Verstoß zu vermeiden
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Nutze den Auto-Modus der Scheinwerfer, falls dein Fahrzeug ein automatisches Lichtsystem hat.
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Achte auf Lichtreflexionen an Schildern – sie sind ein Hinweis, dass das Licht zu stark ist.
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Bei Nebel oder Regen: Kein Fernlicht, da Reflexionen die Sicht verschlechtern können.
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Bei Kuppen oder Kurven: vorsorglich abblenden.
Fazit
Mit Fernlicht zu fahren, ohne es bei Bedarf abzublenden, ist nicht nur Unaufmerksamkeit – es ist gefährlich und verantwortungslos.
Und mit automatischen Erfassungssystemen gibt es kaum noch eine Chance, unbehelligt zu bleiben. In Deutschland zeigt sich Verkehrssicherheit oft in kleinen Details – dazu gehört auch, das Recht anderer auf gute Sicht zu respektieren.
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