Anzahl der Wiederholungen der theoretischen Führerscheinprüfung in Deutschland
Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für die Anzahl der Wiederholungen der Theorieprüfung; du kannst so oft antreten, wie du brauchst, bis du bestehst.
Nach jedem Nichtbestehen musst du eine Wartefrist von mindestens 14 Tagen einhalten, bevor du einen neuen Versuch machen darfst – gemäß § 18 FeV.
Bei Täuschung oder Täuschungsversuch wird der Versuch als ungültig gewertet, und die Wartezeit kann sich nach Vorgaben von TÜV/DEKRA auf bis zu neun Monate verlängern.
Dein Antrag bleibt bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Regel zwölf Monate gültig; wenn innerhalb eines Jahres keine bestandene Theorieprüfung vorliegt, musst du neu beantragen und die Gebühren erneut zahlen.
Kurz gesagt: Du kannst die Theorieprüfung unbegrenzt oft wiederholen, musst aber 14 Tage zwischen den Versuchen einhalten und solltest innerhalb von 12 Monaten bestehen.
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