Doppelt parken vor der Bäckerei – zählt das als echte Ordnungswidrigkeit?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Verkehrsrecht - قوانين المرور

Doppelt parken in Deutschland: Auch „kurz vor der Bäckerei“ ist eine Ordnungswidrigkeit

In Deutschland gilt Parken in zweiter Reihe (doppeltes Parken) – selbst wenn es nur „für einen Moment“ ist und vor einer Bäckerei passiert – offiziell als Verkehrsverstoß. Wie hoch die Sanktion ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie lange Sie stehen und ob der Verkehr behindert oder gefährdet wird.

Ist doppeltes Parken kurzfristig erlaubt?
Grundsätzlich: Nein. Das Gesetz unterscheidet beim Parken in zweiter Reihe nicht zuverlässig zwischen „kurz“ und „lang“, weil dieses Verhalten:

  • den Verkehrsfluss behindert,

  • andere Fahrer zu riskanten Ausweichmanövern zwingt,

  • auch ohne Schaden als Verstoß gilt.

In der Praxis kann es vorkommen, dass Polizei oder Ordnungsamt bei wenigen Minuten ohne erkennbare Behinderung und wenn der Fahrer im Fahrzeug bleibt nicht sofort einschreiten – ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Bußgeld nach StVO (typisch je nach Situation)

Verstoß Bußgeld Punkte Hinweis
Doppelt parken ohne Verkehrsbehinderung 20 € leichter Verstoß
Doppelt parken mit Behinderung 35 € kann je nach Lage steigen
Doppelt parken mit Gefährdung/Schaden bis 80 € 1 ggf. weitere Folgen
Fahrzeug verlassen beim „Doppelhalten“ 30 € dann gilt es als Parken, nicht Halten

Wann ist „kurz vor der Bäckerei“ möglich?
Nur auf legalen, ausgewiesenen Flächen.

  • Halten (Halten) ist für sehr kurze Zeit möglich, wenn niemand behindert wird.

  • Sobald Sie das Fahrzeug verlassen, wird daraus Parken (Parken) – und Parken in zweiter Reihe ist verboten.

Fazit
Auch wenn Sie „nur schnell Brot holen“, kann doppeltes Parken ein Bußgeld auslösen – besonders wenn Sie den Verkehr behindern oder das Auto verlassen. Sicherer ist es, einen legalen Parkplatz zu nutzen: 5 Minuten in der Bäckerei können sonst 35 € auf der Straße kosten.

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