Führerschein BF17 (Begleitetes Fahren ab 17)

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-25 Blog-Kategorie: Verkehrsrecht - قوانين المرور

BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) in Deutschland – Aktualisierter Leitfaden 2025

1. Programmidee und rechtliche Grundlage
Das Programm Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es, den Führerschein der Klasse B bereits vor dem 18. Geburtstag (Theorie- und Praxisprüfung) abzulegen und anschließend ab dem 17. Geburtstag Auto zu fahren – jedoch ausschließlich in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson im Fahrzeug. Diese Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands (einzige Ausnahme: Österreich) bis zum Tag des 18. Geburtstags. Ab dann wird der „Prüfbescheinigungs“-Nachweis in der Regel automatisch durch den regulären Kartenführerschein ersetzt. (Bußgeldkatalog, adac.de)

2. Alters- und Phasenübersicht

Phase Frühester Zeitpunkt Was praktisch passiert
Theorieunterricht 6 Monate vor dem 17. Geburtstag 12 Grundstoff-Lektionen + 2 B-spezifische Lektionen
Theorieprüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag 30 Fragen; Fehlergrenze 10 Punkte
Praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ca. 55 Minuten nach OPFEP
Fahren mit Begleitung vom 17. Geburtstag bis 23:59 Uhr vor dem 18. Geburtstag Prüfbescheinigung + Ausweis mitführen
Umstellung ohne Begleitung ab dem ersten Tag nach dem 18. Geburtstag Ausstellung der Plastikkarte automatisch (in vielen Bundesländern kostenlos)

3. Voraussetzungen für den Antragsteller

  • Mindestalter: 17 Jahre am Tag, ab dem gefahren wird.

  • Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und biometrisches Foto.

  • Keine laufende Sperre oder frühere Entziehung/Untersagung der Fahrerlaubnis.

4. Anforderungen an die Begleitperson (Begleitperson)

Kriterium Vorgabe Quelle
Mindestalter 30 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17)
Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre durchgehend (Begleitetes Fahren ab 17)
Punkte in Flensburg ≤ 1 Punkt (Begleitetes Fahren ab 17)
Alkohol bei Begleitung Grenze 0,5 ‰ (Fahrer: 0,0 ‰) (Begleitetes Fahren ab 17)
Drogen absolutes Verbot (Begleitetes Fahren ab 17)

Jede Begleitperson muss vorher im Antrag eingetragen sein und während jeder Fahrt einen gültigen Ausweis mitführen.

5. Fahrregeln für den jungen Fahrer

  • 0,0 ‰ Alkohol und jedes Drogen-Konsumverbot bis zum 21. Geburtstag (gilt allgemein für Fahrer unter 21). (kanzleiwehner.de)

  • Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten und Punkteregeln; schwere Verstöße verlängern die Probezeit und können ein Aufbauseminar auslösen.

  • Fahrten außerhalb Deutschlands sind bis 18 grundsätzlich verboten (einzige Ausnahme: Österreich). (adac.de)

6. Ungefähre Kosten (2025)

Posten Spanne (€) Hinweis
Fahrschulgebühr + Material 300 – 500 einmalig für B und BF17
Übungsfahrten (Ø 20 Std.) 1.000 – 1.400 50–70 €/45 Min
Sonderfahrten (12 Std.) 600 – 850 Überland, Autobahn, Nacht
Theorieprüfung 25 TÜV/DEKRA
Praktische Prüfung 100 „ “
Sehtest/Erste Hilfe/Fotos 40 – 60  
Gesamt 1.800 – 2.900 je nach Bundesland/Können

7. Antragsschritte

  • Formular „Ersterteilung Klasse B (BF17)“ bei der Fahrerlaubnisbehörde ausfüllen.

  • Für jede Begleitperson: Fragebogen + Unterschrift + Ausweiskopie beilegen.

  • Gebühr zahlen (ca. 45 €).

  • Zulassungsbescheid erhalten und Prüfungen über die Fahrschule buchen.

8. Vorteile des Programms

  • Laut ADAC sinkt die Unfallquote im ersten Jahr nach Ende der Begleitung um ca. 20 %. (adac.de)

  • Mit Klasse B werden AM und L häufig automatisch mit erteilt (leichte Fahrzeuge/landwirtschaftliche Zugmaschinen im jeweiligen Rahmen).

  • Möglichkeit niedrigerer Versicherungsbeiträge nach einem unfallfreien Begleitjahr.

9. Häufige Fragen

Frage Kurze Antwort
Kann man Begleitpersonen nachträglich ändern/ergänzen? Ja; per Änderungsantrag gegen kleine Gebühr (ca. 10–15 €).
Was passiert beim Fahren ohne Begleitperson? Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ + sofortiger Entzug der Bescheinigung und erneute Ausbildung.
Wird BF17 durch den digitalen EU-Führerschein abgeschafft? Nein; das Begleitmodell soll in die geplante App-Lösung bis 2030 integriert werden.

Fazit
BF17 schafft einen sicheren, kontrollierten Übergang vom Fahrschüler zum verantwortlichen Fahrer – durch verpflichtende Begleitung und strenge Alkoholregeln. Wer die Verwaltungsschritte korrekt erledigt, die Anforderungen an Begleitpersonen erfüllt und die Probezeitregeln einhält, erhält ab dem 18. Geburtstag automatisch den unbeschränkten Führerschein. Gute Fahrt!

Redaktioneller Hinweis
Das Redaktionsteam bemüht sich um korrekte Informationen durch intensive Recherche und mehrere Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte als erste Orientierung verstehen und für verbindliche Auskünfte stets die zuständigen Stellen konsultieren.

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