Strafe für Erziehungsberechtigte: Kind auf dem Fahrrad ohne zugelassenen Kindersitz

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-25 Blog-Kategorie: Verkehrsrecht - قوانين المرور

In Deutschland gilt es als klare Ordnungswidrigkeit, ein Kind auf dem Fahrrad zu transportieren, ohne einen zugelassenen Kindersitz zu benutzen. Das kann ein Bußgeld und mögliche weitere rechtliche Schritte gegen den Erziehungsberechtigten oder Fahrer nach sich ziehen.

Rechtsgrundlage
Die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung regelt den Transport von Kindern unter 7 Jahren auf dem Fahrrad (StVO §21 Absatz 3) und verlangt:

  • Der Fahrer muss ≥ 16 Jahre alt sein,

  • es muss ein zugelassener Kindersitz oder ein Kinderanhänger vorhanden sein,

  • die Füße des Kindes müssen davor geschützt sein, in die Räder zu geraten.
    (bussgeldrechner.com)

Vorgesehene Sanktion

Verstoß Bußgeld
Kind ≤ 7 Jahre ohne zugelassenen Kindersitz 5 €
Mehr als zwei Kinder im Anhänger 5 €
Kind > 7 Jahre auf Lenker oder Gepäckträger gesetzt 5 €

(bild.de)

Die Summe ist zwar gering, das Bußgeld ist jedoch pro Fall fest; bei einer Kontrolle wird es direkt angewendet.

Mögliche Folgen für Erziehungsberechtigte / Fahrer

  • Das Bußgeld wird der Person auferlegt, die nachweislich zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrrad geführt hat.

  • Es werden in diesen Fällen keine Punkte eingetragen, es bleibt aber ein registrierter Verstoß.

  • Bei Wiederholung können Behörden über zusätzliche Maßnahmen nachdenken, z. B. Aufklärungsschritte oder zusätzliche Schutzauflagen beim Kindertransport (z. B. Hinweisaufkleber oder Aufsichtsvorgaben).

Wie schützt du dich und hältst das Gesetz ein?

  • Verwende immer einen zugelassenen Kindersitz mit Qualitätsnachweis (z. B. TÜV-Zeichen).

  • Achte darauf, dass die Füße des Kindes durch Schutzvorrichtungen so gesichert sind, dass sie nicht in die Räder geraten.

  • Alternative: Nutze einen geeigneten Fahrradanhänger für ein Kind oder Zwillinge – sicher und bequem.

  • Wenn du mehr als zwei Kinder hast, transportiere sie nicht alle in einem Sitz oder Anhänger; sonst kann der Verstoß mehrfach mit Bußgeld geahndet werden.

Fazit
Ein Bußgeld von 5 € wirkt klein, ist aber eine klare Botschaft: Kindersicherheit ist gesetzlich streng im Blick. Ein Kind ohne zugelassenen Sitz zu transportieren ist ein eindeutiges Risiko – auch wenn es „nur kurz vor der Schule“ ist. Als Erziehungsberechtigter oder Fahrer trägst du die volle Verantwortung. Regeln einzuhalten ist keine Höflichkeit, sondern eine tägliche Entscheidung für das Leben eines Kindes auf dem Rücksitz.

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