Plötzliches Anhalten zum Fotografieren auf der Brücke: Sicherheitsverstöße

Plötzliches Anhalten zum Fotografieren auf einer Brücke in Deutschland: Gefährliches Verhalten und klarer Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

Im Zeitalter der sozialen Medien kann ein Foto auf einer berühmten Brücke wie ein perfekter Moment wirken, den man nicht verpassen sollte. In Deutschland kann dieses Verhalten jedoch als schwerer Verkehrsverstoß gelten – besonders dann, wenn man auf einer Brücke ohne echten Notfall abrupt anhält. Brücken, ob auf Autobahnen oder innerorts, sind sensible Verkehrsbereiche; ein Halt dort stellt eine direkte Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Warum ist das Anhalten auf Brücken verboten?
Nach § 12 StVO ist das Halten auf Autobahnen, Brücken oder in Tunneln grundsätzlich verboten – außer in Notfällen, wie zum Beispiel:

  • plötzliches Fahrzeugpannenereignis,

  • medizinischer Notfall,

  • oder ein Unfall, der den Verkehr blockiert.

Ein Halt nur zum Fotografieren, Genießen der Aussicht oder „kurz stehen bleiben“ gilt nicht als rechtfertigender Grund.
Er wird als unbegründetes Halten an einem verbotenen Ort bewertet und kann in manchen Fällen als Gefährdung des Straßenverkehrs eingestuft werden.

Welche Strafen drohen bei diesem Verhalten?

Art des Verstoßes Bußgeld Punkte Hinweise
Anhalten ohne Grund auf einer innerstädtischen Brücke 20–35 € 0 wenn der Verkehr nicht behindert wird
abruptes Anhalten auf einer Brücke oder Autobahn 60–100 € 1 + sofortiges Abschleppen, wenn Gefahr entsteht
Unfallverursachung durch Anhalten 120–200 € 2 + mögliches Fahrverbot/Entzug
Aussteigen zum Fotografieren auf der Brücke 25–75 € 0–1 als Fußgänger-Verstoß, wenn kein Gehbereich

Wenn das Anhalten Teil eines „Show“-Verhaltens ist (z. B. Videodreh, Heiratsantrag, Menschenansammlung), kann ein strafrechtliches Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs oder Verkehrsbehinderung eingeleitet werden (§ 315b StGB).

Ist ein Video-Dreh auf einer Brücke mit abgestelltem Fahrzeug eine Straftat?
Ja – wenn das Anhalten rechtswidrig ist und dadurch der Verkehr behindert oder andere gefährdet werden, kann die Polizei strafrechtliche Schritte einleiten.
Dabei können Videoaufnahmen beschlagnahmt und Beteiligte zur Vernehmung vorgeladen werden.
Das Fahrzeug gilt als Gefahrenquelle; Kennzeichen können entstempelt oder die Fahrerlaubnis kurzzeitig ausgesetzt werden.

Reale Beispiele

  • In Köln verursachte ein Paar eine Verkehrsbehinderung auf der Hohenzollernbrücke bei der Aufnahme eines „besonderen Moments“. Das führte zu einem Bußgeld von 150 € und einem Punkt in Flensburg.

  • In Hamburg wurde eine Touristengruppe mit 90 € pro Person belangt, nachdem sie aus einem Reisebus auf einer stark befahrenen Brücke ausgestiegen war, um Fotos zu machen.

Was sind sichere Alternativen?

  • Nutze ausgewiesene Haltebuchten (Parkbuchten) oder Aussichtspunkte (Aussichtspunkt).

  • Stelle sicher, dass du niemanden behinderst und nicht in einem verbotenen Bereich hältst.

  • Steige auf einer Brücke nicht aus – auch wenn der Verkehr gerade langsam ist.

  • Wenn du fotografieren möchtest: parke legal und gehe zu einem sicheren, für Fußgänger vorgesehenen Bereich.

Fazit
Das plötzliche Anhalten auf einer Brücke für ein Foto wirkt harmlos, ist aus Sicht des deutschen Rechts jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und ein klarer Verstoß.
Diese „kleine“ Aktion kann dich Bußgeld, einen Punkt im Register und – bei einem Unfall – sogar den Entzug der Fahrerlaubnis kosten.

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