Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf in Deutschland gekaufte medizinische Geräte

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-25 Blog-Kategorie: Medizin

Erstattung der Mehrwertsteuer auf in Deutschland gekaufte medizinische Geräte
Was steht Ihnen als Patient oder Besucher zu? Voraussetzungen, Unterlagen und Schritte

Der Kauf von medizinischen Geräten in Deutschland ist – sowohl für eigene gesundheitliche Bedürfnisse als auch für eine laufende Behandlung – bei vielen Patientinnen und Patienten aus Nicht-EU-Ländern sehr beliebt. Doch stellt sich die Frage: Kann man sich die deutsche Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer) auf diese Geräte erstatten lassen?

Die Antwort lautet: Ja – aber nur unter klar definierten und strengen Bedingungen.
In diesem Beitrag erklären wir das Erstattungsverfahren für Personen, die weder in Deutschland noch in der EU wohnen, und geben praktische Beispiele.

Wer hat Anspruch auf die Erstattung?

Die Regeln zur Umsatzsteuererstattung gelten grundsätzlich nur für:

  • Nicht in der EU ansässige Personen (Drittstaatenangehörige)

  • die medizinische Geräte für den eigenen Gebrauch außerhalb Deutschlands kaufen

  • und innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf wieder aus der EU ausreisen

Beispiel:
Eine saudi-arabische oder algerische Staatsbürgerin kauft in einer deutschen Apotheke ein medizinisches Gerät und verlässt die EU innerhalb von drei Monaten mit nachweisbarem Export – sie kann dann die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer beantragen.

Für welche Geräte ist eine Erstattung möglich?

Im Grundsatz kommen folgende Gerätetypen in Betracht:

  • Blutzuckermessgeräte – erstattungsfähig

  • Blutdruckmessgeräte – erstattungsfähig

  • Orthesen und orthopädische Hilfsmittel – erstattungsfähig

  • Rollstühle – erstattungsfähig

  • Inhalationsgeräte – erstattungsfähig

  • Hörhilfen und Zubehör – erstattungsfähig

  • Große klinische Geräte (z. B. bildgebende Großgeräte) – in der Praxis meist nicht erstattungsfähig

Wichtig ist: Die Geräte müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein, nicht für Handel oder Weiterverkauf.

Wie hoch ist die erstattbare Steuer?

  • Der Mehrwertsteuersatz auf medizinische Geräte beträgt in der Regel 19 %, in einigen Fällen 7 %, wenn das Produkt in die Liste der ermäßigten Güter fällt.

  • Die Erstattung bezieht sich nur auf die ausgewiesene Mehrwertsteuer auf den Warenpreis – nicht auf Versandkosten oder zusätzliche Dienstleistungen.

Grundvoraussetzungen für die Erstattung

  1. Ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
    Die Rechnung muss eine vollständige Steuerrechnung sein (Rechnung mit ausgewiesener MwSt.) und Netto-Betrag und Steuerbetrag klar aufführen.

  2. Kauf auf den Namen der reisenden Person
    Rechnungen auf den Namen einer Firma oder einer dritten Person werden in der Regel nicht akzeptiert.

  3. Ausfuhr der Ware innerhalb von 3 Monaten
    Zwischen Kaufdatum und Ausreise aus der EU dürfen maximal drei Monate liegen.

  4. Zollstempel bei der Ausreise (Zollstempel)
    Beim Verlassen der EU muss die Ware zusammen mit der Originalrechnung dem deutschen Zoll (Zoll) vorgelegt und der Export abgestempelt werden.

Wie läuft die Beantragung ab?

Am Flughafen (oder an der EU-Außengrenze) vor der Ausreise:

  • Gehen Sie zum Zollschalter (Zoll).

  • Legen Sie vor:

    • das medizinische Gerät,

    • die Originalrechnung,

    • Ihren Reisepass,

    • Ihre Flug- oder Reisedaten.

  • Lassen Sie sich einen offiziellen Ausfuhrstempel auf der Rechnung geben.

Nach dem Zollstempel gibt es zwei Wege:

A. Erstattung direkt über das Geschäft

  • Schicken Sie die gestempelte Originalrechnung per Post an das Geschäft oder

  • geben Sie sie bei einem späteren Besuch persönlich ab (wenn der Händler das anbietet).

  • Die Erstattung erfolgt je nach Händler bar, per Überweisung oder Kartengutschrift.

B. Erstattung über Dienstleister (z. B. Global Blue, Premier Tax Free)

  • Viele Geschäfte arbeiten mit solchen Tax-Free-Anbietern zusammen.

  • Der Dienstleister behält meist ca. 10–15 % der Mehrwertsteuer als Gebühr ein.

  • Sie können das Geld direkt im Flughafen an einem Tax-Free-Schalter bar erhalten oder später per Überweisung.

Wichtige Hinweise und typische Stolperfallen

  • Ohne Zollstempel keine Erstattung – selbst wenn die Rechnung formal korrekt ist.

  • Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Ware unbenutzt und vorführbereit ist; stark benutzte Geräte können Fragen aufwerfen.

  • Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Geschäft Tax-Free / Export Refund anbietet – kleine Fachgeschäfte bieten diesen Service nicht immer an.

  • Die Rechnung muss Ihre persönlichen Daten enthalten:

    • Name

    • Adresse

    • Wohnsitzland außerhalb der EU

    • idealerweise Passnummer

Praktische Übersicht

  • Nicht in der EU ansässig: erforderlich

  • Vollständige Steuerrechnung mit ausgewiesener MwSt.: erforderlich

  • Ausreise innerhalb von 3 Monaten: erforderlich

  • Zollstempel bei der Ausreise: erforderlich

  • Einreichen der Rechnung beim Händler oder Dienstleister: erforderlich

Wer diese Bedingungen erfüllt und die notwendigen Schritte sorgfältig einhält, kann sich bei vielen medizinischen Geräten einen spürbaren Teil der Kosten über die Mehrwertsteuererstattung zurückholen.


Das Redaktions- und Autorenteam der Webseite bemüht sich, durch sorgfältige Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig sein. Bitte betrachten Sie die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an Zollbehörden, Fachberater und offizielle Stellen.

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