Tignorieren der Kontrolle von Feuerlöscher und Verbandkasten: kleine Geldbuße – aber strenge Pflicht
Viele Fahrer halten Feuerlöscher und Verbandkasten im Auto für nebensächliche Dinge, die man kaum jemals braucht – und deshalb auch selten überprüft.
In Deutschland ist ihr Vorhandensein und ordentlicher Zustand jedoch keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Auffällig ist, dass viele Autofahrer gar nicht wissen, dass Ablaufdatum des Verbandkastens (DIN 13164) und ggf. die Gültigkeit des Feuerlöschers, selbst in Nicht-Nutzfahrzeugen, von der Polizei bei Kontrollen oder im Rahmen der HU/TÜV-Prüfung überprüft werden können – und jeder Verstoß eine sofortige Geldbuße nach sich ziehen kann.
Was ist gesetzlich im Auto vorgeschrieben?
Gemäß § 35h StVZO und Anlage 7 zu § 35h Abs. 1 StVZO ist in Deutschland insbesondere vorgeschrieben:
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Ein Verbandkasten mit medizinischem Inhalt nach DIN 13164
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Die Materialien müssen innerhalb des Haltbarkeitsdatums liegen
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Der Verbandkasten muss vollständig und unbenutzt sein
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In bestimmten Fällen (z. B. Nutzfahrzeuge, Busse) ist zusätzlich ein funktionsfähiger Feuerlöscher (Feuerlöscher) vorgeschrieben
Welche Geldbußen drohen bei Mängeln oder abgelaufener Ausrüstung?
| Art des Mangels | festgesetzte Geldbuße | Hinweise |
|---|---|---|
| Verbandkasten fehlt vollständig | 10 € | Einfache Ordnungswidrigkeit |
| Verbandkasten unvollständig oder abgelaufen | 5 € | Gilt auch, wenn er äußerlich „neu“ wirkt |
| Feuerlöscher fehlt in Fahrzeugen mit Pflichtausstattung | 15–25 € | Je nach Fahrzeugtyp (Bus, Lkw usw.) |
Wichtig: Kommt es zu einem Unfall und es stellt sich heraus, dass Verbandkasten oder vorgeschriebener Feuerlöscher fehlen oder unbrauchbar sind, drohen zusätzlich zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Wie lange ist ein Verbandkasten gültig?
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Die Haltbarkeit der medizinischen Materialien im Verbandkasten beträgt in der Regel 4–5 Jahre.
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Maßgeblich ist das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum auf der Box oder auf einzelnen Verpackungen (z. B. Kompressen, Desinfektionsmittel).
Mit der Aktualisierung der Norm DIN 13164 im Jahr 2022 ist außerdem vorgeschrieben, dass der Verbandkasten zwei medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz) enthalten muss.
Wie und wann wird kontrolliert?
Kontrollen können unter anderem stattfinden:
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Bei der periodischen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
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Bei zufälligen Verkehrskontrollen durch die Polizei
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Nach einem Unfall, selbst wenn er scheinbar harmlos war
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Bei der jährlichen Kontrolle von Nutzfahrzeugen und Bussen
Praktische Empfehlungen für Fahrer
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Überprüfen Sie die Gültigkeit des Verbandkastens mindestens alle 6 Monate.
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Bewahren Sie ihn an einem leicht zugänglichen Ort auf – nicht ganz unten unter dem Gepäck.
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Verwenden Sie Materialien aus dem Verbandkasten nicht für private Kleinigkeiten, ohne sie zeitnah nachzufüllen.
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Halten Sie einen geladenen Feuerlöscher im Fahrzeug bereit, auch wenn er für Ihr Auto nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist – im Notfall kann er Leben retten.
Eine echte Geschichte
Im Jahr 2023 wurde in Rheinland-Pfalz ein Familienwagen bei einer Kontrolle angehalten. Die Polizei stellte fest, dass der Verbandkasten unvollständig war und keine Masken enthielt. Zwar handelte es sich nur um eine kleine Ordnungswidrigkeit (5 € Bußgeld), jedoch wurde ein förmlicher Hinweis erteilt und der Fahrer aufgefordert, sofort einen neuen Verbandkasten zu kaufen.
Fazit
Ja, die Geldbuße für fehlende oder mangelhafte Erste-Hilfe-Ausrüstung oder einen Feuerlöscher ist relativ gering – aber sie ist verpflichtend und wird im Zweifel ohne Diskussion verhängt.
Vor allem jedoch ist das Mitführen funktionsfähiger Sicherheitsausrüstung im Auto nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine menschliche Verantwortung, die im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann.
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