Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz (Versicherungsschutz): Bußgeld und Strafanzeige

Fahren ohne gültige Versicherungsunterlagen in Deutschland: Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Die ganze Wahrheit

In Deutschland ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung keine bloße Formalität, sondern eine gesetzliche Pflichtvoraussetzung, um ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahren ohne bestehenden Versicherungsschutz gilt als schwerwiegende Verkehrsstrafsache. Die Folgen beschränken sich nicht nur auf ein Bußgeld, sondern können bis zu strafrechtlicher Verfolgung, Freiheitsstrafe oder Entzug der Fahrerlaubnis reichen.

Was bedeutet „Fahren ohne gültige Versicherungsunterlagen“?

Damit sind insbesondere folgende Situationen gemeint:

  • Das Ablaufen des Versicherungsvertrags, ohne rechtzeitige Verlängerung

  • Die Kündigung der Versicherung, freiwillig oder durch den Versicherer (z. B. wegen Nichtzahlung)

  • Völlig fehlender Versicherungsschutz seit der Zulassung des Fahrzeugs

  • Fahren mit einem Fahrzeug, das noch nicht auf dich umgemeldet wurde oder bei dem der Versicherungsschutz nicht übernommen wurde

All diese Fälle bedeuten rechtlich: „Keine Versicherung“ – also kein bestehender Haftpflichtschutz.

Die gesetzlichen Konsequenzen

Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist das Führen eines Fahrzeugs ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz eine Straftat, keine einfache Ordnungswidrigkeit:

Art der Straftat

  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung

Mögliche Strafe

  • Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder

  • Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten

Weitere Folgen

  • Entzug der Fahrerlaubnis

  • Beschlagnahme des Fahrzeugs

  • Zulassungsverbot für das Fahrzeug

Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach deinem monatlichen Einkommen – dadurch kann sich die Gesamtgeldstrafe schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Hält dich die Polizei sofort an?

Ja.
Es ist für die Polizei sehr einfach, ein nicht versichertes Fahrzeug zu erkennen, da die Versicherungsdaten direkt mit der Datenbank der Zulassungsstelle verknüpft sind.

Bei einer Kontrolle wirst du u. a. nach folgenden Nachweisen gefragt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Versicherungsnachweis (elektronisch – eVB-Nummer o. Ä.)

  • Gültige, nicht manipulierte Kennzeichen

Besteht kein Versicherungsschutz, darf die Polizei:

  • das Fahrzeug sofort aus dem Verkehr ziehen und sicherstellen

  • ein Strafverfahren gegen Fahrer und Halter einleiten

Kommst du „unbeschadet davon“, wenn kein Unfall passiert ist?

Nein.
Das Fahren ohne Versicherung ist für sich genommen bereits eine Straftat, unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen ist oder nicht.

Seltene Ausnahmen

In Ausnahmekonstellationen kann eine Bestrafung ggf. entfallen, zum Beispiel wenn:

  • du nachweisen kannst, dass ein tatsächlicher Versicherungsschutz bestand, der aber aus technischen Gründen (z. B. Übermittlungsfehler) nicht im System sichtbar war

  • du nachweisen kannst, dass nicht du gefahren bist, und die verantwortliche Person eindeutig feststeht

Fazit

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherung nicht einfach ein „Vergessen der Papiere“, sondern eine Straftat, die das Gesetz rigoros ahndet.
Achte deshalb unbedingt darauf, dass deine Unterlagen immer aktuell sind und dein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist – denn schon eine kleine Nachlässigkeit kann dir die Staatsanwaltschaft und den dauerhaften Entzug deiner Fahrerlaubnis einbringen.

Das Redaktionsteam dieser Seite bemüht sich, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte dieses Artikels sind daher als erste Orientierung zu verstehen; für verbindliche Auskünfte wende dich bitte immer an die zuständigen Behörden.


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