Fahren ohne gültige Versicherungsunterlagen in Deutschland: Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Die ganze Wahrheit
In Deutschland ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung keine bloße Formalität, sondern eine gesetzliche Pflichtvoraussetzung, um ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahren ohne bestehenden Versicherungsschutz gilt als schwerwiegende Verkehrsstrafsache. Die Folgen beschränken sich nicht nur auf ein Bußgeld, sondern können bis zu strafrechtlicher Verfolgung, Freiheitsstrafe oder Entzug der Fahrerlaubnis reichen.
Was bedeutet „Fahren ohne gültige Versicherungsunterlagen“?
Damit sind insbesondere folgende Situationen gemeint:
Das Ablaufen des Versicherungsvertrags, ohne rechtzeitige Verlängerung
Die Kündigung der Versicherung, freiwillig oder durch den Versicherer (z. B. wegen Nichtzahlung)
Völlig fehlender Versicherungsschutz seit der Zulassung des Fahrzeugs
Fahren mit einem Fahrzeug, das noch nicht auf dich umgemeldet wurde oder bei dem der Versicherungsschutz nicht übernommen wurde
All diese Fälle bedeuten rechtlich: „Keine Versicherung“ – also kein bestehender Haftpflichtschutz.
Die gesetzlichen Konsequenzen
Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist das Führen eines Fahrzeugs ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz eine Straftat, keine einfache Ordnungswidrigkeit:
Art der Straftat
Fahren ohne Haftpflichtversicherung
Mögliche Strafe
Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder
Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten
Weitere Folgen
Entzug der Fahrerlaubnis
Beschlagnahme des Fahrzeugs
Zulassungsverbot für das Fahrzeug
Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach deinem monatlichen Einkommen – dadurch kann sich die Gesamtgeldstrafe schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
Hält dich die Polizei sofort an?
Ja.
Es ist für die Polizei sehr einfach, ein nicht versichertes Fahrzeug zu erkennen, da die Versicherungsdaten direkt mit der Datenbank der Zulassungsstelle verknüpft sind.
Bei einer Kontrolle wirst du u. a. nach folgenden Nachweisen gefragt:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Versicherungsnachweis (elektronisch – eVB-Nummer o. Ä.)
Gültige, nicht manipulierte Kennzeichen
Besteht kein Versicherungsschutz, darf die Polizei:
das Fahrzeug sofort aus dem Verkehr ziehen und sicherstellen
ein Strafverfahren gegen Fahrer und Halter einleiten
Kommst du „unbeschadet davon“, wenn kein Unfall passiert ist?
Nein.
Das Fahren ohne Versicherung ist für sich genommen bereits eine Straftat, unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen ist oder nicht.
Seltene Ausnahmen
In Ausnahmekonstellationen kann eine Bestrafung ggf. entfallen, zum Beispiel wenn:
du nachweisen kannst, dass ein tatsächlicher Versicherungsschutz bestand, der aber aus technischen Gründen (z. B. Übermittlungsfehler) nicht im System sichtbar war
du nachweisen kannst, dass nicht du gefahren bist, und die verantwortliche Person eindeutig feststeht
Fazit
In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherung nicht einfach ein „Vergessen der Papiere“, sondern eine Straftat, die das Gesetz rigoros ahndet.
Achte deshalb unbedingt darauf, dass deine Unterlagen immer aktuell sind und dein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist – denn schon eine kleine Nachlässigkeit kann dir die Staatsanwaltschaft und den dauerhaften Entzug deiner Fahrerlaubnis einbringen.
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