Fahren mit elektrischen Rollschuhen (E-Skates) auf der öffentlichen Straße: Tech-Spaß oder klarer Rechtsverstoß?
Mit dem Boom von smarten und nachhaltigen Mobilitätsformen sind in den letzten Jahren vermehrt elektrische Rollschuhe (E-Skates) aufgetaucht – Schuhe mit integrierten Rollen und einem kleinen Elektromotor, die es Nutzern ermöglichen, mit Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h und mehr über den Asphalt zu gleiten.
So spannend diese Technik auch ist: Ihre Nutzung im öffentlichen Straßenraum in Deutschland unterliegt strengen Regeln – und führt häufig zu Bußgeldern oder sogar zur Beschlagnahme des Geräts.
Was sind elektrische Rollschuhe (E-Skates)?
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ähneln klassischen Inline- oder Rollschuhen, sind aber mit Akku-Motoren ausgestattet
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werden über Handfernbedienung oder Gewichtsverlagerung gesteuert
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werden meist auf befestigten Flächen, in Parks oder auf Privatgelände genutzt
Rechtslage in Deutschland
Bis Mitte 2025 werden E-Skates vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht als offiziell zugelassene Fahrzeuge eingestuft. Der Grund:
| Kriterium | Status von E-Skates |
|---|---|
| Offizielle Betriebserlaubnis / Zulassung | Nicht vorhanden |
| Pflicht-Haftpflichtversicherung | Derzeit nicht möglich |
| Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrzeug-ID) | Nicht offiziell vergeben |
| Erlaubnis für Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum | Rechtlich verboten |
Damit gilt: Die Nutzung solcher Schuhe auf öffentlichen Straßen, Radwegen oder Gehwegen stellt einen Verstoß gegen Verkehrsrecht dar und kann zu Geldbußen und Beschlagnahme des Geräts führen.
Welche Strafen drohen?
| Art der Nutzung | Mögliche Konsequenz | Hinweise |
|---|---|---|
| Fahren mit E-Skates auf Straße oder Gehweg | Bußgeld bis zu ca. 70 € | Je nach Stadt und Einzelfall |
| Verursachung eines Unfalls oder Behinderung des Verkehrs | Zivilrechtliche Haftung + Schadenersatz | ggf. Klage wegen Fahrlässigkeit |
| Fahren ohne Versicherungsschutz | Bis zu ca. 150 € + 1 Punkt | Anlehnung an Pflichtversicherungsgesetz |
| Fahren unter Alkoholeinfluss | Geldbuße + Punkte + Fahrverbot | Es gelten ähnliche Maßstäbe wie bei E-Scootern |
Beispiel aus der Praxis
In Stuttgart wurde ein 19-Jähriger abends in einer Einkaufsstraße mit E-Skates angehalten.
Die Folgen:
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Verwarngeld von 55 €
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Vorübergehende Beschlagnahme der Skates
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deutliche Ermahnung, das Fahren im Straßenverkehr zu unterlassen
Wann ist die Nutzung von E-Skates erlaubt?
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auf Privatgrundstücken: Höfe, private Parks, Firmengelände
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bei offiziell genehmigten Veranstaltungen: Technik-Festivals, Shows, Promotion-Events
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in abgesperrten Bereichen, die von der Gemeinde oder dem Veranstalter ausdrücklich freigegeben sind
Fazit
Elektrische Rollschuhe wirken wie ein Fortbewegungsmittel der Zukunft, aber das deutsche Verkehrsrecht erkennt sie (Stand 2025) nicht als zulässiges Verkehrsmittel im öffentlichen Raum an.
Bis es eine eigene gesetzliche Regelung dafür gibt, bleibt ihre Nutzung auf Straßen, Radwegen oder Gehwegen eine klare Rechtsverletzung.
Die goldene Regel lautet:
Hat ein Fahrzeug keine Zulassung und keine Haftpflichtversicherung – gehört es nicht auf die Straße.
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