Warum wird dieses Bußgeld verhängt?
Das unnötige Laufenlassen des Motors verursacht Lärm und schädliche Abgase und widerspricht damit dem Grundsatz, Lärm- und Luftverschmutzung zu begrenzen.
Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO § 30) sowie kommunale Umweltgesetze (z. B. LImSchG) verbieten jede nicht notwendige Nutzung des Motors – selbst dann, wenn das Fahrzeug steht.
Rechtsgrundlage und Sanktion
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Die Polizei oder die örtliche Umweltbehörde können ein Verwarn- bzw. Bußgeld entweder sofort vor Ort oder später per schriftlicher Mitteilung verhängen.
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Regelsatz: 80 Euro.
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In manchen Fällen kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro ansteigen, etwa wenn der Lärm besonders stark ist oder der Verstoß in einem Wohngebiet stattfindet.
Wann gilt: Motor abstellen?
| Situation | Muss der Motor ausgestellt werden? |
|---|---|
| Längeres Warten an einer roten Ampel (z. B. ≥ 1 Minute) | Ja |
| Halt zum Be- oder Entladen von Gepäck oder Fahrgästen | Ja |
| Warten für ein kurzes Gespräch vor dem Haus | Ja |
| Heizen im Winter / Warmlaufenlassen des Motors | Nur in Notfällen erlaubt (z. B. bei extremer Kälte) |
Praxisbeispiele
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In einer deutschen Stadt wurden innerhalb einer Woche vorsorglich gegen zehn Fahrzeuge Bußgelder verhängt, um die Luftbelastung an Ampelanlagen zu verringern.
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In anderen Fällen wurden Fahrzeuge beobachtet, die mit laufendem Motor längere Zeit vor Ladengeschäften standen; wegen des anhaltenden Lärms wurden Bußgelder von bis zu 100 Euro verhängt.
Fazit
Lass den Motor deines Fahrzeugs bei längeren Wartezeiten nicht laufen – das ist nicht nur eine Verschwendung von Kraftstoff, sondern auch ein Gesetzesverstoß, der dich 80–100 Euro kosten kann.
Beste Praxis?
Schalte den Motor aus und starte ihn erst dann wieder, wenn du wirklich losfahren willst – der Umwelt und deinem Geldbeutel zuliebe.
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