Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall kündigen?

Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall (Arbeitsunfall) entlassen?

Ausgangslage:

Es gibt kein „absolutes Verbot“, das dem Arbeitgeber jede Kündigung eines Mitarbeiters nach einem Arbeitsunfall (Arbeitsunfall) untersagt.

Aber: Eine Kündigung in dieser Konstellation unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen und wird von Gerichten und Unfallversicherungsträgern sehr sensibel überprüft.

Wann ist eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall zulässig?

Kündigungsschutz während Behandlung und Rehabilitation:

  • Während der Phase der medizinischen Behandlung oder der Rehabilitation genießt der Arbeitnehmer einen besonderen Schutz vor Kündigung.

  • Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag nicht allein deshalb kündigen, weil der Arbeitnehmer aufgrund des Unfalls krankgeschrieben ist.

  • Dem Arbeitnehmer muss eine reale und ausreichende Chance zur Genesung und Rückkehr in den Job gegeben werden.

Kündigung wegen dauerhafter Erwerbsminderung:

  • Wenn medizinische Gutachten belegen, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wird, seine bisherige Arbeit auszuüben (also eine vollständige oder dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt),

  • kann der Arbeitgeber – erst nach Ausschöpfung aller zumutbaren Alternativen (z. B. leichtere Tätigkeit, Reduzierung der Arbeitszeit, Anpassung des Arbeitsplatzes …) – eine personenbedingte Kündigung (personenbedingte Kündigung) aussprechen.

Strenge Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung:

  • Die Leistungseinschränkung muss langfristig und ärztlich eindeutig nachgewiesen sein.

  • Es darf keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen geben, auf den der Arbeitnehmer umgesetzt werden könnte.

  • Der Betriebsrat ist – sofern vorhanden – anzuhören, und die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten.

  • Es wird eine „Interessenabwägung“ (Interessenabwägung) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgenommen – dabei wird die besondere Lage des verunfallten Arbeitnehmers in der Regel besonders berücksichtigt.

Keine willkürliche Kündigung wegen des Unfalls selbst:

  • Eine Kündigung allein wegen des Ereignisses „Arbeitsunfall“ ist unzulässig und wird als unzulässige Benachteiligung gewertet.

  • Die Kündigung muss sich auf objektive Gründe stützen, wie z. B. eine dauerhafte vollständige Arbeitsunfähigkeit und das Fehlen interner Einsatzmöglichkeiten.

Was tun, wenn du nach einem Arbeitsunfall eine Kündigung (Kündigung) erhältst?

  • Nimm die Kündigung nicht tatenlos hin: Du hast nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

  • Suche sofort Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft (Gewerkschaft).

  • Die Kündigung kann unwirksam sein, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind – Gerichte neigen in solchen Fällen häufig dazu, den verletzten Arbeitnehmer zu schützen.

Fazit:

  • Ein Arbeitnehmer darf nach einem Arbeitsunfall nicht automatisch oder willkürlich gekündigt werden.

  • Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, fehlender anderweitiger Einsatzmöglichkeit und strikter Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen.

  • Eine erhaltene Kündigung sollte immer innerhalb von 3 Wochen von einem arbeitsrechtlichen Experten geprüft und ggf. angefochten werden.


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