Ist es möglich, gleichzeitig in zwei verschiedenen Teilzeitjobs (Teilzeit) zu arbeiten?

Ja, du darfst in Deutschland rechtlich zwei Teilzeitstellen (Teilzeitjobs) gleichzeitig ausüben, solange du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:

1. Wöchentliche Arbeitszeitgrenzen

Die Gesamtarbeitszeit aus allen Beschäftigungen wird für die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitgesetz – ArbZG) zusammengerechnet.

  • Grundregel: Du darfst nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.

  • Eine vorübergehende Ausweitung auf bis zu 60 Stunden pro Woche ist möglich, wenn dies innerhalb eines Referenzzeitraums (sechs Monate oder 24 Wochen) durch Reduzierung der Arbeitszeit wieder ausgeglichen wird.

Beispiel:
Wenn du im ersten Teilzeitjob 20 Stunden/Woche und im zweiten 15 Stunden/Woche arbeitest, kommst du auf 35 Stunden und liegst damit weiterhin innerhalb der zulässigen Grenzen.

2. Information und Zustimmung der Arbeitgeber

Nebentätigkeitsklausel (Nebentätigkeit):

  • In vielen Teilzeitarbeitsverträgen ist geregelt, dass du deinen Arbeitgeber vor Aufnahme einer weiteren Beschäftigung informieren musst.

  • Teilweise ist auch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Ziel dieser Regelungen ist es,

  • Interessenkonflikte zu vermeiden und

  • sicherzustellen, dass die zusätzliche Tätigkeit weder deine Arbeitsleistung noch deine Gesundheit oder die deiner Kolleg:innen gefährdet.

3. Sozialversicherung und Steuern

Sozialversicherung:

  • Deine Beiträge aus beiden Tätigkeiten (Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) werden grundsätzlich zusammen betrachtet.

  • Wenn dein Einkommen aus einer der beiden Beschäftigungen niedrig ist (≤ 556 € monatlich), kann diese Tätigkeit als Minijob eingestuft werden. In diesem Fall ist sie weitgehend von Sozialabgaben befreit.

Steuern:

  • Beide Einkommen werden im Rahmen deiner jährlichen Steuererklärung zusammen erfasst.

  • Häufig wird für die zweite Beschäftigung die Steuerklasse VI angewandt, wenn bereits eine Hauptbeschäftigung mit einer anderen Steuerklasse besteht. Dadurch kann der zweite Job steuerlich höher belastet werden.

4. Vereinbarkeit mit Krankenversicherung und Studentenstatus

Studierende / Werkstudenten:

  • Wenn du als Werkstudent angemeldet bist, ist in der Regel eine Grenze von 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit zu beachten.

  • Du solltest darauf achten, dass die Gesamtsumme deiner Arbeitsstunden nicht gegen die für Studierende geltenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorgaben verstößt.

Ruhezeiten:

  • Achte darauf, die täglichen Ruhezeiten einzuhalten: Im Regelfall müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG).

  • Auch Pausenregelungen sind einzuhalten (z. B. Pause nach mehr als 6 Stunden Arbeit).

5. Praktische Tipps

  • Hole dir vor Unterzeichnung des zweiten Vertrags möglichst eine schriftliche Zustimmung deines ersten Arbeitgebers.

  • Führe genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitszeiten in beiden Jobs, um eventuelle behördliche Prüfungen nachvollziehbar beantworten zu können.

  • Kontrolliere deine Lohnabrechnungen (Lohnabrechnung) monatlich, um sicherzustellen, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgerechnet werden.

  • Plane deine Zeit so, dass du Überlastung und Erschöpfung vermeidest und deine Pflichten in beiden Jobs zuverlässig erfüllen kannst.

  • Wenn du merkst, dass dich die Gesamtarbeitszeit überfordert oder deine Privatzeit stark einschränkt, überlege, die Stunden zu reduzieren oder einen der Jobs als Minijob zu gestalten.

Fazit

Die Kombination von zwei Teilzeitstellen ist in Deutschland rechtlich zulässig, solange

  • die wöchentliche Gesamtarbeitszeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt und

  • du deine Arbeitgeber entsprechend den vertraglichen Regelungen informierst und ggf. deren Zustimmung einholst.

Gute Planung, transparente Kommunikation und die Beachtung der rechtlichen Vorgaben schützen deine Rechte und helfen dir, Probleme und Verstöße zu vermeiden.


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