Ja, rechtlich kannst du innerhalb derselben Firma gleichzeitig einen Vollzeitvertrag (Vollzeit) und einen Teilzeitvertrag (Teilzeit) haben, solange du die folgenden Bedingungen vollständig einhältst:
Höchstarbeitszeit pro Woche
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz – ArbZG) darfst du im Allgemeinen bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Eine vorübergehende Ausweitung auf bis zu 60 Stunden ist möglich, wenn die überschüssigen Stunden innerhalb eines Referenzzeitraums von sechs Monaten bzw. 24 Wochen wieder ausgeglichen werden (WALHALLA Fachverlag).
Beispiel:
Wenn dein Vollzeitvertrag 40 Stunden pro Woche umfasst, kannst du zusätzlich einen Teilzeitvertrag mit bis zu 8 weiteren Wochenstunden abschließen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen (Finanztip).
Nebentätigkeit und Information des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit (Nebentätigkeit) nicht pauschal und vollständig verbieten – das würde dein Recht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 GG verletzen.
Allerdings darf er verlangen, dass du
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ihn vorab informierst, und
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ggf. seine Zustimmung einholst, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag so geregelt ist, insbesondere bei Interessenkonflikten oder wenn die Nebentätigkeit deine Haupttätigkeit beeinträchtigen könnte (Lexware).
In der Praxis solltest du deinem ersten Arbeitgeber immer schriftlich eine Mitteilung schicken, bevor du die zweite Tätigkeit im selben Unternehmen beginnst.
Sozialversicherung und Steuern
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Deine Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) werden auf Basis deines Gesamteinkommens aus beiden Verträgen berechnet.
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Steuerlich kann die Nebenbeschäftigung als zweites Dienstverhältnis der Steuerklasse VI zugeordnet werden, wenn sie zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung (Hauptbeschäftigung) besteht.
Beide Einkommen werden in deiner jährlichen Steuererklärung zusammengefasst.
Einhaltung von Ruhezeiten
Du musst die gesetzlichen Ruhezeiten strikt einhalten:
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Zwischen dem Ende der einen Schicht und dem Beginn der nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen (§ 5 ArbZG).
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Zusätzlich gelten die täglichen Pausenvorschriften:
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mindestens 30 Minuten Pause nach mehr als 6 Stunden Arbeit,
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mindestens 45 Minuten Pause nach mehr als 9 Stunden Arbeit (Payroll Germany).
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Praktische Tipps
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Prüfe deinen Arbeitsvertrag sorgfältig auf eine Nebentätigkeitsklausel (Nebentätigkeit).
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Dokumentiere deine Arbeitsstunden aus beiden Verträgen und bewahre Kopien deiner Gehaltsabrechnungen (Gehaltsabrechnungen) auf.
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Achte darauf, dass die Teilzeittätigkeit deine Leistungsqualität im Vollzeitjob nicht negativ beeinflusst.
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Wenn du feststellst, dass du die gesetzlichen Stundengrenzen überschreitest, solltest du eine Anpassung deines Dienstplans oder eine Reduzierung der Teilzeitstunden beantragen.
Wenn du diese Regeln einhältst, kannst du in derselben Firma Vollzeitvertrag und Teilzeitvertrag rechtssicher kombinieren – mit Zustimmung deines Arbeitgebers – und gleichzeitig deine Rechte wahren sowie deine Gesundheit und berufliche Sicherheit schützen.
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