Einfuhr von Arzneimitteln zum persönlichen Gebrauch: Höchstmenge von 3 Monatsbedarf?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Zoll - الجمارك

Einfuhr von Arzneimitteln zum persönlichen Gebrauch nach Deutschland: Rechtsgrundsatz „Dreimonatsbedarf“

Die Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland ist streng geregelt. Grundsätzlich sind Medikamente nur für den persönlichen Eigenbedarf erlaubt – und auch nur in einer Menge, die einem Behandlungszeitraum von maximal drei Monaten (Dreimonatsbedarf) entspricht.

Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Regeln.


Was ist erlaubt?

Die Einfuhr von Arzneimitteln ist zulässig, wenn:

  • die Medikamente ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht zum Weiterverkauf oder zur Weitergabe dienen,

  • der Reisende seine medizinische Notwendigkeit im Zweifel nachweisen kann,

  • die eingeführte Menge maximal einer 90-Tage-Therapie entspricht (Dreimonatsbedarf),

  • die Arzneimittel keine in Deutschland verbotenen Stoffe enthalten und nicht unter das Betäubungsmittelrecht (Betäubungsmittelgesetz, BtMG) fallen.


Benötige ich ein Rezept oder andere Unterlagen?

Es wird dringend empfohlen, folgende Dokumente mitzuführen:

  • ein aktuelles ärztliches Rezept – idealerweise auf Deutsch oder Englisch,

  • oder eine ärztliche Bescheinigung, aus der Diagnose und empfohlene Dosierung hervorgehen,

  • eine Auflistung der Arzneimittel mit ihren Wirkstoffen, insbesondere wenn die Präparate regulierte Substanzen enthalten könnten.

Je besser die medizinische Notwendigkeit und Zuordnung der Medikamente belegt ist, desto geringer ist das Risiko von Problemen bei der Kontrolle.


Was ist von der Einfuhr ausgeschlossen?

Nicht bzw. nur mit Spezialgenehmigung erlaubt sind insbesondere:

  • Arzneimittel mit betäubungsmittel- oder psychotropen Wirkstoffen
    z. B. Präparate mit Tramadol, Codein, Morphin oder anderen Betäubungsmitteln – ohne spezielle BtM-Erlaubnis sind sie nicht einfuhrfähig.

  • Präparate mit Stimulanzien oder Hormonen
    etwa bestimmte Doping- oder Aufbaupräparate, Wachstumshormone oder Sexualhormone, sofern sie unter strenge arznei- oder dopingrechtliche Regelungen fallen.

  • nicht zugelassene tierische oder exotische Präparate
    z. B. bestimmte traditionelle oder „exotische“ Heilmittel (etwa einige Formen von traditioneller chinesischer Medizin) ohne Zulassung oder klare Deklaration.


Wie wird am Flughafen oder an der Grenze kontrolliert?

  • Bei der Einreise kann der Zoll (Zollbehörde) die mitgeführten Arzneimittel sehen wollen – insbesondere, wenn Sie den roten Ausgang benutzen oder die Menge auffällig hoch wirkt.

  • Es kann verlangt werden,

    • die Medikamente vorzulegen,

    • Rechnungen und Rezepte zu zeigen,

    • und Auskunft über die beabsichtigte Verwendung zu geben.

  • Besteht der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung oder Verstoß gegen BtM- oder Arzneimittelrecht, können die Präparate vorläufig sichergestellt werden, bis eine Prüfung erfolgt ist.

  • Fehlen Rezepte oder ist die zulässige Menge überschritten, drohen

    • Bußgelder,

    • eine Einziehung der Arzneimittel,

    • oder im Einzelfall ein verwaltungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren.


Ist die Zusendung von Medikamenten per Post erlaubt?

  • Innerhalb der EU:
    Die Zusendung von Arzneimitteln kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, z. B. über zugelassene Versandapotheken.

  • Aus Nicht-EU-Ländern:
    Die postalische Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern ist für Privatpersonen grundsätzlich verboten, auch wenn es nur um Eigenbedarf geht – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde vor, etwa des
    Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).


Zusammenfassung

Bedingung Erläuterung
Zulässige Menge Maximal Dreimonatsbedarf (ca. 90 Tage Therapie)
Verwendungszweck Ausschließlich persönlicher Gebrauch, kein Verkauf
Erforderliche Unterlagen Rezept oder ärztliche Bescheinigung empfohlen
Verbotene Präparate BtM-Arzneien, starke Psychopharmaka, verbotene Präparate
Einfuhr per Post aus Nicht-EU Grundsätzlich verboten ohne spezielle Erlaubnis

Abschließender Hinweis

Das deutsche Arzneimittelrecht ist sehr streng. Führen Sie Medikamente nach Möglichkeit immer:

  • in der Originalverpackung,

  • mit Beipackzettel,

  • und mit einer offiziellen ärztlichen Verordnung mit sich.

Vermeiden Sie insbesondere unbekannte Kräutermischungen, nicht deklarierte Präparate oder Tabletten ohne klare Kennzeichnung – solche Produkte wecken schnell Misstrauen der Behörden.

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