Wie kann ich Urlaub nehmen, wenn mein Vater krank ist?

  1. Bei plötzlicher Krankheit / akutem Pflegebedarf (kurzfristige Pflegezeit, bis zu 10 Tage)

Jeder Arbeitnehmerin in Deutschland hat das Recht, eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit (bis zu 10 Tage) zu nehmen, um einen nahen Angehörigen ersten Grades (z. B. Vater, Mutter, Ehepartner*in, Sohn, Tochter …) zu pflegen, wenn dieser unerwartet erkrankt oder plötzlich pflegebedürftig wird.

  • Rechtsgrundlage: § 2 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

  • Diese kurzfristige Freistellung ist in der Regel unbezahlt, aber du kannst bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Vorgehen:

  • Informiere deinen Arbeitgeber sofort, dass du wegen einer akuten Pflegesituation (z. B. Erkrankung deines Vaters/deiner Mutter) zu Hause bleiben musst.

  • Besorge dir von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt deines Elternteils ein ärztliches Attest, das den sofortigen Pflegebedarf durch dich bestätigt.

  • Sende dieses Attest an deinen Arbeitgeber und gib Beginn und voraussichtliche Dauer der Freistellung an (maximal 10 Tage).

  • Stelle bei der Pflegekasse deines Elternteils einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld; die Hausarztpraxis oder die Krankenkasse (Krankenkasse/Pflegekasse) unterstützt dich in der Regel bei den Formalitäten.


  1. Bei längerfristiger Pflege (Pflegezeit / Familienpflegezeit)

Wenn dein Vater/deine Mutter dauerhaft pflegebedürftig ist (anerkannter Pflegegrad), hast du folgende Möglichkeiten:

  • Pflegezeit (PflegeZG):

    • Freistellung von der Arbeit bis zu 6 Monate (meist unbezahlt).

  • Familienpflegezeit:

    • Teilweise Freistellung mit Reduzierung der Arbeitszeit (z. B. auf 15 Stunden pro Woche)

    • Maximal 24 Monate, z. B. zur längeren häuslichen Pflege.

Vorgehen:

  • Stelle einen schriftlichen Antrag an deinen Arbeitgeber, in dem du Dauer und geplante Ausgestaltung der Pflege (z. B. Reduzierung der Stunden) erläuterst.

  • Füge eine ärztliche Bescheinigung bzw. einen Nachweis über den Pflegegrad bei (ausgestellt durch Arzt/Pflegekasse).

  • Beachte die Fristen:

    • Für Pflegezeit: Antrag spätestens 10 Tage vor Beginn stellen.

    • Für Familienpflegezeit: Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn stellen.


  1. Andere Möglichkeiten

Zusätzlich – oder wenn keine akute bzw. langfristige Pflegesituation im Sinne des PflegeZG vorliegt – kannst du mit deinem Arbeitgeber auch Folgendes abstimmen:

  • Normalen Jahresurlaub (Erholungsurlaub) nehmen.

  • Unbezahlten Urlaub (unbezahlter Sonderurlaub) beantragen.

Die Zustimmung liegt hier im Ermessen des Arbeitgebers und ist nicht automatisch gesetzlich garantiert.


Kurze Zusammenfassung:

  • Bei akutem Pflegebedarf für Vater oder Mutter:

    • Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 10 Tage kurzfristige Freistellung,

    • mit der Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu bekommen.

  • Bei dauerhaftem Pflegebedarf:

    • Anspruch auf Pflegezeit bis zu 6 Monate oder

    • Familienpflegezeit mit reduzierter Arbeitszeit bis zu 24 Monate.

  • Immer wichtig:

    • Ärztliche Bescheinigung organisieren,

    • Arbeitgeber rechtzeitig informieren,

    • einen formellen Antrag stellen.

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