1. Gesetzlicher Anspruch auf „Kind krank“-Tage
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, eine Freistellung von der Arbeit zu bekommen, um ein krankes Kind zu Hause zu betreuen – in der Regel bis zum 12. Geburtstag des Kindes (in bestimmten Fällen ohne Altersgrenze, z. B. bei Behinderungen oder schweren Erkrankungen).
Rechtsgrundlage: § 45 SGB V (Sozialgesetzbuch V).
2. Anzahl der zulässigen Tage pro Jahr
Für jeden Elternteil:
→ 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr
Für alleinerziehende Mütter oder Väter:
→ 20 Arbeitstage pro Kind und Jahr
Maximalgrenze:
→ 25 Tage pro Elternteil und Jahr (bzw. 50 Tage für Alleinerziehende).
Wenn du mehrere Kinder hast, werden die Tage für jedes Kind getrennt berechnet.
3. Was ist zu tun, wenn das Kind krank wird?
a) Arbeitgeber sofort informieren
Melde dich am ersten Krankheitstag so früh wie möglich bei deinem Arbeitgeber (Telefon/E-Mail) und erkläre:
„Mein Kind ist krank, ich muss zu Hause bleiben und es betreuen.“
b) Ärztliche Bescheinigung für das Kind (Kindkrankschreibung)
Gehe mit deinem Kind zur Kinderärztin / zum Kinderarzt.
Bitte dort um eine offizielle Bescheinigung nach § 45 SGB V („Bescheinigung für den Arbeitgeber“), die bestätigt, dass dein Kind krank ist und von einem Elternteil betreut werden muss.
Schicke eine Kopie der Bescheinigung an den Arbeitgeber und eine Kopie an deine gesetzliche Krankenkasse.
c) Antrag auf Kinderkrankengeld stellen
Stelle bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ (Krankengeld für das Kind).
Die Krankenkasse zahlt dir für die Tage, an denen du wegen der Betreuung nicht arbeiten kannst, eine Entschädigung – in der Regel etwa 90 % deines Nettogehalts.
In einigen Fällen (je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) zahlt der Arbeitgeber für diese Tage weiterhin das volle Gehalt; häufig kommt die Leistung aber direkt von der Krankenkasse.
4. Kurz zusammengefasst – die Schritte
Arbeitgeber sofort informieren und den Grund nennen (dein Kind ist krank).
Kindkrankschreibung beim Kinderarzt holen.
Die Bescheinigung an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken.
Falls nötig, bei der Krankenkasse Krankengeld für das Kind beantragen.
5. Wichtige Hinweise
Der Arbeitgeber darf die Freistellung wegen „Kind krank“ nicht verweigern, wenn du die gesetzlich vorgesehene Bescheinigung vorlegst.
Diese Tage gelten nicht als regulärer Urlaub (Urlaub) und werden nicht vom Jahresurlaub abgezogen.
Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer*innen, auch wenn beide Elternteile beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.
Fazit
Wenn dein Kind krank ist:
Informiere deinen Arbeitgeber sofort,
hole dir eine ärztliche Bescheinigung für das Kind,
sende sie an Arbeitgeber und Krankenkasse,
und beantrage dein Krankengeld (falls der Lohn nicht regulär vom Arbeitgeber weitergezahlt wird).
Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt, und wenn du die genannten Schritte einhältst, darf dein Arbeitgeber dir das Recht auf „Kind krank“-Tage nicht verweigern.
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