Wie kann ich Urlaub nehmen, wenn ich als Zeuge von der Polizei vorgeladen werde?

Was solltest du tun, wenn du als Zeug*in von der Polizei vorgeladen wirst?

  1. Erhalt der Vorladung (Vorladung)

  • Du solltest eine offizielle Vorladung (Vorladung) von der Polizei erhalten, in der Tag, Uhrzeit und Ort des Termins angegeben sind.

  • Die Vorladung erfolgt in der Regel schriftlich, also per Brief oder manchmal per E-Mail.

  1. Den Arbeitgeber sofort informieren

  • Informiere deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung (HR), sobald du die Vorladung erhalten hast.

  • Lege eine Kopie der Vorladung als offiziellen Nachweis vor.

  • Erkläre, dass dein Erscheinen „verpflichtend“ und nicht freiwillig ist, wenn du als Zeug*in geladen bist oder zu einer Vernehmung erscheinen musst.

  1. Die Abwesenheit offiziell eintragen lassen

  • Bitte darum, deine Abwesenheit als „Sonderurlaub“ oder „bezahlte Freistellung“ (nach § 616 BGB) zu verbuchen – vor allem dann, wenn kein Termin außerhalb deiner Arbeitszeit möglich ist.

  • Gib an, wie viel Zeit du ungefähr brauchst (nur ein paar Stunden oder ein ganzer Tag – je nach Entfernung und Dauer des Termins).

  1. Nach der Rückkehr zur Arbeit

  • Wenn dein Arbeitgeber einen Nachweis über deine Teilnahme verlangt, kannst du die Polizei um eine Anwesenheitsbestätigung (Anwesenheitsbestätigung) bitten und diese später bei der Firma einreichen.

  1. Wichtige Hinweise

  • Dein Arbeitgeber darf deine Abwesenheit nicht einfach ablehnen oder dich bestrafen, wenn du die offizielle Vorladung vorgelegt hast und klar ist, dass dein Erscheinen notwendig ist.

  • Oft ist diese Abwesenheit bezahlt, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in der Betriebs-/Dienstvereinbarung so geregelt ist. Ist nichts geregelt, bleibt dir zwar das Recht auf Abwesenheit, sie kann aber im Einzelfall unbezahlt sein.

  • Wenn du für einen Termin in deiner Freizeit (Urlaubstag, Feiertag oder nach Feierabend) geladen wirst, solltest du – wenn möglich – den Termin außerhalb der regulären Arbeitszeit wahrnehmen.

Fazit:

Eine offizielle polizeiliche Vorladung berechtigt dich dazu, für die notwendige Zeit der Arbeit fernzubleiben. Wichtig ist, dass du rechtzeitig Bescheid gibst und Nachweise (Vorladung, ggf. Anwesenheitsbestätigung) vorlegen kannst.

In der Regel drohen dir keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn du dich an diese Schritte hältst und deine Abwesenheit frühzeitig ankündigst.

Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an zuständige Stellen (z. B. Polizei, Rechtsanwältinnen, Beratungsstellen).*


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