Arbeit von Jugendlichen unter 18 Jahren

1. Rechtlicher Rahmen zum Schutz Minderjähriger

Für alle Beschäftigten unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses Gesetz verbietet gefährliche Tätigkeiten und legt strenge Regeln zu Arbeitszeiten und Ruhepausen fest, um Gesundheit, Entwicklung und schulische Ausbildung von Jugendlichen zu schützen (bmas.de).

2. Altersgruppen und zulässige Tätigkeiten

Unter 13 Jahren:
Arbeit ist grundsätzlich verboten,
Ausnahmen gelten nur für sehr leichte Tätigkeiten (z. B. Zeitungen austragen) und nur mit behördlicher Genehmigung und Aufsicht (Wikipedia).

Von 13 bis 14 Jahren (Kinderarbeitsschutzverordnung):

  • Bis zu 2 Stunden täglich an Schultagen (erst nach Schulschluss),

  • maximal 5 Tage pro Woche,

  • während der Schulzeit grundsätzlich nur bis 18:00 Uhr (DATEV TRIALOG-Magazin).

Von 15 bis 17 Jahren (JArbSchG §§ 8–10):

  • Bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich,

  • ein Ausgleich von bis zu 0,5 Stunden ist möglich, wenn an anderen Tagen entsprechend verkürzt wird,

  • Arbeit nur zwischen 06:00 und 20:00 Uhr.

Es gibt eng begrenzte Ausnahmen für kulturelle, künstlerische oder unterhaltende Tätigkeiten mit spezieller Genehmigung (zoll.de).

3. Pausen und Ruhezeiten zwischen Schichten

  • Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden besteht Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause.

  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben, die innerhalb des Arbeitstages zu nehmen ist und nicht in viele Kleinpausen zerstückelt werden darf.

  • Zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten müssen mindestens 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

  • Arbeit an Samstagen und Sonntagen ist grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für notwendige Bereiche (z. B. Krankenhäuser, Gastronomie, Landwirtschaft).

4. Mindestlohn

Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt nicht für Minderjährige unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen (Industrie- und Handelskammer).

Hat ein Jugendlicher jedoch eine vollständige Berufsausbildung abgeschlossen, hat er Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder den vertraglich vereinbarten Lohn wie erwachsene Beschäftigte.

5. Sozialabgaben und Steuern

Kurzfristige Ferienjobs / kurzfristige Beschäftigung für Schüler:

  • Dauert das Beschäftigungsverhältnis nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr, ist es sozialversicherungsfrei (KV, RV, ALV, PV) – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

Minijob mit geringem Einkommen (bis 556 € monatlich):

  • Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe für Renten- und Krankenversicherung,

  • der Jugendliche zahlt in der Regel 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag (eine Befreiung ist möglich und muss beantragt werden).

Steuern:

  • Die Lohnsteuer kann zunächst automatisch einbehalten werden.

  • Liegt das Jahreseinkommen unter dem steuerfreien Grundfreibetrag (12.096 € im Jahr 2025), kann die einbehaltene Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung zurückerstattet werden.

6. Pflichten des Arbeitgebers und Formalitäten

  • Schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen unter 15 Jahren.

  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag innerhalb des ersten Monats, der Arbeitszeiten, Lohn und Dauer des Arbeitsverhältnisses klar regelt.

  • Anmeldung des Jugendlichen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung).

  • Dokumentation von Arbeitszeiten und gezahlten Löhnen über mindestens 5 Jahre für Prüfungen und Kontrollen.

  • Strikte Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen, Pausenregelungen und Schutzvorschriften gemäß JArbSchG und zugehörigen Verordnungen.

7. Tipps für Minderjährige und Erziehungsberechtigte

  • Plant die Arbeitszeiten rund um den Stundenplan und Prüfungsphasen, damit die Schule klar Vorrang hat.

  • Wählt leichte und altersgerechte Tätigkeiten (z. B. Prospekte austragen, leichte Tätigkeiten im Einzelhandel, Babysitting), die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

  • Hebt Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen auf, um Rechte nachweisen zu können.

  • Scheut euch nicht, beim Arbeitgeber nachzufragen, wenn ein Vertrags- oder Lohnpunkt unklar ist.

  • Achtet darauf, dass Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden und keine Überlastung entsteht.

Wer diese Regeln beachtet, sorgt dafür, dass Jugendliche in einer sicheren, rechtlich geschützten Umgebung erste Erfahrungen im Berufsleben sammeln können, ohne ihre Gesundheit oder Ausbildung zu gefährden.

Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an zuständige Fachstellen oder Beratungsinstitutionen.


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