Darf ich während meiner Krankschreibung zum Spaß ausgehen und reisen?

Darf eine Arbeitnehmerin während der Krankschreibung ausgehen, reisen oder das Leben genießen?

Ja, grundsätzlich darfst du während einer Krankschreibung das Haus verlassen oder sogar verreisen, unter einer zentralen Voraussetzung:
Dass dein Verhalten nicht dem Zweck der Arbeitsunfähigkeit widerspricht, nämlich der Genesung und Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit (Erholung und Genesung).

Wichtige Details:

Kein generelles „Ausgehverbot“ bei Krankheit:

  • Eine Krankschreibung bedeutet keinen Hausarrest und kein absolutes Verbot, die Wohnung zu verlassen.

  • Wenn die Art deiner Erkrankung oder Verletzung keine strikte Bettruhe verlangt, darfst du an die frische Luft gehen, spazieren, einkaufen oder sogar in ein Café/Restaurant gehen.

  • Entscheidend ist: Jede Aktivität muss so gestaltet sein, dass sie die Genesung nicht verzögert und nicht im Widerspruch zur ärztlichen Empfehlung steht.

Reisen während der Krankschreibung:

  • Eine Reise ist zulässig, wenn sie dem Heilungsprozess nicht entgegensteht.

  • Am besten sprichst du vorher mit deiner Ärztin/deinem Arzt und lässt dir im Idealfall eine Empfehlung oder Bestätigung geben – insbesondere bei längeren oder weiter entfernten Reisen.

  • Bei Auslandsreisen solltest du deine Krankenkasse (Krankenkasse) im Voraus informieren, da du eventuell medizinische Betreuung oder kurzfristige Erreichbarkeit brauchst – und weil die Zahlung von Krankengeld im Ausland beeinflusst sein kann.

Mögliche Risiken:

  • Wenn dein Arbeitgeber dich bei Aktivitäten beobachtet, die offensichtlich nicht zu deinem angegebenen Krankheitsbild passen (z. B. Krankschreibung wegen starker Rückenschmerzen, aber gleichzeitig Fotos von dir beim intensiven Sport), kann er dies infrage stellen und Maßnahmen verlangen.

  • Stellt sich nachträglich heraus, dass deine Aktivitäten die Genesung verzögert haben oder im Widerspruch zur ärztlichen Diagnose standen, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben (Lohnkürzung, Abmahnung oder in besonderen Fällen sogar Kündigung).

Die goldene Regel:

  • Alles, was du während deiner Krankschreibung tust, sollte mit der ärztlichen Empfehlung und dem Ziel der Genesung im Einklang stehen.

  • Ein Spaziergang, ein Kurztrip oder Aktivitäten zur psychischen Entlastung und Erholung sind in der Regel akzeptabel – besonders, wenn der Arzt sie befürwortet oder zumindest nicht untersagt.

Fazit:

  • Ausgehen, Freizeit genießen oder sogar reisen ist während der Krankschreibung grundsätzlich erlaubt, solange dies deine Genesung nicht beeinträchtigt.

  • Hole dir im Zweifel immer ärztlichen Rat ein und informiere bei Auslandsreisen deine Krankenkasse.

  • Vermeide Aktivitäten, die im deutlichen Widerspruch zu deiner Krankschreibung stehen oder deinen Arbeitgeber „provozieren“ könnten.

Praktischer Tipp:
Wenn du verreist, bewahre möglichst einen Nachweis der ärztlichen Empfehlung oder deiner Kommunikation mit der Krankenkasse auf, damit du bei späteren Rückfragen abgesichert bist.


Das Autorinnen- und Redaktionsteam unserer Seite achtet sehr darauf, durch intensive Recherche und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in unseren Artikeln daher als erste Orientierung und wende dich im Zweifel immer an die zuständigen Stellen oder Fachbehörden, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.*


Teilen: