Alles, was Sie über Diskriminierung in Restaurants und Freizeiteinrichtungen und Ihr Recht auf Bedienung in Deutschland wissen müssen
Ein Besuch im Restaurant, Café oder Veranstaltungssaal sollte eigentlich ein schönes Erlebnis sein – frei von Ausgrenzung und Benachteiligung. Dennoch erleben manche Menschen in Deutschland in solchen Orten Ablehnung oder ungerechte Behandlung, etwa wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder ihres äußeren Erscheinungsbildes. Deshalb ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und zu wissen, wie man reagieren kann, wenn man von Diskriminierung betroffen ist.
Die Erbringung von Leistungen in öffentlich zugänglichen Orten wie Restaurants, Cafés oder Konzerthallen gilt als grundlegendes Dienstleistungsrecht und steht im Rahmen der deutschen Rechtsordnung unter dem Prinzip der Privatautonomie bzw. Vertragsfreiheit: Unternehmen dürfen ihre Leistungen grundsätzlich gegenüber der Allgemeinheit anbieten.
Gleichzeitig wird diese Freiheit jedoch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeschränkt, wenn Entscheidungen auf diskriminierenden Gründen beruhen, insbesondere wegen:
ethnischer oder rassistischer Herkunft
Hautfarbe oder Sprache
Religion oder Weltanschauung
Behinderung
Geschlecht oder geschlechtlicher Identität
Verweigerung des Zutritts oder der Bedienung, weil jemand ein Kopftuch oder traditionelle Kleidung trägt
Forderung eines höheren Preises oder strengerer Bedingungen aufgrund der Staatsangehörigkeit
bewusst langsame Bedienung oder herablassende Behandlung bestimmter Gäste
Ablehnung des Einlasses in Clubs oder Diskotheken wegen Aussehen oder vermuteter Herkunft
Das AGG gilt insbesondere für sogenannte Massengeschäfte, also für zivilrechtliche Rechtsverhältnisse, die typischerweise gegenüber einer Vielzahl von Personen in gleicher Weise angeboten werden, zum Beispiel:
Dienstleistungen in Restaurants und Cafés
Eintritt zu öffentlichen Veranstaltungen und Partys
Nutzung öffentlicher Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen
Wenn sich nachweisen lässt, dass eine Benachteiligung auf einem der im AGG verbotenen Merkmale beruht, kann die betroffene Person Ansprüche auf Entschädigung geltend machen.
Ja. Ihnen steht insbesondere zu:
Schadensersatz für finanzielle Einbußen (z. B. bereits bezahlte Tickets, Fahrtkosten, wenn die Leistung verweigert wurde)
Entschädigung für immaterielle Schäden, also für Verletzung der Würde, Demütigung oder seelische Belastung
Wichtig:
Die Geltendmachung nach dem AGG muss in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall erfolgen. Die Forderung sollte schriftlich gegenüber dem Betreiber bzw. Inhaber der Einrichtung erhoben werden.
Quittungen, Rechnungen oder Eintrittskarten aufbewahren
Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligte Personen möglichst genau notieren
Zeugenaussagen sichern oder Kontaktdaten von Zeug*innen festhalten
Falls zulässig und möglich: schriftliche Notizen, Fotos oder sonstige Belege sammeln
In manchen Fällen handelt es sich um ein Missverständnis, das sich in einem direkten Gespräch mit der Geschäftsführung oder Serviceleitung klären lässt
Bleiben Sie ruhig und sachlich, bitten Sie um Erklärung und machen Sie deutlich, warum Sie das Verhalten als diskriminierend wahrnehmen
Eine schriftliche Beschwerde an den Betreiber / Inhaber senden
Kontakt zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) aufnehmen – dort erhalten Sie kostenlose Beratung und Unterstützung bei den nächsten Schritten
Wenn keine zufriedenstellende Lösung erreicht wird, kann eine Anwältin / ein Anwalt mit Schwerpunkt Antidiskriminierungs-, Zivil- oder Gaststättenrecht hinzugezogen werden
Diese Personen helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Entschädigung
Notieren Sie sofort nach dem Vorfall alle Details, solange die Erinnerung frisch ist
Vermeiden Sie körperliche Auseinandersetzungen oder lautstarke Streitgespräche – konzentrieren Sie sich auf Beweise und klare Dokumentation
Scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf psychologische oder psychosoziale Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn der Vorfall Sie emotional stark belastet
Verbraucherschutzorganisationen wie die Verbraucherzentrale sowie Menschenrechts- und Antirassismusinitiativen (z. B. bestimmte Stiftungen oder Beratungsstellen) bieten rechtliche und praktische Unterstützung an
Aufklärungs- und Sensibilisierungsprogramme in vielen Städten fördern eine Kultur der Vielfalt und Toleranz und helfen Betroffenen, ihre Rechte besser wahrzunehmen und durchzusetzen
Diskriminierung in Restaurants und Freizeiteinrichtungen ist nicht nur eine unangenehme oder peinliche Situation – sie stellt einen klaren Verstoß gegen Ihre Rechte dar. Das deutsche Recht schützt Sie eindeutig und gewährt Ihnen Anspruch auf gleichberechtigte Behandlung und Zugang zu Dienstleistungen.
Wenn Sie von einem solchen Vorfall betroffen sind, denken Sie daran: Sie sind nicht allein – es gibt Gesetze, Institutionen und ein wachsendes gesellschaftliches Bewusstsein, das an Ihrer Seite steht.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben und bei zivilrechtlichen Massengeschäften
Schadensersatz: finanzieller Ausgleich für einen materiellen Schaden
Entschädigung: Ausgleich für immaterielle Schäden (z. B. seelischer Schmerz, Demütigung)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: bundesweite Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung erlebt haben
Massengeschäft: Rechtsgeschäft, das typischerweise vielen Personen in gleicher Form angeboten wird (z. B. Restaurantbesuch, Ticketverkauf)
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