Alles, was du über Hasskriminalität gegen Geflüchtete und die sofortigen Maßnahmen der Polizei in Deutschland wissen musst
Mit dem Anstieg der Zahl von Geflüchteten in Deutschland sind auch Hasskriminalität und Übergriffe gegen sie deutlich sichtbarer geworden. Diese Taten – ob Beleidigungen, Drohungen oder schwere körperliche Angriffe – greifen die Menschenwürde an und zielen darauf ab, Geflüchtete einzuschüchtern und von der Teilhabe am öffentlichen Leben abzuhalten.
Was sind Hassverbrechen gegen Geflüchtete?
Unter Hasskriminalität gegen Geflüchtete versteht man alle feindseligen Handlungen, die sich gegen Personen oder Gruppen richten, weil sie:
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Geflüchtete sind oder
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einer bestimmten ethnischen, religiösen oder nationalen Gruppe zugeschrieben werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
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rassistische Beleidigungen und Beschimpfungen
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schriftliche oder digitale Drohungen (z. B. per E-Mail, Social Media)
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körperliche Angriffe auf Geflüchtete
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Angriffe auf Unterkünfte und Wohnungen
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Sachbeschädigung, Brandstiftung oder Schmierereien an Flüchtlingsunterkünften
Rechtlicher Rahmen
Grundgesetz (GG)
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Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
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Artikel 3 GG: Verbot der Benachteiligung u. a. wegen Herkunft, Rasse oder Religion.
Strafgesetzbuch (StGB)
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§ 130 StGB – Volksverhetzung: Bestraft das öffentliche Aufstacheln zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Gruppen, z. B. Geflüchtete oder Ausländer.
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§§ 223 ff. StGB – Körperverletzungsdelikte: Bestrafung von einfachen und schweren Körperverletzungen.
Wichtig:
Wenn die Tat rassistisch, ausländerfeindlich oder aus Hass gegen Geflüchtete motiviert ist, kann dies strafschärfend berücksichtigt werden.
Sofortige polizeiliche Maßnahmen im Fall eines Angriffs
1. Sofort die Polizei rufen
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Notrufnummer: 110
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So viele Details wie möglich nennen:
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Ort des Vorfalls
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Anzahl und Beschreibung der Täter
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mögliche Waffen oder gefährliche Gegenstände
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ob jemand verletzt ist
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2. Den Tatort sichern – eigene Sicherheit zuerst
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Wenn möglich, an einen sicheren Ort gehen (z. B. in ein Geschäft, zu anderen Menschen).
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Keine direkte Konfrontation mit den Tätern, solange die Situation gefährlich ist.
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Zeugen ansprechen und bitten zu bleiben, bis die Polizei kommt.
3. Strafanzeige erstatten
Nach dem Vorfall sollte unbedingt eine Strafanzeige (Strafanzeige erstatten) gestellt werden:
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in jedem Polizeirevier möglich
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alle Beweise mitbringen:
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Fotos und Videos
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Drohbriefe oder Chatverläufe
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medizinische Unterlagen bei Verletzungen
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Namen und Kontaktdaten von Zeugen
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Je besser der Vorfall dokumentiert ist, desto höher die Chancen auf eine erfolgreiche Strafverfolgung.
4. Sofortigen Schutz anfordern
Wenn eine akute Gefahr weiterbesteht:
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die Polizei um Schutzmaßnahmen bitten, z. B.:
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vorübergehende Unterbringung an einem sicheren Ort
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Kontaktverbot oder Platzverweis / Näherungsverbot für die Täter
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in Unterkünften kann zusätzlich das Sicherheitspersonal oder die Heimleitung eingeschaltet werden.
Rechtliche und psychosoziale Unterstützung
Geflüchtete und Betroffene sind nicht allein – es gibt verschiedene Stellen, die unterstützen:
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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bietet kostenlose Erstberatung bei diskriminierenden und rassistischen Vorfällen
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Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen
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z. B. Pro Asyl, Wohlfahrtsverbände, lokale Initiativen
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helfen bei rechtlichen Schritten, Asylfragen und psychosozialer Betreuung
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Beratungsstellen für Opfer von Gewalt und Trauma
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bieten psychologische Unterstützung, Traumaberatung und Begleitung zu Behörden und Gerichten
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Warum Anzeigen und Meldungen so wichtig sind
Das Nicht-Melden von Hasskriminalität führt dazu, dass:
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Täter sich sicher fühlen und weiter angreifen
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die Polizei das tatsächliche Ausmaß der Gewalt unterschätzt
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gefährliche Orte und Strukturen unsichtbar bleiben
Durch das Melden und Anzeigen von Vorfällen:
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werden Täter zur Rechenschaft gezogen
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kann die Polizei Gefahren-Schwerpunkte besser erkennen und gezielt handeln
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wird das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt
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werden andere Geflüchtete indirekt geschützt, weil Wiederholungstaten erschwert werden
Staatliche und zivilgesellschaftliche Maßnahmen
Um Geflüchtete zu schützen und Hasskriminalität einzudämmen, gibt es u. a.:
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Sicherheitskonzepte und verstärkte Schutzmaßnahmen für Unterkünfte
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Kampagnen gegen Rassismus und Hassrede, z. B. Anti-Hate-Speech-Projekte
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Langfristige Unterstützung für Betroffene:
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Beratungsstellen
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Therapieangebote
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Integrations- und Empowerment-Projekte
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Fazit
Hasskriminalität gegen Geflüchtete ist ein direkter Angriff auf die Menschenwürde und die Grundlagen der Demokratie in Deutschland. Sie ist rechtlich klar verboten – und gesellschaftlich absolut inakzeptabel.
Wenn du selbst betroffen bist oder einen solchen Vorfall beobachtest:
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Ruf die Polizei (110).
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Sichere Beweise und Zeugen.
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Nutze Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Deine Meldung schützt nicht nur dich selbst, sondern auch andere – und sendet ein klares Signal: Hass und Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.
Wichtige Begriffe auf Deutsch
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Volksverhetzung: Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen
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Grundgesetz (GG): Deutsches Grundgesetz / Verfassung
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Bundesstelle gegen Diskriminierung
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Strafanzeige: Strafrechtliche Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
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Pro Asyl: Menschenrechtsorganisation zur Unterstützung von Flüchtlingen
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