Alles, was Sie über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland wissen müssen

Alles, was du über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland wissen musst

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das Diskriminierung verhindern und die Gleichbehandlung in Alltag und Beruf sichern soll.
Das Gesetz, das 2006 in Kraft getreten ist, spiegelt das Bekenntnis Deutschlands zum Schutz der Menschenwürde sowie zur Förderung von Vielfalt und Toleranz wider.

Was ist das Ziel des AGG?

Das AGG soll Menschen vor Benachteiligung aufgrund folgender Merkmale schützen:

  • ethnische oder rassistische Herkunft

  • Geschlecht

  • Religion oder Weltanschauung

  • Behinderung

  • Alter

  • sexuelle Identität

Das Gesetz gilt insbesondere im Arbeitsleben, umfasst aber auch andere Bereiche wie Wohnen, Dienstleistungen und Bildung.

Wo gilt das Gesetz?

1. Am Arbeitsplatz

  • bei Stellenausschreibung und Einstellung

  • während des Arbeitsverhältnisses (Beförderung, Aufgabenverteilung, Fortbildung)

  • bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2. Im Alltag

  • bei der Wohnungsvermietung

  • im Umgang mit Dienstleistern (Banken, Restaurants, Geschäfte)

  • bei Versicherungen und Gesundheitsleistungen

Welche Rechte haben Betroffene?

Wer sich diskriminiert fühlt, hat das Recht:

  • eine interne Beschwerde beim Arbeitgeber oder zuständigen Gremium (z. B. Betriebsrat oder Personalabteilung) einzureichen

  • Schadensersatz (materieller Schaden) oder Entschädigung (immaterieller Schaden) zu verlangen

  • Klage vor Gericht zu erheben

Wichtig: In der Regel muss die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Diskriminierung erfolgen.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber nach dem AGG?

  • Schutz der Beschäftigten vor jeder Form der Diskriminierung

  • Ergreifen von Präventionsmaßnahmen (z. B. Schulungen, klare Antidiskriminierungsrichtlinien)

  • ernsthafte und zügige Bearbeitung von Beschwerden

Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, kann er haftbar gemacht werden und Schadenersatz zahlen müssen.

Praktische Beispiele für Diskriminierung

  • Ablehnung einer Bewerbung, weil die Person ein Kopftuch oder ein religiöses Symbol trägt

  • Benachteiligung einer Mitarbeiterin bei der Beförderung, weil sie schwanger ist

  • Verweigerung einer Wohnung wegen ausländischer Herkunft des Bewerbers

  • Mobbing oder Belästigung eines Mitarbeiters wegen seiner sexuellen Orientierung

Welche Rolle spielt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine offizielle Anlaufstelle, die:

  • kostenlose und vertrauliche Beratung für Betroffene anbietet

  • Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten gibt

  • Betroffene bei der Suche nach weiterer Unterstützung (z. B. Rechtsberatung) unterstützt

Der Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über Online-Formulare möglich.

Herausforderungen und Kritik

Trotz der Bedeutung des AGG ist der Nachweis von Diskriminierung vor Gericht oft schwierig, da es häufig an direkten Beweisen mangelt.
Dennoch gilt das Gesetz als wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und sozialer Teilhabe für alle.

Fazit

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eine zentrale Säule zum Schutz der Würde des Menschen in Deutschland – sowohl am Arbeitsplatz als auch im Alltag.
Wenn du das Gefühl hast, diskriminiert worden zu sein, denke daran:
Du hast klare Rechte, und es gibt rechtliche und institutionelle Unterstützung, die dir hilft, deine Ansprüche geltend zu machen.

Wichtige Begriffe auf Deutsch

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierung

  • Schadensersatz: finanzieller Ersatz für einen erlittenen Schaden

  • Entschädigung: Ausgleich für immaterielle Schäden (z. B. seelische Belastung)

  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: bundesweite Beratungsstelle gegen Diskriminierung

  • Betriebsrat: gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb


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