Was ist Untervermietung?
Untervermietung bedeutet, dass der ursprüngliche Mieter (Hauptmieter) die gesamte Wohnung oder einen Teil davon an eine andere Person (Untermieter) weitervermietet – während der Hauptmietvertrag zwischen Vermieter und Hauptmieter weiterhin besteht.
Ist Untervermietung immer erlaubt?
Nein.
Grundsätzlich braucht der Mieter die schriftliche Zustimmung des Vermieters, bevor er die Wohnung oder Teile davon an eine andere Person untervermietet.
Vermietet der Mieter ohne Erlaubnis, kann das zu einer Kündigung oder zu weiteren rechtlichen Schritten führen.
Wann hat der Mieter ein Recht auf Erlaubnis?
Der Mieter darf die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, zum Beispiel:
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ein vorübergehender Umzug in eine andere Stadt wegen Arbeit oder Studium
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der Wunsch, die eigenen Wohnkosten zu reduzieren
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die Vermietung eines frei gewordenen Zimmers nach dem Auszug eines Mitbewohners oder Partners
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Der Vermieter kann den Antrag auf Untervermietung ablehnen, wenn zum Beispiel:
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durch die Untervermietung eine Überbelegung der Wohnung zu befürchten ist
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berechtigte Zweifel an der Person des Untermieters bestehen (z. B. aggressives Verhalten, wiederholte Regelverstöße)
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der Mieter die gesamte Wohnung untervermieten will, ohne ernsthafte Absicht, selbst zurückzukehren
Was sollte im Antrag auf Zustimmung stehen?
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Name und persönliche Daten des Untermieters
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Grund für die beabsichtigte Untervermietung
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geplante Dauer der Untervermietung
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Angabe, welcher Teil der Wohnung (Zimmer / Fläche) untervermietet werden soll
Welche Rechte und Pflichten hat der Hauptmieter?
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Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter voll verantwortlich für die gesamte Miete und für den Zustand der Wohnung.
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Er muss sicherstellen, dass der Untermieter Hausordnung und Regeln einhält.
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Er darf die Bedingungen des Untermietvertrags selbst festlegen (Mietpreis, Nutzung, Regeln), solange diese sich im rechtlichen Rahmen bewegen.
Wie ist es mit der Miete des Untermieters?
Der Hauptmieter kann die Untermiete selbst festlegen, sie sollte aber angemessen sein und nicht auf überhöhten Gewinn abzielen.
Ist die verlangte Untermiete deutlich überhöht, kann der Untermieter rechtlich dagegen vorgehen.
Kurzzeitvermietung über Plattformen (z. B. Airbnb)
Die Vermietung von Wohnungen für kurze Zeit über Plattformen wie Airbnb gilt ebenfalls als Untervermietung und erfordert immer die Zustimmung des Vermieters.
In einigen Städten gibt es zusätzlich strenge kommunale Regeln, die diese Form der Vermietung einschränken oder sogar verbieten.
Welche Folgen hat Untervermietung ohne Erlaubnis?
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Abmahnung (schriftliche Verwarnung) durch den Vermieter
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Aufforderung, die Untervermietung sofort zu beenden
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In schweren Fällen: fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags
Praktische Tipps
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Holen Sie immer eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, bevor Sie untervermieten.
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Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Untermietvertrag mit klar geregelten Rechten und Pflichten.
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Bewahren Sie alle Schreiben, E-Mails und Verträge sorgfältig auf, um im Streitfall Beweise zu haben.
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Wenden Sie sich bei Unsicherheit an einen Fachanwalt oder an den Mieterverein.
Fazit
Die Untervermietung (Untervermietung) in Deutschland ist eine praktische und flexible Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen und Kosten zu teilen – aber sie setzt Transparenz und formale Zustimmung des Vermieters voraus.
Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, schriftliche Vereinbarungen trifft und offen kommuniziert, kann von der Untervermietung profitieren, ohne die Beziehung zum Vermieter zu gefährden.
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