Unterhalt

Umfassender Leitfaden zum Unterhalt (Unterhalt) in Deutschland: Wie wird er berechnet und welche Voraussetzungen gelten?

In Deutschland gehört der Unterhalt (deutsch: Unterhalt) zu den wichtigsten finanziellen Verpflichtungen, die eine Person gegenüber ihren Familienangehörigen oder nahen Verwandten hat – insbesondere im Zusammenhang mit Scheidung oder Trennung oder wenn Kinder auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. In diesem umfassenden Beitrag wird der Unterhalt nach deutschem Recht ausführlich und verständlich erläutert – mit einem besonderen Fokus auf die gesetzlichen Grundlagen, die Unterhaltsarten sowie die Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.


Was bedeutet Unterhalt (Unterhalt) in Deutschland?

Der Begriff Unterhalt bezeichnet den Geldbetrag, den eine Person verpflichtet ist zu zahlen, um den Lebensunterhalt eines Familienangehörigen oder nahen Verwandten zu sichern, der seine grundlegenden Bedürfnisse nicht eigenständig decken kann.

Diese Pflicht ergibt sich aus den Vorschriften des deutschen Zivilrechts, insbesondere aus den §§ 1601–1615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Dort wird festgelegt, dass Eltern ihren Kindern unterhaltspflichtig sind – und in bestimmten Konstellationen auch Kinder gegenüber ihren Eltern.


Unterhaltsarten in Deutschland

1. Kindesunterhalt (Kindesunterhalt)

  • Dies ist die häufigste Form des Unterhalts. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt (der nicht betreuende Elternteil), ist in der Regel verpflichtet, regelmäßig Unterhalt zu zahlen, um die Lebenshaltungskosten des Kindes zu decken.

  • Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in der Praxis überwiegend auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung dient, um Mindestunterhaltsbeträge in Abhängigkeit vom Einkommen und der Kinderzahl festzulegen.

2. Ehegattenunterhalt (Ehegattenunterhalt)

  • Dieser Unterhalt entsteht vor allem im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Er kann geschuldet sein, wenn ein Ehegatte finanziell deutlich schlechter gestellt ist oder z. B. aufgrund der Betreuung kleiner Kinder nicht (voll) erwerbstätig sein kann.

  • Man unterscheidet:

    • Trennungsunterhalt (Trennungsunterhalt): Unterhalt während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung.

    • Nachehelicher Unterhalt (nachehelicher Unterhalt): Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung, abhängig von verschiedenen Kriterien wie Ehedauer, Erwerbsfähigkeit und Betreuungsverpflichtungen.

3. Elternunterhalt (Elternunterhalt)

  • Benötigt ein Elternteil langfristige Pflege und kann die Kosten für Pflegeheim, ambulante Pflege oder sonstige Betreuung nicht selbst tragen, können die Kinder – bei entsprechend hohem Einkommen – zur Zahlung von Unterhalt an die Eltern verpflichtet werden.

  • Diese Verpflichtung greift jedoch nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.


Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

1. Düsseldorfer Tabelle (Düsseldorfer Tabelle)

Die Düsseldorfer Tabelle ist das zentrale Praxisinstrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie berücksichtigt insbesondere:

  • Das unterhaltsrelevante Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils:
    Dabei wird das monatliche Nettoeinkommen ermittelt und in Einkommensgruppen eingeteilt.

  • Das Alter des Kindes:
    Die Tabelle arbeitet mit Altersstufen (z. B. 0–5 Jahre, 6–11, 12–17, ab 18).

  • Die Anzahl der Kinder:
    Haben mehrere Kinder Anspruch auf Unterhalt, wirkt sich das auf die Einordnung in die Einkommensgruppen und damit auf die Höhe des pro Kind zu zahlenden Unterhalts aus.

Hinweis: Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle werden in regelmäßigen Abständen – meist jährlich – angepasst. Familiengerichte (Familiengericht), Jugendämter und Fachanwälte für Familienrecht orientieren sich bei ihren Entscheidungen oder Vergleichsverhandlungen weitgehend an diesen Werten.

2. Anpassung bei Umgang oder Betreuungsanteilen

Verbringt das Kind einen erheblichen Teil seiner Zeit beim unterhaltspflichtigen Elternteil (z. B. im Rahmen eines Wechselmodells oder intensivierten Umgangs), kann dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. In solchen Fällen kann der Unterhaltsbetrag reduziert oder neu berechnet werden, solange das Existenzminimum des Kindes nicht beeinträchtigt wird.

3. Selbstbehalt (Selbstbehalt) des Unterhaltspflichtigen

Das Gesetz schützt den Unterhaltspflichtigen davor, durch die Unterhaltszahlungen selbst unter das Existenzminimum zu fallen.

  • Der Betrag, der ihm mindestens zum eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss, wird als Selbstbehalt (Selbstbehalt) bezeichnet.

  • Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst und hängt u. a. davon ab, ob der Unterhaltspflichtige arbeitet, ob er für Kinder oder Ehegatten unterhaltspflichtig ist und ob er alleinstehend oder verheiratet ist.


Ehegattenunterhalt: Wie wird er berechnet?

1. Zeitlicher Rahmen

  • Während der Trennung:
    Trennungsunterhalt beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, ab dem die Trennung der Ehegatten faktisch erfolgt (z. B. Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung) oder ein entsprechender gerichtlicher Beschluss vorliegt, und dauert bis zur Rechtskraft der Scheidung.

  • Nach der Scheidung:
    Der nacheheliche Unterhalt hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, etwa Ehedauer, Kinderbetreuung, Gesundheitszustand und Erwerbschancen des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten.

2. Grundsatz der gemeinsamen Lebensverantwortung

Die Berechnung des Ehegattenunterhalts orientiert sich daran, dass die Ehepartner während der Ehe einen bestimmten Lebensstandard gemeinsam aufgebaut haben.

  • Hat ein Ehegatte nach Trennung oder Scheidung deutlich geringere finanzielle Mittel, kann der andere Ehegatte verpflichtet werden, zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards beizutragen – im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit.

3. Besondere Umstände

  • Betreuung kleiner Kinder:
    Muss ein Elternteil kleine Kinder betreuen, was eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit erschwert oder unmöglich macht, kann dies zu einem höheren oder länger andauernden Unterhaltsanspruch führen.

  • Kurze Ehedauer:
    Bei sehr kurzer Ehedauer kann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch entfallen oder zeitlich stark begrenzt werden.


Wie kann man Unterhalt geltend machen oder anpassen?

1. Einvernehmliche Regelung

  • In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen – etwa durch direkte Gespräche oder unter Vermittlung von Beratungsstellen.

  • Beim Kindesunterhalt unterstützt häufig das Jugendamt (Jugendamt):

    • durch Beratung zu Rechten und Pflichten,

    • durch Hilfe bei der Berechnung des Unterhalts,

    • und in manchen Fällen durch Beurkundung einer Unterhaltsvereinbarung, die als Vollstreckungstitel dient.

2. Gerichtlicher Titel (Titel)

Kommt keine Einigung zustande, kann beim Familiengericht Klage auf Unterhalt erhoben werden.

  • Das Gericht erlässt dann ein Urteil oder einen Beschluss, der als Unterhaltstitel (Titel) dient.

  • Dieser Titel verpflichtet den Unterhaltsschuldner zur regelmäßigen Zahlung.

  • Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Titel zwangsweise vollstreckt werden (z. B. durch Kontenpfändung oder Lohnpfändung).

3. Anpassung des Unterhalts

Unterhaltsbeträge sind nicht starr. Ändern sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse wesentlich, kann eine Anpassung verlangt werden, etwa bei:

  • deutlicher Einkommensminderung (z. B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit),

  • erheblicher Einkommenssteigerung,

  • Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltspflichtigen,

  • Wegfall oder Entstehen neuer Unterhaltspflichten (z. B. Geburt weiterer Kinder).

In solchen Fällen können die Beteiligten eine einvernehmliche Neufestlegung vereinbaren oder eine gerichtliche Abänderung des Titels beantragen.


Rolle des Jugendamts (Jugendamt) beim Kindesunterhalt

  • Beratung:
    Das Jugendamt bietet umfangreiche Beratung über die Rechte und Pflichten von Eltern im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt.

  • Beurkundung der Vaterschaft:
    Ist das Elternpaar nicht verheiratet, kann die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt und beurkundet werden. Dies erleichtert später die Bestimmung des Unterhalts.

  • Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschuss):
    Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil gar keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder ist sein Aufenthaltsort unbekannt, kann das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss gewähren.

    • Dieser Vorschuss ist eine staatliche Leistung für das Kind.

    • Das Jugendamt versucht anschließend, die gezahlten Beträge vom tatsächlichen Unterhaltsschuldner zurückzufordern.


Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?

1. Vollstreckung eines Unterhaltstitels

Liegt ein rechtskräftiges Urteil oder ein sonstiger vollstreckbarer Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde, notarielle Urkunde) vor und zahlt der Verpflichtete dennoch nicht, können Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden:

  • Kontopfändung,

  • Lohnpfändung (Benachrichtigung des Arbeitgebers, direkte Abführung der Beträge vom Gehalt),

  • weitere vollstreckungsrechtliche Maßnahmen.

2. Rolle des Rechtsanwalts

Bei Schwierigkeiten mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.

  • Er kann die Ansprüche beziffern, einen Titel erwirken und bei der Vollstreckung unterstützen.


Praktische Tipps rund um den Unterhalt in Deutschland

  1. Finanzunterlagen sorgfältig aufbewahren:
    Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge und Verträge sind wichtig, um das Einkommen korrekt nachweisen zu können – sowohl für die erstmalige Festlegung als auch für spätere Anpassungen des Unterhalts.

  2. Kostenlose oder günstige Beratung nutzen:
    Familienberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände, das Jugendamt und teilweise Gewerkschaften bieten erste Orientierungsberatungen häufig kostenlos oder zu geringen Gebühren an.

  3. Direkte Kommunikation suchen:
    Wenn möglich, ist eine sachliche und respektvolle Kommunikation mit der anderen Partei hilfreich, um langwierige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden.

  4. Düsseldorfer Tabelle im Blick behalten:
    Da die Tabellenwerte regelmäßig angepasst werden, sollte man die jeweils aktuelle Fassung kennen, um Rechte und Pflichten realistisch einschätzen zu können.

  5. Fachanwalt für Familienrecht konsultieren:
    In komplexen Fällen oder bei größeren Summen lohnt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, um Fehler bei der Berechnung oder im Verfahren zu vermeiden.


Fazit

Das Unterhaltssystem in Deutschland ist ein zentrales Instrument, um die Bedürfnisse von Kindern und Familien finanziell abzusichern. Gerade bei Trennung und Scheidung sorgt es dafür, dass die wirtschaftliche Last fairer verteilt wird und insbesondere Kinder nicht unter den Folgen der familiären Veränderungen leiden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten klar und stellt Mechanismen zur Verfügung, mit denen Unterhalt berechnet, festgesetzt und durchgesetzt werden kann. Wer seine rechtliche Situation besser verstehen oder Unterhalt korrekt berechnen möchte, sollte auf offizielle Beratungsstellen, das Jugendamt oder spezialisierte Rechtsanwälte zurückgreifen.

Kontinuierliche Information über rechtliche Änderungen, Transparenz bei den finanziellen Verhältnissen und Kooperation zwischen den Beteiligten tragen entscheidend dazu bei, eine gerechte Lösung zu finden und die Zukunft der Kinder in Deutschland bestmöglich zu sichern.


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