Steuern auf Dividendenausschüttungen in Deutschland (Dividendenbesteuerung)
Wenn ein Unternehmen Gewinne erzielt und einen Teil davon an seine Gesellschafter oder Aktionär*innen ausschüttet, fallen darauf zusätzliche Steuern an. Diese werden als Dividendenbesteuerung (Dividendenbesteuerung) bezeichnet. Die konkrete Besteuerung hängt davon ab, wer die Dividende erhält – eine Privatperson oder eine Kapitalgesellschaft.
Wer zahlt die Steuer auf ausgeschüttete Gewinne?
Begünstigter der Ausschüttung – Steuerpflicht? – Hinweise
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Privatperson (natürliche Person)
– Ja
– Besteuerung nach dem System der Abgeltungsteuer oder im Rahmen der Regelbesteuerung -
Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG)
– Ja
– allerdings mit stark begünstigter Besteuerung, da in der Regel 95 % der Dividende steuerfrei sind
Wie hoch ist die Steuer auf Dividenden für Privatpersonen?
1. Das Regelsystem: Abgeltungsteuer
In der Praxis wird die Dividende an der Quelle besteuert:
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Die Bank bzw. die ausschüttende Stelle behält die Steuer direkt bei der Ausschüttung ein.
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Die Gesamtbelastung setzt sich in der Regel zusammen aus:
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25 % Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer)
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5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer
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8–9 % Kirchensteuer, falls kirchensteuerpflichtig
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➤ In Summe ergibt das eine Gesamtbelastung von ca. 26,375 % bis 28 %.
Beispiel:
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Dividendenzahlung: 10.000 €
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Einbehaltene Steuer: ca. 2.637,50 €
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Nettoauszahlung an die Anteilseignerin / den Anteilseigner: ca. 7.362,50 €
2. Alternative: Regelbesteuerung (Besteuerung nach persönlichem Steuersatz)
Diese Option kann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung gewählt werden.
Eigenschaften:
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Sinnvoll vor allem dann, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz niedrig ist.
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Es kann ein Teilverfahren angewendet werden, bei dem 50 % der Dividenden steuerlich berücksichtigt werden (Halbeinkünfteverfahren), bevor der persönliche Steuersatz angewendet wird.
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Für Personen mit hohen Einkommen ist diese Option in der Praxis meist nicht vorteilhaft, da die Gesamtbelastung häufig höher als die pauschale Abgeltungsteuer ausfällt.
Besteuerung von Dividendenausschüttungen an Kapitalgesellschaften
(z. B. wenn eine GmbH Anteile an einer anderen GmbH hält)
Kapitalgesellschaften zahlen auf erhaltene Dividenden nicht die pauschale Abgeltungsteuer von 25 %, wie Privatpersonen.
Stattdessen gilt in vielen Fällen:
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95 % der erhaltenen Dividende sind steuerfrei, und
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5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und werden mit den normalen Steuersätzen (z. B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) besteuert.
Die effektive Steuerbelastung auf Dividendeneinnahmen im Körperschaftsbereich liegt dadurch häufig bei unter 2 % – je nach individueller Konstellation.
Doppelbesteuerung: Warum fallen zwei Steuerstufen an?
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Auf Unternehmensebene zahlt die Gesellschaft zunächst:
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Körperschaftsteuer
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Gewerbesteuer
→ zusammen oft rund 30 % auf den erwirtschafteten Gewinn.
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Auf Gesellschafterebene fällt bei der Ausschüttung der Gewinne an die Anteilseigner:
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Abgeltungsteuer oder
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Besteuerung im Rahmen der Regelbesteuerung
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Dieser Effekt wird als Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerung) bezeichnet, weil einmal das Unternehmen und ein zweites Mal der Anteilseigner mit Steuern belastet werden.
Wann wird die Dividendensteuer fällig?
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Die Steuer wird in der Regel automatisch einbehalten, sobald die Dividende an die Gesellschafter*innen ausgezahlt bzw. auf deren Konto überwiesen wird.
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Die einbehaltene Steuer wird von der ausschüttenden Stelle / Gesellschaft im Regelfall im selben Monat an das Finanzamt abgeführt.
Wichtige Begriffe
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Dividendenbesteuerung – Besteuerung von ausgeschütteten Unternehmensgewinnen (Dividenden)
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Abgeltungsteuer – pauschale Quellensteuer von 25 % auf Kapitaleinkünfte (z. B. Dividenden)
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Regelbesteuerung – Versteuerung nach dem individuellen Einkommensteuersatz
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Körperschaftsteuer – Steuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften
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Doppelbesteuerung – zweifache Besteuerung desselben Gewinns auf Ebene des Unternehmens und der Anteilseigner
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Daher sollten die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste Orientierung dienen. Für verbindliche und abschließende Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberaterin.