Krankengeld

Umfassender Leitfaden zum Krankengeld in Deutschland: Voraussetzungen, Verfahren und Bezugsdauer

Das Krankengeld (auf Deutsch: Krankengeld) ist eine der wichtigsten Formen der sozialen Absicherung im deutschen Gesundheitssystem. Es stellt sicher, dass Beschäftigte bei einer länger andauernden Krankheit, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, weiterhin ein Einkommen erhalten. In diesem umfassenden Artikel erläutern wir alle wichtigen Informationen rund um das Krankengeld – einschließlich der Voraussetzungen, der Antragsverfahren, der maximalen Bezugsdauer sowie der Berechnung des Zahlbetrags.

Was ist das Krankengeld in Deutschland?

Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die gesetzlich krankenversicherte Personen (gesetzliche Krankenversicherung – GKV) erhalten, wenn ihre Erkrankung länger andauert, als es durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlung) durch den Arbeitgeber abgedeckt ist.
In der Regel zahlt der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen lang den vollen Lohn weiter. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus fort, geht die Zahlung von der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse über.

Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das vollständige Gehalt weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt für eine Dauer von bis zu sechs Wochen arbeitsunfähig ist.

  • Voraussetzung ist, dass ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht und der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegt, die seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Krankengeld (Krankengeld)

  • Die Zahlung des Krankengeldes beginnt ab dem Tag nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung, sofern die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht.

  • Die Leistung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

  • Der Betrag ist geringer als das volle Gehalt, da er nur einen prozentualen Anteil des vorherigen Arbeitsentgelts darstellt.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld haben in der Regel alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

  • Auszubildende (Azubis) und manche Studierende mit gesetzlicher Krankenversicherung.

  • Beschäftigte in einem Mini-Job, sofern sie eine entsprechende Zusatzversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen haben und nicht ausschließlich privat krankenversichert sind.

  • Bestimmte Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichert haben und zusätzlich den Anspruch auf Krankengeld in ihrem Versicherungsvertrag vereinbart und entsprechende Beiträge entrichtet haben.

Hinweis:
Bei einer privaten Krankenversicherung (private Krankenversicherung – PKV) gelten andere Regeln. Wer privat versichert ist, muss Krankentagegeld bzw. eine entsprechende Option gesondert vertraglich vereinbaren, um im Krankheitsfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit abgesichert zu sein.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Prozentualer Anteil

  • Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch 90 % des Nettoentgelts nicht überschreiten.

  • Von diesem Betrag werden Beiträge zu anderen Sozialversicherungszweigen (z. B. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) abgezogen.

  • Ein erneuter Beitrag zur Krankenversicherung selbst wird nicht erhoben, da die Krankenkasse die zahlende Stelle ist.

Täglicher Höchstbetrag

  • Es gibt einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für das tägliche Krankengeld.

  • Versicherte mit sehr hohem Einkommen erhalten deshalb unter Umständen weniger als 70 % ihres tatsächlichen Bruttogehalts, da der Betrag nach oben begrenzt ist.

Bemessungszeitraum

  • Für die Berechnung wird in der Regel das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit herangezogen.

  • Dadurch soll eine möglichst faire und realistische Berechnung des Krankengeldes gewährleistet werden.

Maximale Bezugsdauer von Krankengeld

  • Für dieselbe Krankheit kann Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren gezahlt werden.

  • Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, nicht erst mit dem Beginn der Krankengeldzahlung.

  • Erholt sich die betroffene Person zwischendurch und nimmt die Arbeit wieder auf, erkrankt später aber an einer anderen, neuen Krankheit, kann für diese neue Diagnose eine neue Frist und ein neuer Anspruch entstehen.

Wichtig:
Die Gesamtzeit von 78 Wochen umfasst sowohl die ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch den anschließenden Zeitraum, in dem die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Die ersten 6 Wochen werden allerdings als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber getragen; die Auszahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse setzt erst danach ein.

Verfahren zur Beantragung von Krankengeld

1. Den Arbeitgeber umgehend informieren

  • Bei einer Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, muss der Arbeitnehmer so schnell wie möglich seinen Arbeitgeber informieren.

  • Solange der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht ausgeschöpft ist, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den vollen Lohn.

2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)

  • Der behandelnde Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus.

  • In vielen Fällen wird diese elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt.

  • Der Arbeitnehmer erhält in der Regel eine Ausfertigung für den Arbeitgeber und eine für die eigenen Unterlagen.

3. Kontakt mit der Krankenkasse

  • Nähert sich das Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung, sollte der Versicherte rechtzeitig Kontakt mit seiner Krankenkasse aufnehmen, um Krankengeld zu beantragen.

  • Hierbei müssen entsprechende Formulare ausgefüllt und u. a. die Bankverbindung angegeben werden.

  • Teilweise fordert die Krankenkasse zusätzliche Unterlagen wie Verdienstnachweise oder detaillierte AU-Bescheinigungen an.

4. Medizinische Begutachtung und Verlaufsprüfung

  • Die Krankenkasse kann ärztliche Untersuchungen oder Gutachten veranlassen, um die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit zu prüfen.

  • In manchen Fällen wird der Versicherte auch zu einer Reha-Beratung eingeladen, wenn absehbar ist, dass eine medizinische oder berufliche Rehabilitation (Reha) sinnvoll sein könnte, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.

Beendigung oder Unterbrechung des Krankengeldes

Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz

  • Wenn der Versicherte vor Erreichen der maximalen Bezugsdauer wieder arbeitsfähig wird, nimmt er die Arbeit wieder auf, und das Krankengeld wird mit dem Tag der Wiederaufnahme der Arbeit eingestellt.

Erreichen der Höchstdauer (78 Wochen)

  • Nach Ausschöpfen der Höchstdauer endet der Anspruch auf Krankengeld.

  • Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin, kommen andere Leistungen in Betracht, etwa:

    • Erwerbsminderungsrente (Rente wegen Erwerbsminderung),

    • oder – unter bestimmten Bedingungen – Arbeitslosengeld, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann, aber grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Übergang zur Rehabilitation (Reha) und Übergangsgeld

  • Die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger können eine medizinische oder berufliche Rehabilitation (Reha) empfehlen oder anordnen.

  • Während einer solchen Maßnahme kann statt Krankengeld ein Übergangsgeld (Übergangsgeld) gezahlt werden, das den Lebensunterhalt in der Reha-Phase absichern soll.

Praktische Tipps

Geordnete Dokumentation

  • Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen gut aufzubewahren:

    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,

    • Lohnabrechnungen der letzten Monate,

    • Schriftwechsel mit der Krankenkasse.

Aktive Kommunikation mit der Krankenkasse

  • Bei Änderungen im Gesundheitszustand, Problemen mit der Auszahlung oder Unklarheiten sollte man direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung der Krankenkasse sprechen.

  • Offene Kommunikation hilft, Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden.

Rechtliche Beratung bei Konflikten

  • Kommt es zu Streitigkeiten über den Anspruch auf Krankengeld oder dessen Höhe, kann eine Beratung bei einem auf Sozialrecht (Sozialrecht) spezialisierten Anwalt sinnvoll sein.

  • Auch Sozialverbände oder Beratungsstellen bieten teilweise Unterstützung an.

Frühzeitige Planung weiterer Schritte

  • Wer absehen kann, dass die Rückkehr in das bisherige Arbeitsleben auf längere Sicht nicht möglich sein wird, sollte sich frühzeitig über alternative Leistungen informieren, z. B.:

    • Erwerbsminderungsrente,

    • oder Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Dadurch lassen sich finanzielle Lücken besser vermeiden.

Fazit

Das Krankengeld (Krankengeld) ist ein zentrales Instrument der sozialen Absicherung in Deutschland. Es hilft Menschen, die aufgrund einer länger andauernden Krankheit arbeitsunfähig sind, ihren Lebensunterhalt weiterhin zu sichern und sich auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sofort in finanzielle Not zu geraten.
Gleichzeitig können die Details – wie die maximale Bezugsdauer, die konkrete Berechnung, das Zusammenspiel mit der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und der Kontakt zur Krankenkasse – komplex wirken und zu Unsicherheiten führen.

Daher ist es empfehlenswert, alle Unterlagen sorgfältig zu dokumentieren, Fristen im Blick zu behalten und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt und aktiv mit den beteiligten Stellen kommuniziert, hat gute Chancen, das ihm zustehende Krankengeld ohne unnötige Verzögerungen oder Konflikte zu erhalten.


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