Erstens: Was ist der grundlegende Unterschied?
Art
-
Reisegewerbe (mobil)
-
Stehendes Gewerbe (stationär)
Definition
-
Reisegewerbe: Ausübung der Tätigkeit ohne festen Geschäftssitz und ohne festen, vorher angekündigten Zeitplan.
-
Stehendes Gewerbe: Gewerbliche Tätigkeit an einem festen, offiziell gemeldeten Standort.
Beispiel
-
Reisegewerbe: Verkauf auf Flohmärkten, an Straßenständen, von Haustür zu Haustür.
-
Stehendes Gewerbe: Laden, Restaurant, Friseursalon, Werkstatt.
Erforderliche Erlaubnis
-
Reisegewerbe: Reisegewerbekarte.
-
Stehendes Gewerbe: Keine spezielle Karte nötig, nur normale Gewerbeanmeldung (Gewerbeanmeldung).
Zweitens: Vollständiger organisatorischer Vergleich
Punkt – Reisegewerbe – Stehendes Gewerbe
Art der Anmeldung
-
Reisegewerbe: Spezielle gewerbliche Karte (Reisegewerbekarte) vom Ordnungsamt.
-
Stehendes Gewerbe: Normale Anmeldung beim Bürgeramt / Gewerbeamt.
Geltungsdauer
-
Reisegewerbe: Meist unbefristet, kann aber widerrufen oder entzogen werden.
-
Stehendes Gewerbe: Unbefristet.
Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit
-
Reisegewerbe: Ja, z. B. Polizeiliches Führungszeugnis, Bonitätsnachweis.
-
Stehendes Gewerbe: In der Regel nicht erforderlich, außer bei bestimmten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
Feste Geschäftsadresse
-
Reisegewerbe: Nein.
-
Stehendes Gewerbe: Ja, fester Geschäftsstandort.
Warenlager / Aufbewahrung der Ware
-
Reisegewerbe: Dezentral (z. B. im Auto, Lagerbox, Garage).
-
Stehendes Gewerbe: Zentral im Laden oder im dazugehörigen Lager.
Rechnungsstellung
-
Reisegewerbe: Möglich, aber oft eher einfache oder überwiegend Barzahlungen.
-
Stehendes Gewerbe: Regelmäßig, organisiert und rechtlich streng geregelt.
Steuern und Buchführung
-
Reisegewerbe: Oft vereinfachte Systeme, z. B. Kleinunternehmerregelung.
-
Stehendes Gewerbe: Je nach Rechtsform und Wahl: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierung.
Zusätzliche Pflichten
-
Reisegewerbe: Verkauf bestimmter Waren (z. B. Alkohol) kann untersagt oder stark eingeschränkt sein, häufige Kontrollen im Außendienst.
-
Stehendes Gewerbe: Unterliegt in vollem Umfang den lokalen gewerbe- und ordnungsrechtlichen Vorschriften.
Räumliche Grenzen der Tätigkeit
-
Reisegewerbe: Grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands.
-
Stehendes Gewerbe: Schwerpunkt meist innerhalb der Kommune oder des Bundeslandes – kann aber bei Expansion überregional oder bundesweit agieren.
Wann brauchst du genau eine Reisegewerbekarte?
Ja, du brauchst eine Reisegewerbekarte, wenn du:
-
von Haustür zu Haustür oder auf der Straße ohne festen Standort verkaufst,
-
als Händler auf mobilen Märkten tätig bist (Flohmarkt, Jahrmarkt usw.),
-
deine Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung „auf Zuruf“ anbietest (z. B. Fotograf, der spontan an Haustüren klingelt).
Du brauchst sie in der Regel nicht, wenn du:
-
ein stationäres Geschäft oder Büro mit fester Adresse hast,
-
ausschließlich online verkaufst,
-
nur auf genehmigten, fest organisierten Märkten mit dauerhaftem Standplatz der Gemeinde arbeitest.
Welche Voraussetzungen gelten für die Reisegewerbekarte?
Benötigtes Dokument – Zweck
-
Personalausweis oder Aufenthaltstitel: Nachweis deiner Identität.
-
Polizeiliches Führungszeugnis: Überprüfung deines strafrechtlichen Hintergrunds.
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Prüfung auf frühere gewerbliche Verstöße oder Verpflichtungen.
-
Meldebescheinigung / Nachweis des Wohnsitzes: Bestätigung deiner aktuellen Adresse.
-
Gebühren: In der Regel etwa 40–60 €.
Die Reisegewerbekarte wird beim Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde beantragt.
Wann wählst du welche Form des Gewerbes?
Tätigkeit – passende Gewerbeform
-
Verkauf von Snacks / Imbiss auf Märkten → Reisegewerbe.
-
Betrieb eines Restaurants oder eines festen Imbissstandes → Stehendes Gewerbe.
-
Verkauf von Waren aus einem Fahrzeug heraus von Stadtteil zu Stadtteil → Reisegewerbe.
-
Friseursalon an einem festen Standort → Stehendes Gewerbe.
-
Verkauf von Kleidung ausschließlich online → Stehendes Gewerbe (ohne Ladenlokal).
Redaktioneller Hinweis
Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Website achtet darauf, durch gründliche Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Bitte betrachte die Inhalte dieses Artikels daher als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte immer an die zuständigen Behörden und Fachstellen.