Was bedeutet „Meisterpflicht“?
Die Meisterpflicht ist eine gesetzliche Voraussetzung in bestimmten Handwerken (zulassungspflichtige Handwerke), die sich aus § 1 und § 7 der Handwerksordnung (HwO) ergibt. Sie bedeutet:
Ein Handwerk darf nur selbstständig und in eigener Verantwortung ausgeübt werden, wenn die Person einen Meisterbrief in diesem Handwerk besitzt.
Ist das Friseurhandwerk von der Meisterpflicht erfasst?
| Handwerk | Nummer in der HwO-Anlage A | Meisterpflicht? |
|---|---|---|
| Friseur | Nr. 33 | Ja, verpflichtend |
Wie kann man einen Friseursalon eröffnen, ohne selbst Meister zu sein?
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Einen Meister anstellen (nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich):
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Er muss bei der Handwerkskammer als Betriebsleiter eingetragen sein.
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Er arbeitet in Vollzeit im Betrieb (nicht nur pro forma).
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Ausnahmeantrag stellen (§ 8 HwO – Ausnahmeantrag):
Dies ist in folgenden Fällen möglich:-
Sie verfügen über langjährige Berufserfahrung (in der Regel mindestens 6 Jahre, davon 4 Jahre in leitender Funktion).
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Sie haben eine fundierte fachliche Weiterbildung absolviert.
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Sie haben jedoch den Meisterbrief nicht abgeschlossen.
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Eine Filiale für eine andere Meisterperson eröffnen (z. B. im Franchise-Modell):
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Sie sind nur für die kaufmännische/organisatorische Leitung zuständig.
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Die fachliche Verantwortung trägt der Franchisegeber bzw. der Inhaber mit Meisterbrief.
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Reicht eine abgeschlossene Ausbildung allein aus?
Nein. Eine abgeschlossene Ausbildung als Friseur/in (selbst mit sehr guten Noten) berechtigt Sie nicht dazu, eigenständig einen eigenen Salon zu eröffnen.
Sie dürfen lediglich als angestellte Fachkraft arbeiten, nicht jedoch als selbstständige/r Inhaber/in.
Was passiert, wenn Sie ohne Meister einen Friseursalon eröffnen?
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Sie verstoßen gegen § 1 HwO.
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Die Handwerkskammer und das Ordnungsamt können den Betrieb umgehend untersagen.
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Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Gibt es einen Unterschied zwischen Herren- und Damenfriseur?
Nein. Beide Bereiche unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen – das Friseurhandwerk umfasst unter anderem:
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Haareschneiden
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Färben und Behandeln der Haare
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Rasur des Gesichts / Bartpflege
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in bestimmten Fällen auch Leistungen der Hautpflege
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