Eheschließung in Dänemark: Eine bevorzugte Option für Ausländer in Europa
In den letzten Jahren hat sich Dänemark zu einem sehr beliebten Ziel für ausländische Paare entwickelt – insbesondere für Menschen, die in Deutschland oder anderen EU-Staaten leben und schneller sowie unkomplizierter heiraten möchten als es die teils aufwändigen Verfahren mancher anderer Länder erlauben.
Dänemark zeichnet sich durch flexible Heiratsgesetze, zügige Abläufe und die Anerkennung vieler Konstellationen aus, bei denen eine Eheschließung in anderen Staaten schwierig oder gar nicht möglich ist.
In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Eheschließung in Dänemark – von Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen bis hin zum Antragsverfahren und den zu erwartenden Kosten.
Warum entscheiden sich so viele Paare für eine Eheschließung in Dänemark?
Der wichtigste Grund ist die Einfachheit und Übersichtlichkeit der Verfahren.
Im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland oder Österreich verlangt Dänemark keine große Menge komplizierter Unterlagen und setzt in der Regel auch keinen langen Voraufenthalt im Land voraus.
Damit ist Dänemark ein ideales Ziel für:
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ausländische Paare, die in anderen europäischen Ländern leben
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Ehen zwischen einem Geflüchteten und einer/einem Ausländer:in
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Ehen zwischen Partnern unterschiedlicher Religionen oder Staatsangehörigkeiten
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Personen, die in ihrem Heimatland kein „Ehefähigkeitszeugnis“ oder eine ähnliche Bescheinigung vorlegen können
Wer kann in Dänemark heiraten?
Grundsätzlich können zwei Personen – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz – in Dänemark heiraten, wenn:
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beide mindestens 18 Jahre alt sind
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beide derzeit nicht verheiratet sind (also ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet)
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keine enge Verwandtschaft in direkter Linie besteht
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sie gültige Unterlagen besitzen, die Identität und Familienstand belegen
Erforderliche Unterlagen für eine Eheschließung in Dänemark
Für beide Partner:
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Gültiger Reisepass oder europäische Identitätskarte
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Gültiges Visum oder gültiger Aufenthaltstitel (wenn eine Person nicht EU-Bürger:in ist)
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Einreisestempel in den Schengen-Raum (wenn die Person nicht bereits in Europa wohnt)
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Nachweis des Familienstands (Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners)
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Ausgefülltes Heiratsformular der dänischen Familienrechtsbehörde
Alle Unterlagen müssen in der Regel ins Englische oder Dänische übersetzt werden (durch eine/n anerkannte/n Übersetzer:in). Für bestimmte Staatsangehörigkeiten kann zusätzlich eine Beglaubigung mittels Apostille oder konsularischer Bestätigung verlangt werden.
Wie läuft das Verfahren ab? Schritt für Schritt
1. Online-Antragstellung
Der Antrag wird bei der dänischen Familienrechtsbehörde (Familieretshuset) über deren offizielle Webseite oder über ein zugelassenes Vermittlungsbüro eingereicht.
Die Unterlagen werden eingescannt hochgeladen, und die Antragsgebühr (rund 250 Euro) wird online bezahlt.
2. Prüfung und Genehmigung
Nach Eingang des Antrags dauert die Prüfung in der Regel etwa 5 bis 15 Arbeitstage.
Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine schriftliche „Heiratsgenehmigung“ (Marriage Approval Letter).
3. Wahl der Gemeinde für die Eheschließung
Anschließend können Sie die Gemeinde (Kommune) auswählen, in der Sie heiraten möchten.
Besonders beliebt sind u. a. die Gemeinden Tønder, Kopenhagen (Copenhagen) und Ærø, da sie über viel Erfahrung mit ausländischen Paaren verfügen und oft schnelle Termine anbieten.
4. Trauung vor Ort
Zum vereinbarten Termin erscheinen Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Partner:in und Ihren Reisepässen in der gewählten Gemeinde.
Die Eheschließung findet vor einer/einem Standesbeamt:in statt, und im Anschluss erhalten Sie unmittelbar Ihre dänische Heiratsurkunde.
Ist die dänische Heiratsurkunde international anerkannt?
Ja.
Die von dänischen Gemeinden ausgestellte Heiratsurkunde wird in allen EU-Staaten und in den meisten anderen Ländern anerkannt, insbesondere, wenn sie mit einer Apostille des dänischen Außenministeriums versehen ist.
In Deutschland kann eine in Dänemark geschlossene Ehe in der Regel problemlos beim zuständigen Standesamt nachregistriert werden.
Wie hoch sind die Kosten?
| Leistung | Voraussichtliche Kosten |
|---|---|
| Antragsgebühr bei Familieretshuset | ca. 250 Euro |
| Übersetzung und Beglaubigung der Unterlagen | ca. 100 – 300 Euro |
| Apostille (optional) | ca. 30 Euro |
| Vermittlungsgebühr (falls genutzt) | ca. 200 – 600 Euro |
Insgesamt können sich die Gesamtkosten – je nach individueller Situation und gewählter Vorgehensweise – zwischen etwa 500 und 1000 Euro bewegen.
Ist eine schnelle Eheschließung in Notfällen möglich?
Ja.
Einige dänische Gemeinden bieten eine beschleunigte Bearbeitung in besonderen Fällen an, zum Beispiel bei:
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Schwangerschaft
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besonderen humanitären oder familiären Umständen
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drohendem Ablauf von Aufenthaltstitel oder Visum
In solchen Fällen müssen entsprechende Nachweise (z. B. ärztliche Bescheinigung oder behördliche Schreiben) zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.
Nach der Eheschließung: Wie geht es weiter?
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Die Ehe kann im aktuellen Aufenthaltsland registriert werden (z. B. in Deutschland, Schweden oder den Niederlanden).
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Die Heiratsurkunde kann für Anträge auf Familiennachzug oder Aufenthaltstitel verwendet werden.
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Sie kann außerdem in Unterlagen für Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis oder spätere Einbürgerungsverfahren eingebunden werden.
Wichtige Begriffe:
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Familieretshuset – dänische Familienrechts- und Eheurkundenbehörde
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Apostille – internationale Urkundenbeglaubigung
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Marriage Certificate – Heiratsurkunde
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Municipality (Kommune) – örtliche Gemeinde / Stadtverwaltung
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Marriage Approval – offizielle Heiratsgenehmigung
Fazit:
Die Eheschließung in Dänemark ist für ausländische Paare, die in ihrem Heimat- oder Wohnsitzland auf Hindernisse stoßen, eine schnelle und rechtlich saubere Alternative.
Überschaubare Anforderungen, internationale Anerkennung und vergleichsweise moderate Kosten machen Dänemark zu einem idealen Ausgangspunkt für ein gemeinsames, rechtlich abgesichertes Eheleben.
Bei sorgfältiger Vorbereitung der Unterlagen kann die Eheschließung häufig innerhalb von nur rund zwei Wochen nach Antragstellung abgeschlossen werden.
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