Pflichten als Gewerbetreibender mit Motorölen
Wenn Sie:
-
Ölwechsel für Kunden durchführen (Werkstatt, Kfz-Service, Roller-Reparatur)
-
Motoröl an Endverbraucher verkaufen
-
Mengen an Ölen lagern oder mit Gefahrstoffen arbeiten
Gesetzliche Pflichten:
-
Rücknahmestelle für Altöl bereitstellen
-
Vertrag mit einem Entsorgungsfachbetrieb abschließen
Inhalt des Entsorgungsvertrags:
-
Ölart (z. B. Motorenöl, Getriebeöl)
-
Erwartete Menge pro Monat/Jahr (z. B. 200 Liter/Jahr)
-
Entsorgungsrhythmus (monatlich, vierteljährlich)
-
Sammelbehälter (Bereitstellung, Wartungspflicht)
-
Entsorgungsnachweis nach § 50 KrWG (jährlich)
-
Preis (0,15–0,50 €/Liter + MwSt)
Zugelassene Entsorger:
-
REMONDIS (bundesweit)
-
Brenn-O-Mat (Öle und Lösungen)
-
Veolia Umweltservice (Deutschlandweit)
-
EKO-PUNKT (bei Ölverkauf)
-
Lokale Fachbetriebe (oft günstiger, schneller)
Suchportal: entsorgergemeinschaft.de
Strafen bei Verstößen:
-
Illegale Entsorgung → bis 50.000 €
-
Kein Entsorgungsvertrag → bis 10.000 €
-
Keine Rücknahmestelle für Kunden → Verstoß gegen VerpackG/AltölV