Pflegegrade in Deutschland: Einstufung und Unterstützung durch die Pflegeversicherung
Was sind Pflegegrade? Das System umfasst 5 Stufen (1 bis 5), die den täglichen Pflegebedarf einer Person widerspiegeln – körperlich, geistig oder psychisch.
Pflegegrade und Beispiele:
Pflegegrad 1: geringer Bedarf – ältere Menschen, die größtenteils selbstständig sind, aber etwas Unterstützung benötigen
Pflegegrad 2: mittlerer Bedarf – Hilfe bei Hygiene oder Mobilität erforderlich
Pflegegrad 3: hoher Bedarf – regelmäßige und intensive Pflege notwendig
Pflegegrad 4: schwerer Bedarf – fast vollständige Abhängigkeit von Hilfe
Pflegegrad 5: sehr schwerer Bedarf + geistige Einschränkungen – z. B. Demenz oder komplexe Behinderungen
Wie erfolgt die Begutachtung?
Durch den MDK (Medizinischer Dienst) für GKV-Versicherte oder MEDICPROOF für PKV-Versicherte
Bewertung in 6 Bereichen mit Punktesystem:
Mobilität (10 %)
Kognition und Kommunikation (15 %)
Psychosoziales Verhalten (15 %)
Selbstversorgung (40 %)
Umgang mit Medikamenten und Therapien (20 %)
Gestaltung des Alltags (15 %)
Punkte und Pflegegrade:
12,5 – <27 Punkte → Pflegegrad 1
27 – <47,5 Punkte → Pflegegrad 2
47,5 – <70 Punkte → Pflegegrad 3
70 – <90 Punkte → Pflegegrad 4
≥90 Punkte → Pflegegrad 5
Praxisbeispiele:
Ältere Frau, lebt allein, benötigt Hilfe beim Kochen und Baden → Pflegegrad 2
Mann mit Demenz, vergisst Medikamente, kann sich nicht selbst waschen oder anziehen → Pflegegrad 4 oder 5
Ablauf:
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Termin zur Begutachtung vereinbaren
Medizinische Unterlagen vorbereiten
Angehörige sollten beim Termin anwesend sein
Widerspruch: Innerhalb eines Monats möglich, mit neuen ärztlichen Unterlagen empfehlenswert.
Veränderung des Pflegegrades: Eine Neubegutachtung ist möglich, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Hilfebedarf steigt.