Pflegegrade – Wie der Pflegebedarf bewertet wird

Pflegegrade in Deutschland: Einstufung und Unterstützung durch die Pflegeversicherung

Was sind Pflegegrade? Das System umfasst 5 Stufen (1 bis 5), die den täglichen Pflegebedarf einer Person widerspiegeln – körperlich, geistig oder psychisch.

Pflegegrade und Beispiele:

  • Pflegegrad 1: geringer Bedarf – ältere Menschen, die größtenteils selbstständig sind, aber etwas Unterstützung benötigen

  • Pflegegrad 2: mittlerer Bedarf – Hilfe bei Hygiene oder Mobilität erforderlich

  • Pflegegrad 3: hoher Bedarf – regelmäßige und intensive Pflege notwendig

  • Pflegegrad 4: schwerer Bedarf – fast vollständige Abhängigkeit von Hilfe

  • Pflegegrad 5: sehr schwerer Bedarf + geistige Einschränkungen – z. B. Demenz oder komplexe Behinderungen

Wie erfolgt die Begutachtung?

  • Durch den MDK (Medizinischer Dienst) für GKV-Versicherte oder MEDICPROOF für PKV-Versicherte

  • Bewertung in 6 Bereichen mit Punktesystem:

    • Mobilität (10 %)

    • Kognition und Kommunikation (15 %)

    • Psychosoziales Verhalten (15 %)

    • Selbstversorgung (40 %)

    • Umgang mit Medikamenten und Therapien (20 %)

    • Gestaltung des Alltags (15 %)

Punkte und Pflegegrade:

  • 12,5 – <27 Punkte → Pflegegrad 1

  • 27 – <47,5 Punkte → Pflegegrad 2

  • 47,5 – <70 Punkte → Pflegegrad 3

  • 70 – <90 Punkte → Pflegegrad 4

  • ≥90 Punkte → Pflegegrad 5

Praxisbeispiele:

  • Ältere Frau, lebt allein, benötigt Hilfe beim Kochen und Baden → Pflegegrad 2

  • Mann mit Demenz, vergisst Medikamente, kann sich nicht selbst waschen oder anziehen → Pflegegrad 4 oder 5

Ablauf:

  • Antrag bei der Krankenkasse stellen

  • Termin zur Begutachtung vereinbaren

  • Medizinische Unterlagen vorbereiten

  • Angehörige sollten beim Termin anwesend sein

Widerspruch: Innerhalb eines Monats möglich, mit neuen ärztlichen Unterlagen empfehlenswert.

Veränderung des Pflegegrades: Eine Neubegutachtung ist möglich, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Hilfebedarf steigt.

 

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