Flughafentransitvisum (Transit A): Länder, die es verlangen

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-28 Blog-Kategorie: Visum und Aufenthalt

Flughafentransitvisum (Typ A) – Wann erforderlich und für welche Staatsangehörigkeiten?

Das Flughafentransitvisum Typ A ist ein spezielles Visum, das ausschließlich für den internationalen Transitbereich eines Schengen-Flughafens gilt, ohne das Staatsgebiet zu betreten. Es ist nur für bestimmte Staatsangehörigkeiten erforderlich – selbst wenn der Reisende den Flughafen nicht verlässt.

Wer benötigt ein Transit-A-Visum in Deutschland? Ab 2025 müssen Reisende mit Pässen folgender Länder beim Transit über deutsche Flughäfen ein Visum Typ A beantragen: Afghanistan, Bangladesch, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Syrien, Türkei (unter bestimmten Bedingungen).

Ausnahmen

  • Gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Visum für EU-Staaten, Kanada, Japan, USA, Südkorea, Australien, Neuseeland.

  • Gültiges Visum für das Zielland mit direkter Weiterreise.

  • Daueraufenthaltstitel in Europa oder USA (z. B. Green Card).

  • Diplomatenpässe.

Wichtige Hinweise

  • Typ A gilt nur für den Flughafen-Transit, nicht für Landtransit oder Verlassen des Flughafens.

  • Bei mehreren Schengen-Stopps (z. B. München + Amsterdam) ist ein Typ-C-Visum erforderlich.

  • Deutsche Flughäfen mit Transitbereich: Frankfurt (FRA), München (MUC), Hamburg (HAM), Berlin (BER – eingeschränkt).

Antragstellung

  • Antrag bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland.

  • Erforderliche Unterlagen: gültiger Reisepass, bestätigtes Flugticket, ggf. Visum für Zielland, Passfoto, Reiseversicherung, Antragsformular.

Fazit: Das Transit-A-Visum ist nur für bestimmte Staatsangehörigkeiten vorgeschrieben. Wer ohne gültiges Visum reist, riskiert die Verweigerung der Beförderung oder Zurückweisung am Flughafen.

 

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