Intensivsprachkurs-Visum (§ 16f): Arbeitsbeschränkungen

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-06-28 تصنيف المقال: Visum und Aufenthalt

Intensivsprachkurs-Visum für Deutschland (§ 16f AufenthG): Arbeitsbeschränkungen

Das Visum nach § 16f Aufenthaltsgesetz richtet sich an Ausländer, die einen Intensivsprachkurs in Deutschland besuchen möchten. Es wird in der Regel für 3 bis 12 Monate erteilt und dient der sprachlichen Vorbereitung auf ein Studium oder berufliche Ziele.

Voraussetzungen:

  • Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden

  • Kein Teilzeit- oder Abendkurs

Arbeitsregelungen:

  • Arbeit ist streng verboten (§ 16f Abs. 3 AufenthG).

  • Gilt für: Selbstständigkeit, Teilzeit, Minijob, Vollzeit, bezahlte oder unbezahlte Praktika.

  • Ausnahmefälle: nur sehr selten, etwa als Sprachassistent in derselben Schule, mit Genehmigung der Ausländerbehörde.

Nach Kursende:

  • Wechsel zu Studienvisum (§ 16b) bei Hochschulzulassung

  • Wechsel zu Ausbildung/Studiumssuche (§ 17)

  • Ausreise und erneute Einreise mit anderem Visum

Risiken bei Verstößen:

  • Verlust der Aufenthaltserlaubnis

  • Einreiseverbot nach Deutschland/Schengen

  • Schwierigkeiten bei künftigen Visa

Fazit: Das § 16f-Visum ist ausschließlich für das Sprachenlernen gedacht und erlaubt keinerlei Erwerbstätigkeit.

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