Intensivsprachkurs-Visum für Deutschland (§ 16f AufenthG): Arbeitsbeschränkungen
Das Visum nach § 16f Aufenthaltsgesetz richtet sich an Ausländer, die einen Intensivsprachkurs in Deutschland besuchen möchten. Es wird in der Regel für 3 bis 12 Monate erteilt und dient der sprachlichen Vorbereitung auf ein Studium oder berufliche Ziele.
Voraussetzungen:
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Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden
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Kein Teilzeit- oder Abendkurs
Arbeitsregelungen:
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Arbeit ist streng verboten (§ 16f Abs. 3 AufenthG).
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Gilt für: Selbstständigkeit, Teilzeit, Minijob, Vollzeit, bezahlte oder unbezahlte Praktika.
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Ausnahmefälle: nur sehr selten, etwa als Sprachassistent in derselben Schule, mit Genehmigung der Ausländerbehörde.
Nach Kursende:
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Wechsel zu Studienvisum (§ 16b) bei Hochschulzulassung
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Wechsel zu Ausbildung/Studiumssuche (§ 17)
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Ausreise und erneute Einreise mit anderem Visum
Risiken bei Verstößen:
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Verlust der Aufenthaltserlaubnis
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Einreiseverbot nach Deutschland/Schengen
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Schwierigkeiten bei künftigen Visa
Fazit: Das § 16f-Visum ist ausschließlich für das Sprachenlernen gedacht und erlaubt keinerlei Erwerbstätigkeit.