Freiwilligendienst-Visum FSJ / FÖJ: Der Unterschied zum Studienvisum

FSJ / FÖJ und Studentenvisum in Deutschland – Unterschiede und Voraussetzungen

Was ist FSJ / FÖJ?

  • FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr): Ein soziales Jahr, in dem Freiwillige in Einrichtungen wie Altenpflegeheimen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Behindertenzentren mitarbeiten.

  • FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr): Ein ökologisches Jahr in Einrichtungen, die sich mit Umwelt, nachhaltiger Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Umweltbildung beschäftigen.

Zielgruppe: 18 bis 26 Jahre

Freiwilligenvisum (§ 19c Abs. 1 i. V. m. § 15 AufenthV)

  1. Rechtsgrundlage Basierend auf § 19c Aufenthaltsgesetz und § 15 Aufenthaltsverordnung. Aufenthalt für 6 bis 18 Monate, meist ein Jahr.

  2. Grundvoraussetzungen

    • offizieller Vertrag mit Trägerorganisation

    • Nachweis über Unterkunft

    • Nachweis der finanziellen Absicherung (oft durch Organisation: Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld)

    • Krankenversicherung

    • Sprachnachweis (A1 oder A2, abhängig von Botschaft)

    • Alter max. 26 Jahre bei Beginn

  3. Rechte

    • keine parallele Erwerbstätigkeit erlaubt

    • kein Wechsel zu Studium/Arbeit im ersten Jahr (außer Ausnahmen)

    • Möglichkeit, nach Programm auf Studium oder Ausbildung umzusteigen

 

Studentenvisum (§ 16b AufenthG)

  1. Rechtsgrundlage Aufenthalt zum Zweck eines Vollzeitstudiums. Gültigkeit entsprechend Studiendauer (meist ein Jahr, verlängerbar).

  2. Grundvoraussetzungen

    • offizieller Zulassungsbescheid

    • Sperrkonto mit mindestens 11.208 € (2025)

    • Krankenversicherung für Studierende

    • Sprachnachweis (B1–C1 je nach Fachrichtung)

  3. Rechte

    • Arbeit bis zu 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr erlaubt

    • Aufenthalt kann später in Arbeit oder Daueraufenthalt umgewandelt werden

    • Möglichkeit auf BAföG nach bestimmter Zeit

 

Vergleich FSJ/FÖJ vs. Studium

Kriterium FSJ / FÖJ Studentenvisum
Ziel praktische soziale/ökologische Erfahrung akademisches Studium
Alter 18–26 Jahre gesetzlich nicht begrenzt (meist ab 18)
Einkommen kein Gehalt, nur Taschengeld kein Einkommen, Nebenjob möglich
Nebenjob verboten eingeschränkt erlaubt
Aufenthaltsdauer 6–18 Monate abhängig von Studiendauer
Perspektive später Studium oder Ausbildung möglich Verlängerung für Studium oder Arbeit nach Abschluss
 

Fazit: Das FSJ/FÖJ ist ideal für junge Menschen, die Orientierung suchen und praktische Erfahrungen sammeln möchten. Das Studentenvisum hingegen ist ein langfristiger akademischer Weg mit besseren Chancen auf dauerhafte Integration und Arbeit.

 

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