Verpflichtungserklärung 2025 – Leitfaden zur finanziellen Verpflichtung für Besucher nach Deutschland
Die Verpflichtungserklärung ist ein zentrales Dokument für Schengen-Visum (C) oder nationales Visum (D), wenn der Besucher keine ausreichenden Eigenmittel nachweisen kann. Der Gastgeber verpflichtet sich, sämtliche Kosten während des Aufenthalts zu übernehmen (Unterkunft, Lebenshaltung, medizinische Versorgung, mögliche Abschiebungskosten).
Wann benötigt?
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Familien- oder Besuchsvisum
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Eheschließung / Familienzusammenführung (teilweise)
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Medizinische Behandlung
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Studium oder Sprachkurs (wenn Sperrkonto nicht ausreicht)
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Einladung für Freiwillige, Praktikanten, Kulturprogramme
Wer kann abgeben?
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In Deutschland lebende Person mit gesichertem Einkommen
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Firma oder Institution mit Handelsregistereintrag
Wichtige Voraussetzungen
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Monatliches Nettoeinkommen ca. ≥ 1.250 € (für eine Person)
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Kein Bezug von Sozialleistungen (Jobcenter, Sozialamt)
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Nachweis über Wohnsitz (Anmeldung, Mietvertrag)
Formularangaben
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Gastgeberdaten: Name, Geburtsdatum, Ausweis/ Aufenthaltstitel, Adresse, Kontakt
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Besucherdaten: Name lt. Reisepass, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Beziehung
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Aufenthaltsdauer: von … bis …
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Besuchsgrund: privat, medizinisch, Studium, Konferenz
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Unterkunft: Adresse, Kostenübernahme ja/nein
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Finanzielle Verpflichtung: Lebenshaltung, Gesundheit, Abschiebungskosten – mit Unterschrift vor Ausländerbehörde
Benötigte Unterlagen
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Ausweis/ Aufenthaltstitel
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Einkommensnachweise (3 Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
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Mietvertrag/ Anmeldung
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Handelsregisterauszug bei Firmen
Wo einreichen?
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Persönlich bei Ausländerbehörde
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Gebühr: ca. 29 € pro eingeladenem Besucher
Gültigkeit
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6 Monate ab Ausstellung
Tipps
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Daten und Reisedaten müssen übereinstimmen
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Keine falschen Angaben
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Kopie für den Besucher zur Visumsbeantragung bereitstellen