Verpflichtungserklärung 2025 – Leitfaden zur finanziellen Verpflichtung für Besucher nach Deutschland
Die Verpflichtungserklärung ist ein zentrales Dokument für Schengen-Visum (C) oder nationales Visum (D), wenn der Besucher keine ausreichenden Eigenmittel nachweisen kann. Der Gastgeber verpflichtet sich, sämtliche Kosten während des Aufenthalts zu übernehmen (Unterkunft, Lebenshaltung, medizinische Versorgung, mögliche Abschiebungskosten).
Wann benötigt?
Familien- oder Besuchsvisum
Eheschließung / Familienzusammenführung (teilweise)
Medizinische Behandlung
Studium oder Sprachkurs (wenn Sperrkonto nicht ausreicht)
Einladung für Freiwillige, Praktikanten, Kulturprogramme
Wer kann abgeben?
In Deutschland lebende Person mit gesichertem Einkommen
Firma oder Institution mit Handelsregistereintrag
Wichtige Voraussetzungen
Monatliches Nettoeinkommen ca. ≥ 1.250 € (für eine Person)
Kein Bezug von Sozialleistungen (Jobcenter, Sozialamt)
Nachweis über Wohnsitz (Anmeldung, Mietvertrag)
Formularangaben
Gastgeberdaten: Name, Geburtsdatum, Ausweis/ Aufenthaltstitel, Adresse, Kontakt
Besucherdaten: Name lt. Reisepass, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Beziehung
Aufenthaltsdauer: von … bis …
Besuchsgrund: privat, medizinisch, Studium, Konferenz
Unterkunft: Adresse, Kostenübernahme ja/nein
Finanzielle Verpflichtung: Lebenshaltung, Gesundheit, Abschiebungskosten – mit Unterschrift vor Ausländerbehörde
Benötigte Unterlagen
Ausweis/ Aufenthaltstitel
Einkommensnachweise (3 Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
Mietvertrag/ Anmeldung
Handelsregisterauszug bei Firmen
Wo einreichen?
Persönlich bei Ausländerbehörde
Gebühr: ca. 29 € pro eingeladenem Besucher
Gültigkeit
6 Monate ab Ausstellung
Tipps
Daten und Reisedaten müssen übereinstimmen
Keine falschen Angaben
Kopie für den Besucher zur Visumsbeantragung bereitstellen