IT-Einwanderung ohne Hochschulabschluss: § 19c Abs. 2 AufenthG für erfahrene Fachkräfte
In Deutschland wurde im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsrechts eine spezielle Öffnung für die IT-Branche geschaffen. Über § 19c Abs. 2 AufenthG können qualifizierte Berufserfahrungen in der Informationstechnologie die klassische Hochschulausbildung ersetzen. Im Folgenden eine detaillierte Erläuterung.
Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, wenn:
sie im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT / ICT) tätig sind, zum Beispiel in den Feldern:
Softwareentwicklung, Netzwerk- und IT-Sicherheit, Datenanalyse und Data Science, Datenbankadministration, Systemanalyse, IT-Projektmanagement und ähnliche Tätigkeiten (make-it-in-germany.com, ihk.de)
sie über einschlägige Berufserfahrung von mindestens 2–3 Jahren in den letzten 5–7 Jahren verfügen
für die Blaue Karte werden in der Praxis meist 3 Jahre verlangt
für § 19c Abs. 2 AufenthG genügen in der Regel 2 Jahre nachweisbare Erfahrung
sie ein konkretes, unbefristetes oder längerfristiges Arbeitsplatzangebot eines deutschen Unternehmens haben, das inhaltlich zur IT-Qualifikation passt
sie ein Jahresgehalt von mindestens etwa 43.500–43.800 Euro erzielen, abhängig davon, ob es sich um eine Blaue Karte EU für IT oder um einen Aufenthalt nach § 19c Abs. 2 AufenthG handelt (sz-legal.de)
für § 19c Abs. 2 grundsätzlich kein Deutschnachweis gesetzlich vorgeschrieben ist; allerdings kann in Einzelfällen – etwa bei großen Unternehmen oder im Rahmen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – ein Sprachniveau von B1 verlangt oder dringend empfohlen werden (ukraine.diplo.de)
| Aufenthaltstitel | Fachliche Voraussetzungen | Mindestgehalt (Richtwert) | Sprachvoraussetzung |
|---|---|---|---|
| § 19c Abs. 2 AufenthG (IT-Fachkraft) | IT-Tätigkeit + mindestens 2 Jahre Berufserfahrung + passender Arbeitsvertrag | ≥ ca. 43.470 € / Jahr | nicht vorgeschrieben, B1 empfohlen |
| Blaue Karte EU – IT (§ 18g Abs. 2 AufenthG) | IT-Tätigkeit + ca. 3 Jahre Berufserfahrung + vergleichbare Qualifikationen / Zertifikate | ≥ ca. 43.760 € / Jahr | nicht zwingend, Englisch oft ausreichend |
Die Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte wird in der Praxis häufig bevorzugt, weil sie:
schnellere Wege zur Niederlassung und später zur Einbürgerung eröffnet
den Familiennachzug in vielen Konstellationen erleichtert
in bestimmten Fällen Mobilität innerhalb der EU ermöglicht (sz-legal.de, visaguard.berlin)
Der Aufenthalt nach § 19c Abs. 2 AufenthG ist hingegen speziell dafür gedacht, dass IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss – aber mit solider Praxis – einreisen können. Er wird nach Ermessen der Ausländerbehörde erteilt, wenn die berufliche Integration und die Arbeitsbedingungen stimmig sind.
Wahl des Aufenthaltstitels
Entscheidung, ob ein Antrag auf § 19c Abs. 2 AufenthG (IT-Fachkraft) oder auf die Blaue Karte EU gestellt werden soll.
Antragstellung bei der Auslandsvertretung oder in Deutschland
außerhalb Deutschlands: Antrag auf ein nationales Visum (D-Visum) bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat
in bestimmten Fällen: Antrag direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland (z. B. bei Statuswechsel)
Einreichen der Unterlagen
Insbesondere:
Arbeitsvertrag oder verbindliche Zusage mit Angabe von Gehalt, Aufgabenprofil, Arbeitsort
Nachweise der Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse, frühere Arbeitsverträge, Referenzen, Projektlisten, Tätigkeitsbeschreibungen
gültiger Reisepass und Passfotos
Nachweise zur Qualifikation (z. B. IT-Zertifikate), falls vorhanden
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
In der Regel ist die Bundesagentur für Arbeit an der Prüfung beteiligt und bestätigt, dass die Arbeitsbedingungen den deutschen Standards entsprechen.
Bearbeitungszeit abwarten
Üblich sind – je nach Botschaft, Auslastung und Einzelfall – ungefähr 2 bis 6 Wochen bis zur Entscheidung (eriwan.diplo.de).
| Aspekt | Blaue Karte EU (IT) | Aufenthalt nach § 19c Abs. 2 AufenthG |
|---|---|---|
| Rechtsanspruch | weitgehend Rechtsanspruch bei Erfüllung aller Kriterien | eher Ermessensentscheidung der Behörde |
| Familiennachzug | in der Regel gut ausgestaltet, teils mit Vergünstigungen | möglich, aber teils strengere Prüfung |
| Weg zur Niederlassung | 21–27 Monate bei Erfüllung der Voraussetzungen | in der Regel nach 5 Jahren wie bei anderen Titeln |
| EU-Mobilität | unter bestimmten Bedingungen Wechsel in andere EU-Staaten möglich | stark eingeschränkt, meist auf Deutschland begrenzt |
§ 19c Abs. 2 AufenthG ist ein flexibler und praxisorientierter Weg für IT-Fachkräfte, die keinen Hochschulabschluss, dafür aber nachweisbare Berufserfahrung mitbringen.
Die Blaue Karte EU für IT ist häufig die attraktivere Option, wenn:
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen
gewisse Qualifikationsnachweise und
das erforderliche Mindestgehalt erreicht werden
Welcher Weg im Einzelfall besser ist, hängt von Ihrer konkreten Berufserfahrung, Ihrem Gehaltsangebot und Ihren Sprachkenntnissen ab. Eine individuelle Beratung – zum Beispiel durch eine Migrationsberatungsstelle, die IHK oder eine Fachkanzlei – ist sehr zu empfehlen.
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