Aufenthalt als britischer Staatsbürger in Deutschland nach dem Brexit: Alles, was Sie zum „Aufenthaltsdokument-GB“ wissen müssen
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) hat sich der Status britischer Staatsangehöriger, die in EU-Staaten leben, verändert – so auch in Deutschland. Sie werden nicht mehr wie EU-Bürger behandelt, die automatisch Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht genießen, sondern gelten als Drittstaatsangehörige, für die jedoch eine besondere Regelung auf Grundlage des Austrittsabkommens (Austrittsabkommen UK-EU) gilt.
Um den langfristigen, rechtmäßigen Aufenthalt zu sichern, hat Deutschland ein eigenes Aufenthaltsdokument eingeführt:
Aufenthaltsdokument-GB
also: ein spezieller Aufenthaltstitel für britische Staatsbürger in Deutschland nach dem Brexit.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Dieses Dokument wird auf Grundlage des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union (Artikel 18 Austrittsabkommen) ausgestellt.
Es gilt für Britinnen und Briten, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Deutschland gelebt haben – sowie für ihre Familienangehörigen.
Wer hat Anspruch auf das „Aufenthaltsdokument-GB“?
Britische Staatsangehörige, die:
bis spätestens 31. Dezember 2020 rechtmäßig in Deutschland gewohnt haben und
zum Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Familienangehörige (auch wenn sie nicht britische Staatsangehörige sind):
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
minderjährige Kinder
volljährige Kinder, die unterhaltsberechtigt sind
Eltern, die finanziell vom britischen Staatsbürger abhängig sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger britischer Reisepass
Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland vor Ende 2020
(z. B. Mietvertrag, Melderegisterauszug – Anmeldung)
Nachweis über Einkommen oder Beschäftigung (falls vorhanden)
Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung
Biometrisches Passfoto
Welche Fristen gelten?
Die reguläre Frist zur Registrierung des Aufenthalts auf Grundlage des Austrittsabkommens endete am 30. Juni 2021.
Wer diese Frist versäumt hat, kann unter Umständen dennoch nachträglich ein Aufenthaltsdokument erhalten – vorausgesetzt, es liegt ein triftiger Grund für die verspätete Antragstellung vor und der Aufenthalt in Deutschland besteht weiterhin.
Welche Rechte gewährt das Dokument?
Aufenthalt in Deutschland, unbefristet oder befristet
Unbefristet: bei mehr als 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Befristet (in der Regel 5 Jahre), wenn der Aufenthalt kürzer ist
Arbeitsrecht: Recht auf Erwerbstätigkeit ohne zusätzlichen Arbeitserlaubnisantrag
Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und Reisen in den Schengen-Raum (unter den üblichen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen)
Möglichkeit der Familienzusammenführung
Sicherung bestehender Sozialrechte (Krankenversicherung, Rentenansprüche, Sozialleistungen usw.)
Was gilt für Briten, die erst nach dem 1. Januar 2021 eingereist sind?
Für sie gilt das Austrittsabkommen nicht.
Sie werden wie andere Drittstaatsangehörige behandelt.
Sie benötigen – je nach Zweck des Aufenthalts – ein nationales Visum bzw. einen Aufenthaltstitel nach dem allgemeinen Aufenthaltsgesetz, z. B.
Arbeitsvisum
Studienvisum
andere Aufenthaltstitel (z. B. für Familiennachzug oder besondere Gründe)
Wie sieht das Dokument aus?
Es wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt.
Auf der Karte ist ausdrücklich „Aufenthaltsdokument-GB“ vermerkt.
Beim Reisen sollte die Karte immer zusammen mit dem Reisepass mitgeführt werden.
Wichtige Hinweise und Risiken
Das Dokument wird nicht automatisch erteilt:
Auch wer seit vielen Jahren in Deutschland lebt, muss einen Antrag stellen.
Ein längerer Aufenthalt außerhalb Deutschlands kann zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen:
In der Regel bei mehr als 6 Monaten durchgehender Abwesenheit
Bei unbefristetem Status teilweise erst bei 5 Jahren Abwesenheit
Das Dokument gewährt keine automatische Freizügigkeit für Arbeit und Aufenthalt in anderen EU-Staaten – dafür gelten die nationalen Regeln der jeweiligen Länder.
Fazit
Das „Aufenthaltsdokument-GB“ ist das zentrale Instrument zur Absicherung des Aufenthaltsstatus britischer Staatsangehöriger in Deutschland nach dem Brexit.
Es sichert weitreichende Rechte – von Aufenthalt und Arbeit über Sozialleistungen bis hin zur Familienzusammenführung – setzt aber voraus, dass rechtzeitig ein Antrag gestellt und alle Bedingungen erfüllt werden.
Der Aufenthalt ist für britische Staatsbürger in Deutschland nicht mehr automatisch garantiert wie vor dem Brexit. Mit dem Aufenthaltsdokument-GB bleibt ein stabiler und rechtlich abgesicherter Lebensaufenthalt in Deutschland dennoch möglich – im Rahmen der Regeln des Austrittsabkommens.
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