Anerkennung von Hochschulabschlüssen für Geflüchtete: ANABIN- und ZAB-Verfahren

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-28 Blog-Kategorie: Visum und Aufenthalt

Warum brauchst du die Anerkennung deines Hochschulabschlusses?

Die Anerkennung bestätigt, dass dein ausländischer Abschluss einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist. Ohne diese Anerkennung gilt:

  • Du kannst in vielen reglementierten Berufen (z. B. Medizin, Ingenieurwesen, Lehramt) nicht arbeiten.

  • Es wird für dich deutlich schwieriger, ein Master- oder Promotionsstudium aufzunehmen.

  • Du kannst bestimmte Arbeitsvisa oder Fachkräfte-Aufenthaltstitel (z. B. nach § 18b AufenthG) nicht beantragen.


Welche Stelle ist für die Anerkennung zuständig?

Die zentrale Fachstelle ist:

  • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
    – das zentrale Bewertungszentrum für ausländische Hochschulqualifikationen bei der Kultusministerkonferenz (KMK).


Was ist ANABIN?

ANABIN ist eine elektronische Datenbank, die von der ZAB betrieben wird. Sie dient dazu zu prüfen:

  • ob die Hochschule, an der du studiert hast, anerkannt / staatlich zugelassen ist,

  • wie dein Abschluss hochschulrechtlich eingestuft wird (z. B. Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss).

Offizieller Link: anabin.kmk.org


Wie nutzt du ANABIN – Schritt für Schritt?

1. Hochschule suchen

  • Im Menü „Institutionen“ dein Herkunftsland auswählen.

  • Nach dem Namen deiner Hochschule suchen.

  • Prüfen, ob der Status „H+“ (anerkannt) oder „H-“ (nicht anerkannt) angegeben ist.

➡️ Nur Hochschulen mit dem Status H+ gelten grundsätzlich als anerkennungsfähig.

2. Abschluss (Qualifikation) suchen

  • Im Menü „Abschlüsse“ nach dem genauen Namen deines Abschlusses suchen.

  • Dort findest du eine Bewertung, z. B.:
    „entspricht einem deutschen Hochschulabschluss“.


Wann brauchst du eine Einzelbewertung (Einzelbewertung) der ZAB?

Auch wenn deine Hochschule und dein Abschluss in ANABIN mit H+ geführt werden, verlangen manche Behörden oder Arbeitgeber zusätzlich ein schriftliches Gutachten (Einzelbewertung) der ZAB – vor allem wenn:

  • die Informationen in ANABIN unvollständig sind,

  • dein Abschluss doppelt, ungewöhnlich oder unklar aufgebaut ist,

  • du dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst oder einen reglementierten Beruf bewirbst,

  • du ein Arbeitsvisum oder einen Fachkräfte-Aufenthaltstitel beantragen möchtest.


Wie beantragst du eine ZAB-Einzelbewertung?

1. Unterlagen sammeln:

  • Originalzeugnis(se) + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche

  • Notenübersicht / Transcript of Records

  • Kopie des Reisepasses oder deines Aufenthaltstitels

  • Meldebescheinigung bzw. Nachweis deines Wohnsitzes in Deutschland

2. Gebühren zahlen:

  • Gebühr für die Bewertung: in der Regel 200 €

  • Für Geflüchtete kann diese Gebühr in bestimmten Fällen erlassen oder ermäßigt werden.

3. Antrag versenden:

  • Den Antrag postalisch an die ZAB in Bonn schicken (kein Online-Antrag).

  • Übliche Bearbeitungszeit: etwa 2–3 Monate.

Offizielle Infos und Formulare:
https://www.kmk.org/zab


Wichtige Hinweise für Geflüchtete

  • Ein nationaler Reisepass ist für den Bewertungsantrag nicht immer zwingend – oft reicht ein gültiger Aufenthaltstitel.

  • In besonderen humanitären Situationen kannst du eine Gebührenbefreiung beantragen – kontaktiere die ZAB dafür am besten vorab schriftlich.

  • Wenn deine Originalzeugnisse z. B. durch Krieg oder Flucht verloren gegangen sind, gibt es in engen Ausnahmefällen die Möglichkeit einer „Erklärung an Eides statt“ (eidesstattliche Versicherung). Diese wird nur in klar begrenzten Sonderfällen akzeptiert.


Nach der Anerkennung – wie geht es weiter?

  • Du kannst dich mit deinem anerkannten Hochschulabschluss auf akademische und qualifizierte Stellen in Deutschland bewerben.

  • Willst du in einem reglementierten Beruf arbeiten, brauchst du zusätzlich eine berufsrechtliche Anerkennung über Anerkennung-in-Deutschland.de.

  • Das Ergebnis der ZAB-Bewertung kannst du zur Unterstützung von Aufenthaltstiteln als Fachkraft nutzen, z. B. EU-Blue Card (Blaue Karte EU) oder § 18b-Aufenthalt.


Fazit

Der Weg zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland beginnt meist mit einer Prüfung in ANABIN und führt – bei Bedarf – zu einer Einzelbewertung durch die ZAB.
Auch wenn der Prozess Zeit und Aufwand kostet, ist er entscheidend, um bessere Jobchancen, Zugang zu weiterführenden Studien und die Umstellung auf einen Arbeits- oder Fachkräfteaufenthalt zu ermöglichen.


Das Autorinnen- und Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Fachstellen und Behörden.*

Das könnte Ihnen auch gefallen

Entdecken Sie weitere Blogbeiträge und Artikel.