1. Welche Auswirkungen hat die Pflege von Angehörigen auf Ihre Rente?
Wenn Sie zu Hause einen Elternteil oder eine andere Person mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen, zahlt die Pflegekasse (Pflegekasse) für Sie Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung (tk.de, deutsche-rentenversicherung.de).
Diese Beiträge werden auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet, das sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet. Dadurch entstehen für Sie echte Rentenpunkte (Rentenpunkte) auf Ihrem Rentenkonto – und diese erhöhen später Ihre Altersrente.
2. Wer hat Anspruch auf diese Rentenpunkte?
Sie können von diesen Rentenpunkten profitieren, wenn:
Sie nicht beruflich, sondern unentgeltlich (ehrenamtlich) zu Hause pflegen.
Die Pflege regelmäßig erfolgt: mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, wenn ein dauerhafter Unterstützungsbedarf besteht.
Ihre eigene berufliche Tätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreitet.
Sie selbst oder die gepflegte Person Ihren Wohnsitz in Deutschland, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz haben.
Die gepflegte Person vom Medizinischen Dienst (MDK) oder einem gleichgestellten Dienst mit einem Pflegegrad 2–5 eingestuft wurde (pflegeabc.de).
3. Wie werden Ihre Rentenpunkte berechnet?
Grundlage ist eine fiktive Bezugsgröße, die sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt orientiert. Für 2024 liegt diese bei 3.535 €/Monat (West) (pflege.de).
Die Beiträge werden je nach Pflegegrad und Art der Leistung (Pflegegeld / Kombinationsleistung / Sachleistung) berechnet.
Beispielhafte Zuordnung der fiktiven Einnahmen (ungefähre Werte):
| Pflegegrad + Leistung | Fiktive Einnahme (% der Bezugsgröße) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 – Pflegegeld | 27 % |
| Pflegegrad 3 – Pflegegeld | 43 % |
| Pflegegrad 4 – Pflegegeld | 70 % |
| Pflegegrad 5 – Pflegegeld | 100 % |
Eine Pflegeperson mit Pflegegrad 3 wird z. B. so behandelt, als hätte sie ein fiktives Einkommen von 36 % der Bezugsgröße:
36 % von 3.535 € ≈ 1.273 € monatlich.
Darauf werden 18,6 % Rentenversicherungsbeiträge berechnet.
Das führt zu etwa 0,36 Rentenpunkten pro Jahr (entspricht etwa 12–13 €/Monat zusätzlicher Rente) (pflege.de).
Jeder Rentenpunkt ist im Jahr 2024 etwa 36 € im Westen und 35 € im Osten wert (promedica24.de).
4. Praxisbeispiel
Regelmäßige Pflege einer Person mit Pflegegrad 3, 10 Stunden pro Woche:
Fiktives Einkommen = 43 % × 3.535 € = ca. 1.519 €/Monat
Rentenbeitrag pro Monat = 18,6 % × 1.519 € ≈ 283 €/Monat
Umgerechnet auf das bundesweite Durchschnittsentgelt ergibt das etwa:
≈ 0,36–0,37 Rentenpunkte pro Jahr
Wenn Sie 2 Jahre lang pflegen, erhalten Sie ungefähr 0,74 Rentenpunkte.
Das erhöht Ihre spätere Rente um ca. 26 €/Monat.
5. Wie beantragen Sie die Anrechnung dieser Zeiten?
Wenn Sie Pflegegeld beantragen, erhalten Sie ein spezielles Formular:
„Fragebogen zur Zahlung der Beiträge“ (pflegeabc.de, pflege.de).
Diesen Fragebogen geben Sie bei der Pflegekasse der gepflegten Person ab.
Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Pflegekasse automatisch Beiträge an die Rentenversicherung für Sie.
Für Pflegetätigkeiten vor dem Antrag erfolgt in der Regel keine rückwirkende Beitragszahlung.
Prüfen Sie Ihr Rentenkonto jährlich anhand der Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder fordern Sie einen detaillierten Versicherungsverlauf inklusive der Pflegetätigkeiten an (pflege.de).
6. Welche Vorteile haben Sie davon?
Die Pflegezeit zählt zur Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für den Rentenanspruch.
Sie erhalten zusätzliche Rentenpunkte, die Ihre spätere Rente erhöhen – besonders spürbar bei längeren Pflegezeiten (ab ca. 2 Jahren).
Pflegezeiten können dazu beitragen, bestimmte Altersgrenzen für frühere oder begünstigte Rentenarten zu erreichen.
Sie verbessern in vielen Fällen auch Ihre Absicherung in anderen Sozialversicherungen (z. B. Arbeitslosenversicherung), wenn Sie neben der Pflege nur in Teilzeit arbeiten.
Kurzfassung (Zusammenfassung)
Voraussetzung: Mindestens 10 Stunden Pflege/Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, über mehr als zwei Monate, ohne dass eine andere bezahlte Tätigkeit 30 Wochenstunden übersteigt.
Vorgehen: Formular bei der Pflegekasse der gepflegten Person einreichen – möglichst zu Beginn der Pflegetätigkeit.
Zugewinn: Je nach Pflegegrad werden zwischen ca. 0,2 und 1 Rentenpunkt pro Jahr gutgeschrieben.
Wert: Ein Rentenpunkt entspricht etwa 36 €/Monat zusätzlicher Rente im Westen (2024).
Besonders lohnend: Langfristige Pflege und höhere Pflegegrade (4 und 5) bringen deutlich mehr Rentenpunkte.
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