Was ist das Programm „Altersgerechter Umbau“?
Das Programm „Altersgerechter Umbau“ ist eine staatliche Fördermaßnahme im Rahmen des KfW-Programms 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss.
Ziel ist es, bauliche Anpassungen in Wohnungen und Häusern zu finanzieren, die:
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Barrieren reduzieren,
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Sturz- und Unfallrisiken verringern
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und das Wohnen für Erwachsene und Senior:innen sicherer und komfortabler machen – z. B. durch Handläufe, Aufzüge, Lifte oder barrierearme Bäder (kfw.de).
Wie hoch ist der Zuschuss?
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10 % der förderfähigen Kosten bei einzelnen Maßnahmen
→ maximal 2.500 € pro Wohneinheit. -
12,5 % der Kosten, wenn die Wohnung zum „Standard Altersgerechtes Haus“ umgebaut wird, also ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt wird
→ maximal 6.250 € pro Wohneinheit (co2online.de, kfw.de).
Die förderfähigen Kosten müssen zwischen 2.000 € (Mindestbetrag) und 25.000 € (Höchstbetrag) pro Wohneinheit liegen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
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Eigentümer:innen von Wohnungen oder Häusern in Deutschland,
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Mieter:innen (ggf. mit Zustimmung des Vermieters),
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Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Das Alter oder Einkommen spielt für die grundsätzliche Förderfähigkeit keine Rolle.
Zwar profitieren vor allem Menschen mit geringem Einkommen und Senior:innen, aber das Programm steht allen offen, die ihre Wohnung barriereärmer gestalten möchten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Beispiele für förderfähige Umbauten:
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Beseitigung von Schwellen und Stufen, Verbesserung der Rollstuhlgängigkeit,
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Einbau von Aufzügen, Plattformliften, Sitzliften,
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Badumbau: Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Einbau von Haltegriffen und anderen Hilfsmitteln,
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Verbesserung der Bewegungsflächen, zusätzliche Sicherheits- und Komfortelemente (z. B. Nachtbeleuchtung, Gegensprechanlage),
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Maßnahmen im Außenbereich rund um das Gebäude: barrierearme Eingänge, Wege, Zugänge zu Stellplätzen usw.
Wie läuft die Antragstellung ab?
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Fachliche Beratung
Kontakt zu einer Fachfirma, Wohnberatungsstelle oder Planer: Bedarf und sinnvolle Maßnahmen klären. -
Förderantrag stellen – vor Baubeginn
Registrierung und Antragstellung online über das KfW-Portal, mit Angabe, ob nur Einzelmaßnahmen oder der Standard „Altersgerechtes Haus“ geplant sind (kfw.de). -
Umsetzung nach Zusage
Die Umbauarbeiten dürfen erst nach der Förderzusage der KfW beginnen. -
Nachweis und Auszahlung
Nach Abschluss der Maßnahmen werden Rechnungen und Nachweise eingereicht. Die KfW prüft und überweist anschließend den Zuschuss direkt auf dein Konto.
Stand und Ausblick 2025
Aktuelle Berichte deuten darauf hin, dass die Fördermittel für 2025 teilweise ausgeschöpft sind oder das Programm zeitweise ausgesetzt werden könnte.
Daher wurde vielfach empfohlen, Anträge möglichst noch vor Ende 2024 zu stellen, um sich die Förderung zu sichern.
Kurzüberblick
| Punkt | Details |
|---|---|
| Förderquote | 10 % oder 12,5 % je nach Maßnahmepaket |
| Maximaler Zuschuss | 2.500 € bis 6.250 € pro Wohneinheit |
| Förderfähige Kosten | 2.000 € bis 25.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer:innen & Mieter:innen von Wohnungen/Häusern |
| Typische Maßnahmen | Handläufe, bodengleiche Duschen, Lifte, Umbauten |
| Antragstellung | Vor Baubeginn über das KfW-Onlineportal |
| Situation 2025 | Mittel begrenzt, frühzeitiger Antrag sinnvoll |
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