Zuschuss für altersgerechten Umbau – Unterstützung für die Wohnraumanpassung älterer Menschen

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-28 Blog-Kategorie: Finanzielle Hilfe

Was ist das Programm „Altersgerechter Umbau“?

Das Programm „Altersgerechter Umbau“ ist eine staatliche Fördermaßnahme im Rahmen des KfW-Programms 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss.
Ziel ist es, bauliche Anpassungen in Wohnungen und Häusern zu finanzieren, die:

  • Barrieren reduzieren,

  • Sturz- und Unfallrisiken verringern

  • und das Wohnen für Erwachsene und Senior:innen sicherer und komfortabler machen – z. B. durch Handläufe, Aufzüge, Lifte oder barrierearme Bäder (kfw.de).


Wie hoch ist der Zuschuss?

  • 10 % der förderfähigen Kosten bei einzelnen Maßnahmen
    → maximal 2.500 € pro Wohneinheit.

  • 12,5 % der Kosten, wenn die Wohnung zum „Standard Altersgerechtes Haus“ umgebaut wird, also ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt wird
    → maximal 6.250 € pro Wohneinheit (co2online.de, kfw.de).

Die förderfähigen Kosten müssen zwischen 2.000 € (Mindestbetrag) und 25.000 € (Höchstbetrag) pro Wohneinheit liegen.


Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Eigentümer:innen von Wohnungen oder Häusern in Deutschland,

  • Mieter:innen (ggf. mit Zustimmung des Vermieters),

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Das Alter oder Einkommen spielt für die grundsätzliche Förderfähigkeit keine Rolle.
Zwar profitieren vor allem Menschen mit geringem Einkommen und Senior:innen, aber das Programm steht allen offen, die ihre Wohnung barriereärmer gestalten möchten.


Welche Maßnahmen werden gefördert?

Beispiele für förderfähige Umbauten:

  • Beseitigung von Schwellen und Stufen, Verbesserung der Rollstuhlgängigkeit,

  • Einbau von Aufzügen, Plattformliften, Sitzliften,

  • Badumbau: Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Einbau von Haltegriffen und anderen Hilfsmitteln,

  • Verbesserung der Bewegungsflächen, zusätzliche Sicherheits- und Komfortelemente (z. B. Nachtbeleuchtung, Gegensprechanlage),

  • Maßnahmen im Außenbereich rund um das Gebäude: barrierearme Eingänge, Wege, Zugänge zu Stellplätzen usw.


Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Fachliche Beratung
    Kontakt zu einer Fachfirma, Wohnberatungsstelle oder Planer: Bedarf und sinnvolle Maßnahmen klären.

  2. Förderantrag stellen – vor Baubeginn
    Registrierung und Antragstellung online über das KfW-Portal, mit Angabe, ob nur Einzelmaßnahmen oder der Standard „Altersgerechtes Haus“ geplant sind (kfw.de).

  3. Umsetzung nach Zusage
    Die Umbauarbeiten dürfen erst nach der Förderzusage der KfW beginnen.

  4. Nachweis und Auszahlung
    Nach Abschluss der Maßnahmen werden Rechnungen und Nachweise eingereicht. Die KfW prüft und überweist anschließend den Zuschuss direkt auf dein Konto.


Stand und Ausblick 2025

Aktuelle Berichte deuten darauf hin, dass die Fördermittel für 2025 teilweise ausgeschöpft sind oder das Programm zeitweise ausgesetzt werden könnte.
Daher wurde vielfach empfohlen, Anträge möglichst noch vor Ende 2024 zu stellen, um sich die Förderung zu sichern.


Kurzüberblick

Punkt Details
Förderquote 10 % oder 12,5 % je nach Maßnahmepaket
Maximaler Zuschuss 2.500 € bis 6.250 € pro Wohneinheit
Förderfähige Kosten 2.000 € bis 25.000 €
Zielgruppe Eigentümer:innen & Mieter:innen von Wohnungen/Häusern
Typische Maßnahmen Handläufe, bodengleiche Duschen, Lifte, Umbauten
Antragstellung Vor Baubeginn über das KfW-Onlineportal
Situation 2025 Mittel begrenzt, frühzeitiger Antrag sinnvoll

Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website legt großen Wert darauf, durch sorgfältige Recherche und Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können sich Gesetze, Fördersätze und Programme ändern oder es können Fehler auftreten. Die hier bereitgestellten Informationen sind daher nur als erste Orientierung zu verstehen. Bitte wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte immer an die zuständigen Stellen (z. B. KfW, Wohnberatungsstellen, Fachbetriebe) oder eine qualifizierte Rechtsberatung.

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