Pflegeversicherung in Deutschland
(Pflegeversicherung)
Die Pflegeversicherung ist eine der zentralen Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie soll einen Teil der Kosten für die Betreuung von Menschen abdecken, die aufgrund von Krankheit oder dauerhafter Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Im Folgenden die wichtigsten Grundlagen:
Die Pflegeversicherung ist eine pflichtige Versicherung, die einen Teil der Kosten für:
Pflege zu Hause (ambulante Pflege)
Pflege in Pflegeheimen oder stationären Einrichtungen (stationäre Pflege)
Unterstützung von Angehörigen und weiteren Pflegepersonen
übernimmt.
Das System wurde 1995 als fünfter Zweig der Sozialversicherung eingeführt (neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).
Als pflegebedürftig gelten Personen, die:
regelmäßig Hilfe beim Essen, Trinken, bei der Körperpflege, Mobilität und Kommunikation benötigen,
voraussichtlich mindestens 6 Monate auf Unterstützung angewiesen sind,
und nach dem System der Pflegegrade (Pflegegrade 1–5) eingestuft werden.
Je höher der Pflegegrad, desto stärker die Pflegebedürftigkeit – und desto umfangreicher die möglichen Leistungen.
Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse (Pflegekasse)
Begutachtung durch den MDK (bei GKV-Versicherten) oder MEDICPROOF (bei PKV-Versicherten)
Feststellung des Pflegegrades
Beginn der Leistungen je nach Pflegegrad und Wunsch: Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für stationäre Pflegeeinrichtungen
| Leistungsart | Details |
|---|---|
| Geldleistung (Pflegegeld) | Monatliche Auszahlung an Pflegepersonen – meist Angehörige – zur eigenverantwortlichen Organisation der Pflege |
| Sachleistung (Pflegesachleistung) | Tägliche oder regelmäßige Einsätze professioneller Pflegedienste zu Hause |
| Verhinderungspflege | Zeitlich befristete Kostenübernahme, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit usw.) |
| Kurzzeitpflege | Vorübergehende stationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei gesundheitlichen Krisen |
| Pflegeheim-Zuschuss | Teilweise Kostenübernahme für die Unterbringung in einem Pflegeheim |
| Pflegehilfsmittel | Bereitstellung bzw. Bezuschussung von Hilfsmitteln (Duschstuhl, Pflegebett, Haltegriffe usw.) |
| Pflegegrad | Pflegegeld (Geldleistung) | Pflegesachleistung (Dienstleistung) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 761 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 1.432 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 1.778 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 2.200 € |
Die Beträge sind ungefähre Werte und werden jährlich angepasst.
Alle gesetzlich oder privat Pflegeversicherten zahlen Beiträge:
3,05 % des Einkommens (ohne Kinder)
2,3 % des Einkommens (mit Kindern; Abschlag für Eltern)
Die Beiträge werden direkt vom Lohn oder von Rentenzahlungen einbehalten.
Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten, sondern beteiligt sich nur anteilig.
Entstehende Deckungslücken müssen entweder aus eigenem Vermögen finanziert oder – bei Bedürftigkeit – über **Sozialhilfe (Sozialamt, „Hilfe zur Pflege“) **abgedeckt werden.
Ja. Viele Menschen schließen eine private Pflegezusatzversicherung ab:
Pflegezusatzversicherung
Diese deckt die Mehrkosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden, ganz oder teilweise ab.
Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht abschließend gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung und wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte stets an die zuständigen Behörden, Pflegekassen und Beratungsstellen.