KfW-Darlehen 124: Der Weg zum Eigenheim
1. Was ist das?
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ist ein Förderkredit der KfW, der den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung in Deutschland unterstützt – mit bis zu 100.000 € pro Vorhaben. KfW
2. Was wird mit dem Kredit finanziert?
Beim Bau: KfW
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Kosten des Baugrundstücks, wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt
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Baukosten inkl. Baunebenkosten
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Kosten der Außenanlagen
Beim Erwerb (Kauf): KfW
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Kaufpreis inkl. Kaufpreisnebenkosten
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ggf. Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Wichtig: Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. KfW
3. Kreditbetrag, Laufzeiten und Rückzahlung
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Maximalbetrag: 100.000 € pro Vorhaben. KfW
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Mindestlaufzeit: 4 Jahre; Laufzeitvarianten u. a.:
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bis zu 10 Jahre (vollständige Tilgung bis Laufzeitende)
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bis zu 25 Jahre mit 1–3 tilgungsfreien Jahren
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bis zu 35 Jahre mit 1–5 tilgungsfreien Jahren KfW
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Zinsbindung (Sollzins): wahlweise 5 oder 10 Jahre (bei endfälliger Variante: Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest). KfW
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Tilgungsfreie Anlaufjahre: je nach Variante 1 bis 5 Jahre möglich; in dieser Zeit werden i. d. R. nur Zinsen auf ausgezahlte Beträge gezahlt. KfW
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Rückzahlungsart:
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Annuitätisch (monatliche Annuitäten nach den tilgungsfreien Jahren)
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Endfällig (monatlich Zinsen, Tilgung am Laufzeitende – typischerweise bei kurzer Laufzeit) KfW
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4. Wer ist antragsberechtigt – und welche Nutzung ist Pflicht?
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Antragsteller: natürliche Personen. KfW
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Gefördert wird nur selbst genutztes Wohneigentum. Als Selbstnutzung gilt auch, wenn du die Wohnung unentgeltlich an nahe Angehörige (im Sinne § 15 AO) überlässt. KfW
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Der Kredit ist in voller Höhe grundpfandrechtlich abzusichern (z. B. Grundschuld). KfW
5. Warum KfW 124 nutzen?
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Zinsgünstiger Förderkredit als Baustein in deiner Gesamtfinanzierung. KfW
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Gute Kombinierbarkeit mit weiteren Förderprodukten (je nach Vorhaben und Programmlage). KfW
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Planbare Varianten mit tilgungsfreien Anlaufjahren. KfW
6. So läuft die Antragstellung ab
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Du beantragst den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über ein Finanzierungsinstitut deiner Wahl (Hausbank: Bank/Sparkasse/Bausparkasse/Versicherung). KfW
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Wichtig: Antrag vor Vorhabensbeginn. Als Vorhabensbeginn gilt beim Kauf der Abschluss des notariellen Kaufvertrags, beim Bau der Start der Bauarbeiten vor Ort (Planung/Beratung zählt nicht). KfW
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Nach Zusage kann die Umsetzung starten; du weist die zweckgemäße Verwendung gegenüber deinem Finanzierungsinstitut nach. KfW
7. Auszahlung, Abruffrist und „Bereitstellungsprovision“
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Auszahlung zu 100 % des Zusagebetrags – in einer Summe oder in Teilbeträgen. KfW
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Abruffrist: 12 Monate nach Zusage; automatische Verlängerung für nicht ausgezahlte Beträge um bis zu 24 Monate (max. 36 Monate). KfW
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Für nicht abgerufene Beträge fällt ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. KfW
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Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten für den festgelegten Zweck eingesetzt werden. KfW
8. Vorzeitige Rückzahlung / Sondertilgung
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Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrags in der Regel nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. KfW
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Teilrückzahlungen während der Zinsbindungsfrist sind ausgeschlossen. KfW
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Zum Ende der Zinsbindung kannst du den Kredit teilweise oder vollständig ohne Kosten zurückzahlen. KfW
9. Lohnt es sich?
Wenn du ohnehin eine Bau-/Kauf-Finanzierung planst und eine selbstgenutzte Immobilie finanzierst, kann KfW 124 ein sinnvoller, zinsgünstiger Baustein sein – besonders, wenn du von den Laufzeitvarianten und tilgungsfreien Anlaufjahren profitieren möchtest. KfW
Kurzüberblick KfW
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Art: Förderkredit (annuitätisch oder endfällig)
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Max. Betrag: bis 100.000 €
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Laufzeit: mind. 4 Jahre; Varianten bis 35 Jahre
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Tilgungsfreie Jahre: 1–5 (je nach Variante)
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Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre (endfällig: Zins für Gesamtlaufzeit fest)
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Nutzung: Selbstnutzung (auch unentgeltlich an Angehörige möglich)
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Antrag: über Finanzierungsinstitut (Hausbank) – vor Vorhabensbeginn
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Sicherheit: grundpfandrechtliche Besicherung
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Abruf: 12 Monate + automatische Verlängerung bis max. 36 Monate
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Kostenpunkt: Bereitstellungsprovision 0,15 %/Monat ab Monat 13 auf nicht abgerufene Beträge
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