Was ist der „blaue Pass“?
Der „blaue Pass“ ist ein international anerkanntes Reisedokument für Flüchtlinge, das auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 basiert. In Deutschland wird er von der Ausländerbehörde ausgestellt – in Abstimmung mit dem BAMF – wenn eine Person:
Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz erhält, oder
den Flüchtlingsstatus (Flüchtlingseigenschaft) nach der Genfer Konvention anerkannt bekommt.
Wer hat keinen Anspruch auf den blauen Pass?
Keinen Anspruch haben in der Regel Personen mit:
Subsidiärem Schutz
Duldung
Humanitärem Aufenthalt (z. B. § 25 Abs. 5 AufenthG) ohne Flüchtlingsstatus
Diese Personen können keinen Reiseausweis für Flüchtlinge bekommen und benötigen stattdessen einen gültigen nationalen Reisepass oder ein anderes anerkanntes Ersatzdokument.
Vorteile des blauen Passes
International anerkanntes Reisedokument: Reisen in viele Länder ohne Pass des Herkunftsstaates
Offizieller Identitätsnachweis: nützlich für Bankkonto, Behördengänge, Visaanträge
Gültigkeit: häufig 3 Jahre, Verlängerung bei Bedarf möglich
Unabhängigkeit von der Heimatbotschaft: keine Passverlängerung über die eigene Botschaft nötig
Reisen innerhalb Europas: oft 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengenraum
Hilfreich beim Familiennachzug: kann als Teil der Antragsunterlagen dienen
Wohin kann man mit dem blauen Pass reisen?
Innerhalb des Schengenraums:
Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich, Schweden, Dänemark, Spanien, Italien, Schweiz, Norwegen, Polen, Finnland, Tschechien, Slowakei, Portugal und weitere.
Wichtig: Aufenthaltsdauer meist max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, und in der Regel nicht für Arbeit oder Studium.
Außerhalb von Schengen:
Viele Staaten verlangen ein Visum (z. B. Türkei, USA, Kanada, Vereinigtes Königreich, Golfstaaten, Australien). Die Beantragung erfolgt über die jeweiligen Botschaften mit dem Reiseausweis.
Länder, die das Dokument nicht anerkennen oder Einschränkungen haben:
Einige asiatische und afrikanische Staaten erlauben die Einreise ohne Visum nicht oder lehnen Anträge häufiger ab.
Der wichtigste Hinweis: Die Reise ins Herkunftsland ist verboten
Wenn du als Flüchtling anerkannt wurdest, weil du im Herkunftsland gefährdet warst, kann eine Reise dorthin als schwerer Verstoß gewertet werden.
Mögliche Folgen:
Widerruf der Schutzanerkennung durch das BAMF
Verlust des Aufenthaltstitels
Probleme bei Einbürgerung
in bestimmten Fällen sogar Ausweisung/Abschiebung
Wie erhält man den blauen Pass?
Nach dem positiven Anerkennungsbescheid vom BAMF
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Biometrische Fotos und Nachweise zum Aufenthalt mitbringen
Gebühren zahlen (häufig ca. 60–100 €)
Ersetzt er den Aufenthaltstitel?
Nein. Der blaue Pass ist nur ein Reisedokument. Bei Reisen musst du immer auch einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltstitel) mitführen.
Fazit
Der blaue Pass kann Flüchtlingen mehr Bewegungsfreiheit und rechtliche Sicherheit geben – ohne Abhängigkeit vom Herkunftsstaat. Gleichzeitig erfordert er Verantwortung, insbesondere durch keine Reise in das Land, vor dem man geflohen ist.
Redaktioneller Hinweis
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